23. August als Gedenktag an Opfer stalinistischer und nazistischer Verbrechen
Brüssel (ec.europpe) - Das Europäische Parlament schlägt vor, den 23. August zum Europäischen
Gedenktag an die Opfer der stalinistischen und nazistischen Verbrechen zu erklären. So könnten das Gedenken
an die Opfer von Massendeportation und -vernichtung aufrechterhalten, Demokratie gestärkt und Frieden sowie
Stabilität in Europa gefördert werden.
In einer schriftlichen Erklärung, unterzeichnet von 409 Abgeordneten, heißt es, "die im Rahmen
der stalinistischen und nazistischen Aggressionen vorgenommenen Massenverschleppungen, Morde und Versklavungen
gehören zu den Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit würden "nicht verjähren". Auch seien in Europa die Auswirkungen und
die Bedeutung der Sowjetzeit sowie der Okkupation auf und für die Bürger der postkommunistischen Länder
"wenig bekannt".
Das EP schlägt daher vor, den 23. August zum Europäischen Gedenktag an die Opfer der stalinistischen
und nazistischen Verbrechen zu erklären, um das Gedenken an die Opfer von Massendeportation und -vernichtung
aufrecht zu erhalten und somit Demokratie zu stärken sowie Frieden und Stabilität auf unserem Kontinent
zu fördern. |