EU-Agrarrat: Österreich setzt sich für Milchsektor ein   

erstellt am
01. 10. 08

Bei trilateralen Gesprächen zum Health Check der GAP
Wien (bmlfuw/aiz) - Beim EU-Agrarministerrat stand zu Beginn dieser Woche in Brüssel das Vorankommen im Bereich des "Health Checks" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Mittelpunkt. Da im Oktober oder November bereits Kompromisspapiere vorgelegt werden und Beschlüsse fallen sollen, haben EU-Kommission und französische Präsidentschaft dieses Mal ausführliche trilaterale Gespräche mit Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten geführt. Weitere Themen beim Rat waren bisher das Nahrungsmittelhilfsprogramm, die Fischerei und die Impfstrategie gegen die Blauzungenkrankheit. Am Nachmittag des 30.09. fanden darüber hinaus eine Orientierungsaussprache zum Schulobstprogramm und eine Diskussion über die Verwendung nicht genutzter Agrargelder statt.

Klauser: Bei Milchquoten-Auslaufen Begleitmaßnahmen notwendig

Bei den trilateralen Gesprächen zum Health Check hatten die Mitgliedsländer die Gelegenheit, die drei für ihr Land wichtigsten Prioritäten zu nennen. Sektionsleiterin Edith Klauser machte dabei in Vertretung von Landwirtschaftsminister Josef Pröll deutlich, dass es aus österreichischer Sicht bei der Unterstützung der Milcherzeuger den größten Nachbesserungsbedarf gebe. In Österreich werde die Milch zu 87% in Bergregionen erzeugt. Um die Produktion unter erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten, brauche Österreich deshalb beim Auslaufen der Milchquoten entsprechende Begleitmaßnahmen, wie eine gekoppelte Milchkuhprämie. Dies bedürfe einer ausreichenden Mittelausstattung der ersten Säule. Zum anderen sollten die Programme zur Förderung des ländlichen Raumes im Sinne der Milchbauern aufgestockt werden. Insgesamt sieht Österreich EUR 50 Mio. pro Jahr für derartige Begleitmaßnahmen vor.

Weiters seien die 8%, um die die Kommission die Direktzahlungen der Landwirte im Rahmen der Modulation zusätzlich kürzen möchte, Österreich zu hoch, so Klauser. Außerdem sei ihrem Land wichtig, die Intervention für Weizen und Gerste in der alten Form zu erhalten. Frankreich möchte daraufhin sein erstes Kompromisspapier formulieren und dieses Ende Oktober im kommenden Rat vorlegen.

Weiters stellte die EU-Kommission den Verordnungsvorschlag für die Neugestaltung des Nahrungsmittel-Hilfsprogramms und ein Arbeitspapier zur Analyse der Auswirkungen vor. Diskussion gab es dabei keine. Nun befassen sich die Ratsarbeitsgruppen mit dem Thema. Für Oktober ist eine Orientierungsaussprache der Minister angedacht.

Aussprache über geplantes Schulobstprogramm

Bei der Orientierungsaussprache zum geplanten Schulobstprogramm stehen heute Nachmittag vor allem drei Fragen der Präsidentschaft im Mittelpunkt, die die Themen Kofinanzierung, Additionalität und Herkunft der Produkte betreffen. Die Kosten des Programms erfordern jährlich EUR 90 Mio. über drei Jahre. Die Kommission will eine Festlegung über die Mittelaufteilung in der Durchführungsverordnung. Die meisten Mitgliedstaaten drängen aus Gründen der Rechtssicherheit jedoch auf eine Festlegung in der Ratsverordnung. Aus österreichischer Sicht muss dieser Punkt jedoch nicht zwingend in der Ratsverordnung festgelegt werden.

Die Zielgruppe wird auf rund 26 Mio. sechs- bis zehnjährige Schüler geschätzt. Auf Österreich würden davon 1,7% (440.000) entfallen. Der Budgetanteil wären rund EUR 1,5 Mio. Auch gegen die Einbeziehung der "ultra-peripheren Regionen" hat Österreich keinen Einwand. Betreffend die Additionalität spricht sich Österreich für den Kommissionsvorschlag aus, da diese einem Grundprinzip in der EU entspricht. Unter anderem bedeutet dies, dass bestehende nationale Programme, die andere Finanzierungsquellen haben, weiterhin möglich bleiben sollen. Zur dritten Frage der Herkunft der Produkte tritt Österreich für eine vorrangige Belieferung der Programme mit Obst aus der EU ein, wobei auf Regionalität Wert gelegt werden soll. Das Schulobstprogramm beziehe sich ausschließlich auf den Binnenmarkt und werde aus Mitteln des Agrarsektors finanziert, so Österreichs Position. Die WTO-Konformität sollte grundsätzlich eingehalten werden.

Blauzungenkrankheits-Impfungen fortsetzen

Weiters hat eine Reihe von Ländern, darunter auch Österreich, die Weiterführung der Impfstrategie zur Ausrottung der Blauzungenkrankheit gefordert. Die Kommission wurde zudem ersucht, diese Vorbeugeschritte als Notfallmaßnahmen anzusehen, da diese höher gefördert werden. Dies sei nötig, um erhebliche wirtschaftliche Einbußen der europäischen Landwirte zu verhindern, betonten die 14 Länder. Die Kommission versprach, sich intensiv mit dieser Angelegenheit auseinanderzusetzen.
 
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