HerstellerInnen und ImporteurInnen haben Finanzierungsverantwortung für Sammlung und umweltgerechte
Behandlung – keine Änderungen für BürgerInnen
Wien (bmlfuw) - Mit dem Inkrafttreten der neuen Batterienverordnung, BGBl. II Nr. 159/2008, am 26.09.
gelten für HerstellerInnen und ImporteurInnen neue Sammel-Regelungen. Sie sind ab sofort zur unentgeltlichen
Rücknahme sowie zur umweltgerechten Behandlung von Altbatterien und Akkumulatoren verpflichtet. Damit werden
Kommunen bzw. Abfallverbände deutlich entlastet. Für die BürgerInnen ändert sich nichts, die
bewährten Entsorgungsstrukturen und Abgabemöglichkeiten bleiben bestehen.
Gerätebatterien können auch künftig unentgeltlich bei jeder Verkaufsstelle sowie bei den dafür
eingerichteten Sammelstellen der Gemeinden zurückgegeben werden. Der Handel ist darüber hinaus verpflichtet,
über die Rücknahme von Geräte- und Fahrzeugbatterien an ihren Verkaufsstellen zu informieren. Dies
teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.
In Österreich kann man durch die bisher gültige Batterienverordnung seit 1990 Batterien unentgeltlich
zurückgeben. Die neue EU-Richtlinie RL 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien
und Altakkumulatoren verpflichtet nunmehr Hersteller bzw. Importeure europaweit unter anderem zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altbatterien. Weiters werden Kennzeichnungs- und Recyclingvorschriften für verschiedene
Batterietypen festgelegt. In Österreich erfolgt die Umsetzung einerseits durch die im Parlament beschlossene
AWG-Novelle Batterien (Abfallwirtschaftsgesetz) und durch die neue Batterieverordnung.
Die AWG Novelle 2008 beinhaltet neben der Teilnahmepflicht an Sammel- und Verwertungssystemen für Hersteller
und Importeure auch die Sammelpflicht der Kommunen für Gerätebatterien. Die Gemeinden bekommen wie bei
den Elektroaltgeräten ihre Leistungen von den Sammel- und Verwertungssystemen abgegolten.
Die Batterienverordnung legt allgemeine Bestimmungen zu Behandlungsanforderungen und Kennzeichnung fest, die für
alle Batterienarten gelten, insbesondere auch Vorgaben für die Rücknahme bzw. Sammlung der verschiedenen
Batterienarten, wie Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Weiters werden Vorgaben für die Sammel-
und Verwertungssysteme inklusive der Aufgaben für die Koordinierungsstelle sowie die Registrierung und die
Meldepflichten über das EDM (elektronisches Datenmanagement) geregelt. Auch gewerbliche Eigenimporteure, also
Betriebe, die Batterien zum eigenen Gebrauch importieren, werden in die Pflicht genommen.
Wirtschaft, Verwaltung und Abfallverbände haben die notwendigen Schritte zur operativen Umsetzung der Regelung
bereits. vorbereitet. Sammel- und Verwertungssysteme, die vom Lebensministerium genehmigt sind, sowie die Elektroaltgeräte-Koordinierungsstelle
übernehmen die Sammlung. |