Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr:
Brüssel (ec.europe) - Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, hat die Europäische
Kommission beschlossen, die Ausrüstung aller neuen Kraftfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ab 2011 zur Pflicht
zu machen. Das sind spezielle Frontleuchten, die sich automatisch einschalten, wenn der Motor angelassen wird.
Sie machen ein Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer besser erkennbar und verbrauchen weit weniger Strom
als die Hauptscheinwerfer. In Ländern, in denen Tagfahrleuchten bereits vorgeschrieben sind, wurden damit
gute Erfahrungen gemacht.
Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmens- und Industriepolitik:
„Tagfahrlicht macht Pkw, Lkw und Busse besser erkennbar und verbessert damit die Sicherheit im Straßenverkehr.
Es trägt dazu bei, die Zahl der Verkehrstoten in Europa zu senken, und lässt den Kraftstoffverbrauch
weniger ansteigen als das Abblendlicht.“
Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen verbessert Tagfahrlicht die Sicherheit. Damit ausgestattete
Fahrzeuge können von allen Verkehrsteilnehmern, vor allem von ungeschützten wie Fußgängern,
Rad- und Motorradfahrern, früher und deutlicher erkannt werden. Die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten
wurde in der von der Kommission eingesetzten hochrangigen Gruppe CARS 21 (Competitive Automotive Regulatory System
for the 21st Century) erörtert, der hochrangige Vertreter der Mitgliedstaaten, der Industrie und nichtstaatlicher
Organisationen angehören, und einstimmig gebilligt. Der am 24.09. angenommene Vorschlag für eine entsprechende
Richtlinie sieht vor, dass ab 7. Februar 2011 alle neuen Pkw- und Transportertypen und 18 Monate später, also
ab August 2012, alle neuen Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein müssen.
Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird. Wenn der Fahrer von Hand das normale
Fahrlicht einschaltet, schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch aus.
Auch unter dem ökologischen Aspekt sind Tagfahrleuchten sinnvoll. Da sie nur die Erkennbarkeit verbessern
und nicht die Fahrbahn ausleuchten sollen, müssen sie nicht so hell sein wie die Hauptscheinwerfer. Sie kommen
deshalb mit 25 bis 30 % der Energie aus, die diese verbrauchen, bei der Verwendung von Leuchtdioden (LED) sogar
mit nur 10%.
Im November 2007 stimmte die Kommission im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge,
einer Einrichtung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE), für die Annahme
einer Regelung für Tagfahrleuchten. Damit nicht voneinander abweichende technische Vorschriften für Kfz
entstehen, die für Bürger und Industrie gleichermaßen nachteilig wären, soll mit der vorgeschlagenen
Richtlinie die Richtlinie 76/756/EWG an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 (IP/08/1061) angepasst werden. |