"Die Straßenverkehrsordnung (StVO) soll novelliert und das Personal der Verkehrspolizei
aufgestockt werden"
Innsrbuck (rms) - "Österreichs Städte und Gemeinden müssen die Möglichkeit
haben, dort, wo sie es können, die Verkehrsüberwachung selbst in die Hand zu nehmen", so Städtebund-
Generalsekretär Dr. Thomas Weninger.
Konkret geht es darum, den Kommunen die Radarüberwachung wieder zu ermöglichen. Anfang Juli 2008 hat
die Datenschutzkommission (DSK) entschieden, daß die Radarüberwachung des Verkehrs eine verkehrspolizeiliche
Aufgabe ist, die gemäß den Bestimmungen der StVO nicht den Gemeinden zugewiesen ist. Eine von den Gemeinden
durchgeführte Radarüberwachung ist somit aus Gründen des Datenschutzes rechtswidrig.
Antragsrecht für Städte und Gemeinden
Der Österreichische Städtebund hat dem Bund schriftlich vorgeschlagen, die StVO zu novellieren,
um so den Städten und Gemeinden verkehrspolizeiliche Aufgaben übertragen zu können. Durch die Novellierung
der StVO soll den Städten und Gemeinden ein Antragsrecht gegenüber den Landesregierungen eingeräumt
werden, das so ausgestaltet sein muß, daß die Landesregierungen ausschließlich jene verkehrspolizeilichen
Aufgaben übertragen, die von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde auch tatsächlich erfüllt werden
können. Analog dazu sollen Städte mit eigenem Statut, die dem Wirkungsbereich der jeweiligen Bundespolizeidirektionen
unterliegen, die Möglichkeit erhalten, von den Bundespolizeibehörden verkehrspolizeiliche Maßnahmen
übertragen zu bekommen.
Eine erhebliche Zahl an Städten und Gemeinden verfügt aufgrund der engen finanziellen Lage über
keinen Gemeindewachkörper. Der ist aber laut StVO die zwingende Voraussetzung zur Übertragung verkehrspolizeilicher
Aufgaben durch die Landesregierungen. "Wir gehen davon aus, daß diese StVO-Bestimmung aus einer Zeit
stammt, in der die heutigen Formen der Verkehrsüberwachung noch nicht verbreitet waren. Anscheinend konnte
sich der Gesetzgeber zur damaligen Zeit bloß eine Verkehrsüberwachung vorstellen, die durch die physische
Präsenz von Verkehrspolizisten gekennzeichnet ist. Durch die technischen Weiterentwicklungen auf diesem Sektor
ist diese Bestimmung überholt. Die Durchführung einer gesetzmäßigen und effizienten Verkehrsüberwachung
ist heute in vielen Städten und Gemeinden auch ohne Einrichtung eines Gemeindewachkörpers möglich",
so der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Städtebundes und Innsbrucker Verkehrsstadtrat, Walter Peer.
Personalknappheit bei der Polizei
Allgemein wird von den Österreichischen Städten und Gemeinden festgestellt, daß die Polizeibehörden
im Bereich der Verkehrspolizei personell nicht ausreichend ausgestattet sind. Trotz dieser Tatsache wurden in letzter
Zeit noch zusätzlich Dienstposten gekürzt. "Unabhängig davon, ob der Gesetzgeber den Forderungen
der Städte und Gemeinden nachkommen wird, die personelle Situation der Verkehrspolizei muß deutlich
verbessert werden. Die sich immer mehr verschärfende Sicherheitssituation im Straßenverkehr in den Ballungszentren
kann von Österreichs Städten und Gemeinden nicht mehr hingenommen werden", so Peer und Weninger
unisono. Österreichs Kommunen haben ein bedeutendes Interesse an einer funktionierenden Verkehrsüberwachung
durch die Polizeibehörden. Die Erfahrungen in jenen Gemeinden, denen bereits per Verordnung verkehrspolizeiliche
Aufgaben übertragen wurden, zeigen, daß auch dort eine funktionierende Verkehrsüberwachung nur
bei einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Gemeindewachkörper und der Polizeibehörde funktionieren kann.
"Die Sicherheit im Straßenverkehr muß jedenfalls aufrecht erhalten bleiben", so Weninger
abschließend. |