Entwicklung der betrieblichen Vorsorgekassen zum 30. Juni 2008
Wien (oenb) - Im Bereich der Veranlagungen der Betrieblichen Vorsorgekassen erfolgten seit Ausbruch
der Finanzkrise Verschiebungen in der Veranlagungsstruktur, die als Konsequenz der unsicheren Finanzmärkte
betrachtet werden können. Ende Juni 2007 waren noch rund 70% der Gelder indirekt veranlagt (Veranlagung in
Fonds), Ende Juni 2008 betrug der Anteil nur mehr 56,1%. Gleichzeitig stieg der Anteil der direkten Veranlagungen
(z. B. Bankeinlagen) von 30,4% auf 43,9%.Ende Juni 2008 betrug das Volumen der Anwartschaften der neun in Österreich
tätigen Betrieblichen Vorsorgekassen (BVK) 1,85 Mrd Euro, was einem Zuwachs von 35,4% gegenüber Ende
Juni 2007 entspricht.
Die Anzahl der Anwartschaftsberichtigten nach dem System Abfertigung-NEU belief sich zum 30. Juni 2008 auf rund
2,7 Millionen Personen. Seit Jänner 2008 werden auch die rund 500.000 selbständigen Erwerbstätigen,
freien Dienstnehmer, Freiberufler und Land- und Forstwirte in das System der Abfertigung miteinbezogen. Laut Hauptverband
der Sozialversicherungsträger haben mittlerweile rund 173.000 Selbständige einen Vertrag mit einer BVK
abgeschlossen. Durch die Umgestaltung des Systems wurden die Mitarbeitervorsorgekassen zu „Betrieblichen Vorsorgekassen“
(BVK) ausgebaut. Im Zuge dessen wurden auch die rechtlichen Grundlagen angepasst.
Das Volumen der Anwartschaften, das sind die durch die Betrieblichen Vorsorgekassen verwalteten Ansprüche
der Arbeitnehmer, betrug Ende Juni 2008 insgesamt 1.849,57 Mio Euro. Somit konnte ein Zuwachs von 483,63 Mio Euro
oder 35,4% gegenüber Ende Juni 2007 ausgewiesen werden.
Gesetzlich verpflichtend ist eine Kapitalgarantie zu gewähren, um die Anwartschaftsberechtigten vor dem Verlust
der monatlich vom Arbeitgeber einbezahlten Beiträge (1,53% vom Bruttogehalt plus Sonderzahlungen) zu schützen.
Die Rücklage für die Garantie machte zum Ende des 1. Halbjahres 2008 einen Wert von 1,97 Mio Euro aus,
um 0,52 Mio Euro oder 35,9% mehr als zum Ende des 1. Halbjahres 2007. Der §26 des Betrieblichen Mitarbeiter-
und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) erlaubt den Kassen, von den hereingenommenen Beiträgen Verwaltungskosten
abzuziehen. Die gesamten Verwaltungskosten betrugen bis Ende Juni 2008 3,46 Mio Euro (Ende Juni 2007: 2,64 Mio
Euro), das waren rund 0,2% der Anwartschaften.
Im Bereich der Veranlagungen kam es zu Veränderungen in der Veranlagungsstruktur, die als Konsequenz der unsicheren
Finanzmärkte betrachtet werden können. Waren Ende Juni 2007 noch rund 70% der Gelder indirekt veranlagt
(Veranlagung in Fonds), waren es Ende Juni 2008 nur mehr 56,1% des Vermögens der Veranlagungsgemeinschaften.
Gleichzeitig stieg der Anteil der direkten Veranlagungen (vor allem Guthaben bei Banken und Kassenbestände)
um fast 14 Prozentpunkte von 30,4% Ende Juni 2007 auf 43,9% Ende Juni 2008.
Die Bilanzsumme der neun Kassen wies zum 30.6.2008 ein Volumen von 1.894,23 Mio Euro aus, gegenüber Ende Juni
2007 bedeutete dies einen Anstieg von 494,75 Mio Euro oder 35,4%. Das entspricht einem Anteil von 0,19% an der
Bilanzsumme aller meldepflichtigen Kreditinstitute in Österreich. |