Bei trilateralen Gesprächen zum Health Check der GAP
Wien (bmlfuw/aiz) - Beim EU-Agrarministerrat stand zu Beginn dieser Woche in Brüssel das Vorankommen
im Bereich des "Health Checks" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Mittelpunkt. Da im Oktober oder
November bereits Kompromisspapiere vorgelegt werden und Beschlüsse fallen sollen, haben EU-Kommission und
französische Präsidentschaft dieses Mal ausführliche trilaterale Gespräche mit Vertretern der
einzelnen Mitgliedstaaten geführt. Weitere Themen beim Rat waren bisher das Nahrungsmittelhilfsprogramm, die
Fischerei und die Impfstrategie gegen die Blauzungenkrankheit. Am Nachmittag des 30.09. fanden darüber hinaus
eine Orientierungsaussprache zum Schulobstprogramm und eine Diskussion über die Verwendung nicht genutzter
Agrargelder statt.
Klauser: Bei Milchquoten-Auslaufen Begleitmaßnahmen notwendig
Bei den trilateralen Gesprächen zum Health Check hatten die Mitgliedsländer die Gelegenheit, die drei
für ihr Land wichtigsten Prioritäten zu nennen. Sektionsleiterin Edith Klauser machte dabei in Vertretung
von Landwirtschaftsminister Josef Pröll deutlich, dass es aus österreichischer Sicht bei der Unterstützung
der Milcherzeuger den größten Nachbesserungsbedarf gebe. In Österreich werde die Milch zu 87% in
Bergregionen erzeugt. Um die Produktion unter erschwerten Bedingungen aufrechtzuerhalten, brauche Österreich
deshalb beim Auslaufen der Milchquoten entsprechende Begleitmaßnahmen, wie eine gekoppelte Milchkuhprämie.
Dies bedürfe einer ausreichenden Mittelausstattung der ersten Säule. Zum anderen sollten die Programme
zur Förderung des ländlichen Raumes im Sinne der Milchbauern aufgestockt werden. Insgesamt sieht Österreich
EUR 50 Mio. pro Jahr für derartige Begleitmaßnahmen vor.
Weiters seien die 8%, um die die Kommission die Direktzahlungen der Landwirte im Rahmen der Modulation zusätzlich
kürzen möchte, Österreich zu hoch, so Klauser. Außerdem sei ihrem Land wichtig, die Intervention
für Weizen und Gerste in der alten Form zu erhalten. Frankreich möchte daraufhin sein erstes Kompromisspapier
formulieren und dieses Ende Oktober im kommenden Rat vorlegen.
Weiters stellte die EU-Kommission den Verordnungsvorschlag für die Neugestaltung des Nahrungsmittel-Hilfsprogramms
und ein Arbeitspapier zur Analyse der Auswirkungen vor. Diskussion gab es dabei keine. Nun befassen sich die Ratsarbeitsgruppen
mit dem Thema. Für Oktober ist eine Orientierungsaussprache der Minister angedacht.
Aussprache über geplantes Schulobstprogramm
Bei der Orientierungsaussprache zum geplanten Schulobstprogramm stehen heute Nachmittag vor allem drei Fragen der
Präsidentschaft im Mittelpunkt, die die Themen Kofinanzierung, Additionalität und Herkunft der Produkte
betreffen. Die Kosten des Programms erfordern jährlich EUR 90 Mio. über drei Jahre. Die Kommission will
eine Festlegung über die Mittelaufteilung in der Durchführungsverordnung. Die meisten Mitgliedstaaten
drängen aus Gründen der Rechtssicherheit jedoch auf eine Festlegung in der Ratsverordnung. Aus österreichischer
Sicht muss dieser Punkt jedoch nicht zwingend in der Ratsverordnung festgelegt werden.
Die Zielgruppe wird auf rund 26 Mio. sechs- bis zehnjährige Schüler geschätzt. Auf Österreich
würden davon 1,7% (440.000) entfallen. Der Budgetanteil wären rund EUR 1,5 Mio. Auch gegen die Einbeziehung
der "ultra-peripheren Regionen" hat Österreich keinen Einwand. Betreffend die Additionalität
spricht sich Österreich für den Kommissionsvorschlag aus, da diese einem Grundprinzip in der EU entspricht.
Unter anderem bedeutet dies, dass bestehende nationale Programme, die andere Finanzierungsquellen haben, weiterhin
möglich bleiben sollen. Zur dritten Frage der Herkunft der Produkte tritt Österreich für eine vorrangige
Belieferung der Programme mit Obst aus der EU ein, wobei auf Regionalität Wert gelegt werden soll. Das Schulobstprogramm
beziehe sich ausschließlich auf den Binnenmarkt und werde aus Mitteln des Agrarsektors finanziert, so Österreichs
Position. Die WTO-Konformität sollte grundsätzlich eingehalten werden.
Blauzungenkrankheits-Impfungen fortsetzen
Weiters hat eine Reihe von Ländern, darunter auch Österreich, die Weiterführung der Impfstrategie
zur Ausrottung der Blauzungenkrankheit gefordert. Die Kommission wurde zudem ersucht, diese Vorbeugeschritte als
Notfallmaßnahmen anzusehen, da diese höher gefördert werden. Dies sei nötig, um erhebliche
wirtschaftliche Einbußen der europäischen Landwirte zu verhindern, betonten die 14 Länder. Die
Kommission versprach, sich intensiv mit dieser Angelegenheit auseinanderzusetzen. |