Senkung des Referenzzinssatzes und des Basiszinssatzes   

erstellt am
10. 10. 08

Wien (oenb) - Auf Grund der vom EZB-Rat am 8. Oktober 2008 gefassten geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 9. Oktober 2008 den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität auf 4,25 % zu senken, vermindert sich – laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF – mit Wirksamkeit vom 9. Oktober 2008 der

Referenzzinsatzum 0,75 Prozentpunkte auf 4,50 %.

Der Basiszinssatz beträgt derzeit 3,70 % und wird – auf Basis des vom EZB-Rat am 8. Oktober 2008 des weiteren gefassten Beschlusses, den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 nun im Wege eines Mengentenders abzuwickelnden wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit 3,75 % festzulegen – ab dem 15. Oktober 2008 3,13 % betragen.

 
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