Behindertenpolitik  

erstellt am
09. 10. 08

 Buchinger: Zwei Jahre Behindertenpolitik - wichtige Ziele erreicht
Buchinger präsentiert Rohfassung des Berichts der Bundesregierung zur Lage der Menschen mit Behinderungen
Wien (sk) - "In zwei Jahren Behindertenpolitik wurde von der scheidenden Regierung in wichtigen Bereichen der Behindertenpolitik wichtige Ergebnisse erreicht", erklärte Sozialminister Erwin Buchinger bei der Präsentation der Rohfassung des Berichts der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008. Buchinger nannte u.a. die Evaluierung des 2006 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetzes, die Mitte 2009 abgeschlossen sein soll. Weiters gab es im Jahr 2007 am Arbeitsmarkt 95.000 begünstigt behinderte Menschen, das ist eine Beschäftigungsquote von 67 Prozent und damit die höchste, die es in Österreich in den letzten Jahren gegeben hat. Auch im internationalen Bereich konnten wichtige Ergebnisse erreicht werden, etwa die Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

In Österreich leben ca. 630.000 Personen, die eine starke Beeinträchtigung bei der Verrichtung alltäglicher Arbeiten, die mindestens schon sechs Monate andauert, haben. Dazu kommen noch rund eine weitere Million Menschen, die chronisch krank sind. Das sind insgesamt 1,6 Millionen Menschen mit Behinderungen im weiteren Sinn. Diese Menschen leben häufiger alleine als nicht behinderte Menschen und sind auch häufiger belastenden Wohnverhältnissen ausgesetzt, wie etwa Lärm, Feuchtigkeit, Überbelag. Auch das Niveau der Bildungsabschlüsse ist sehr unterschiedlich, nur 18 Prozent der nicht behinderten Menschen haben als höchste abgeschlossene Ausbildung lediglich einen Pflichtschulabschluss, bei Menschen mit Behinderungen sind es hingegen 38 Prozent, erklärte der Sozialminister.

Diese Situation spiegle sich auch im Prozentsatz der Erwerbstätigkeit nieder, die um die Hälfte niedriger als die nichtbehinderter Menschen ist (34 Prozent zu 67 Prozent). Auch die Armutsgefährdung von behinderten Menschen ist mit 20 Prozent fast doppelt so hoch wie die von nicht behinderten Personen. Aber es ging am Arbeitsmarkt im letzten Jahr in eine gute Richtung. So gebe es mit dem Pilotversuch "disability-flexicurity" einen chancengleicheren Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen. Mit dem "Unternehmensservice" und der "Aktion 500" werden Unternehmen, die die berufliche Integration fördern, unterstützt, so Buchinger. Für Unternehmen mit 25 oder mehr ArbeitnehmerInnen besteht eine Einstellungspflicht, für jede nicht besetzte Pflichtstelle müssen Unternehmer 213 Euro an Ausgleichstaxe in den Ausgleichsfonds bezahlen.

Sozialminister Buchinger wies auf die Verschärfung der bestehenden Probleme für behinderte Menschen am Arbeitsmarkt durch den Einbruch der Konjunktur hin. Hier müsse mit Bewusstseinsarbeit, monetären Anreizsystemen und weitergehenden Innovationen gegengesteuert werden, so Buchinger abschließend.

 

 Huainigg: Zur Schieflage der Situation behinderter Menschen in Österreich
ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung: Keine Chancengleichheit am Beginn des Lebens
Wien (övp-pk) - "Es hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan in Richtung Gleichstellung behinderter Menschen - vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz samt zugehörigem Bündelgesetz hat hier einen wichtigen Beitrag geleistet", sagt Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, und pflichtet damit Sozialminister Erwin Buchinger bei, der den "Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich" vorgestellt hat.

Wo Huainigg jedoch eine eklatante Schieflage sieht, ist am Beginn behinderten Lebens: "Die Geburt eines behinderten Kindes wird durch OGH-Urteile zum Schadensfall deklariert - ein bedenklicher Trend, der sich nun durch Folgeurteile bestätigt und fortsetzt." Er bezieht sich damit auf verschiedene Urteile des Obersten Gerichtshofes, deren unterschiedliche Wertung von behindertem und nicht-behindertem Leben für Kritik und Aufregung gesorgt haben. In einem Fall wurde den Eltern eines ungewollten, behinderten Kindes Schadenersatz auf dessen gesamte Existenz zugesprochen. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde die Klage der Eltern abgewiesen. Der Unterschied: Es handelte sich um ein nicht-behindertes, ungewolltes Kind. Das Argument des OGH: Ein gesundes Kind kann kein Schaden sein. "So wird die gesamte Existenz behinderter Menschen in Frage gestellt und zum Schadensfall erklärt", kritisiert Huainigg.

Erst vor wenigen Wochen hat der OGH diese Schieflage erneut durch ein weiteres Urteil unterstrichen: Eine Frau hatte nach künstlicher Befruchtung drei, statt wie geplant zwei Kinder bekommen. Ihre Klage auf Schadensersatz für das dritte, ungewollte Kind wurde abgewiesen. "Auch wenn ich das Urteil gut nachvollziehen kann, unterstreicht es einmal mehr: Ein gesundes Kind kann kein Schaden sein - ein behindertes sehr wohl", sagt der ÖVP-Behindertensprecher. Er fordert die Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung - ein Lebensrecht sowohl am Beginn als auch am Ende des Lebens. Weiters tritt er für eine Änderung im Schadensrecht ein, ähnlich wie in Frankreich. Hier ist gesetzlich verankert, daß aus der Geburt eines Kindes kein Schadensersatzanspruch erwachsen kann. "Es geht aber auch darum, Familien mit behinderten Kindern zu unterstützen - durch den Ausbau von Förderungen und durch die Integration von behinderten Kindern. Wir müssen die gleichwertige Teilhabe behinderter Menschen in unserer Gesellschaft absichern."

Bedroht werde die Chancengleichheit behinderter Menschen auch durch die Eugenische Indikation, kritisiert Huainigg: "Die Möglichkeit der Spätabtreibung behinderter Kinder bis zur Geburt ist ethisch und moralisch äußerst problematisch! Es geht hier nicht um eine Diskussion zur Fristenlösung, sondern schlicht um die Ungleichbehandlung von behindertem und nicht-behindertem Leben", fordert Huainigg die ersatzlose Streichung der Eugenischen Indikation.

Abschließend fordert der ÖVP-Behindertensprecher: "Im nächsten Koalitionsabkommen müssen Änderungen im Schadensersatzrecht festgelegt werden. Weiters müssen das Thema Eugenische Indikation diskutiert und Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von werdenden Eltern behinderter Kinder geplant werden!"
 

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

 
zurück