Berger: Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt  

erstellt am
17. 09. 08

Ausweitung einstweiliger Verfügung, Berufsverbote für Sexualstraftäter, Ausbau des Opferschutzes
Wien (sk) - Justizministerin Maria Berger betonte am 17.09. im Anschluss an den Ministerrat bei einem gemeinsamen Statement mit dem SPÖ-Vorsitzenden, Infrastrukturminister Werner Faymann, daß das Gewaltschutzpaket, das nun dem Parlament zugewiesen wird, in langen Verhandlungen mit mehreren Ministerien sehr umfassend vorbereitet wurde. "Es hat sich immer wieder ein bisschen gespießt, letztendlich wurde es aber angenommen", sagte Berger. "Ich hoffe, trotz Unterbrechung der Gesetzgebungsperiode, daß die neuen Bestimmungen mit 1.1.2009 in Kraft treten werden."

In Zukunft werde man Opfer häuslicher Gewalt besser schützen können, da die Kontaktssperren bei der "einstweiligen Verfügung" ausgeweitet werden, sowohl zeitlich als auch im räumlichen Bereich. Der Opferschutz im Zivilverfahren soll ausgebaut werden (Außerstreitverfahren, schonende Einvernahme, Prozessbegleitung, Geheimhaltung der Wohnanschrift des Opfers). Künftig soll es einen eigenen Tatbestand gegen fortgesetzte Gewaltausübung geben, "damit sich das komplette Schicksal des Opfers auch im Prozess widerspiegelt". Und ein Berufs- und Tätigkeitsverbot wird in Zukunft von Richtern ausgesprochen werden können, auch wird die Probezeit verlängert und es kommt eine Sexualstraftäterdatei. Als Voraussetzung dafür soll das Innenministerium nun eine Änderung des Strafregistergesetzes vorlegen.
 
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