Wien (börse) - In Abstimmung mit der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Abwicklungsstelle
CCP.A verschärft die Wiener Börse zur Marktberuhigung die Lieferbedingungen für den Verkauf von
Wertpapieren. Der Verkäufer ist wie bisher verpflichtet, die Wertpapiere innerhalb von 3 Tagen (T+3) zu liefern,
falls diese Lieferzeit jedoch nicht eingehalten wird, wird ab 23.09. wesentlich schneller (innerhalb von 2 Tagen)
die Lieferung von der Abwicklungsstelle eingefordert. Bei nicht zeitgerechter Lieferung erfolgt die Eindeckung
(der Kauf der Wertpapiere) oder das Cash-Settlement (Barbezahlung des Gegenwertes der Wertpapiere) durch die österreichische
Abwicklungsstelle. Beim Deckungskauf wird dem säumigen Verkäufer der höhere Preis zwischen dem ursprünglichen
Verkaufspreis und dem Eindeckungspreis verrechnet. Ebenfalls unverändert bleibt die Regelung der Strafzinsen. |