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Behindertenpolitik |
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erstellt am
09. 10. 08
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Buchinger:
Zwei Jahre Behindertenpolitik - wichtige Ziele erreicht
Buchinger präsentiert Rohfassung des Berichts der Bundesregierung zur Lage der Menschen
mit Behinderungen
Wien (sk) - "In zwei Jahren Behindertenpolitik wurde von der scheidenden Regierung in wichtigen
Bereichen der Behindertenpolitik wichtige Ergebnisse erreicht", erklärte Sozialminister Erwin Buchinger
bei der Präsentation der Rohfassung des Berichts der Bundesregierung zur Lage von Menschen mit Behinderungen
in Österreich 2008. Buchinger nannte u.a. die Evaluierung des 2006 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetzes,
die Mitte 2009 abgeschlossen sein soll. Weiters gab es im Jahr 2007 am Arbeitsmarkt 95.000 begünstigt behinderte
Menschen, das ist eine Beschäftigungsquote von 67 Prozent und damit die höchste, die es in Österreich
in den letzten Jahren gegeben hat. Auch im internationalen Bereich konnten wichtige Ergebnisse erreicht werden,
etwa die Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
In Österreich leben ca. 630.000 Personen, die eine starke Beeinträchtigung bei der Verrichtung alltäglicher
Arbeiten, die mindestens schon sechs Monate andauert, haben. Dazu kommen noch rund eine weitere Million Menschen,
die chronisch krank sind. Das sind insgesamt 1,6 Millionen Menschen mit Behinderungen im weiteren Sinn. Diese Menschen
leben häufiger alleine als nicht behinderte Menschen und sind auch häufiger belastenden Wohnverhältnissen
ausgesetzt, wie etwa Lärm, Feuchtigkeit, Überbelag. Auch das Niveau der Bildungsabschlüsse ist sehr
unterschiedlich, nur 18 Prozent der nicht behinderten Menschen haben als höchste abgeschlossene Ausbildung
lediglich einen Pflichtschulabschluss, bei Menschen mit Behinderungen sind es hingegen 38 Prozent, erklärte
der Sozialminister.
Diese Situation spiegle sich auch im Prozentsatz der Erwerbstätigkeit nieder, die um die Hälfte niedriger
als die nichtbehinderter Menschen ist (34 Prozent zu 67 Prozent). Auch die Armutsgefährdung von behinderten
Menschen ist mit 20 Prozent fast doppelt so hoch wie die von nicht behinderten Personen. Aber es ging am Arbeitsmarkt
im letzten Jahr in eine gute Richtung. So gebe es mit dem Pilotversuch "disability-flexicurity" einen
chancengleicheren Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen. Mit
dem "Unternehmensservice" und der "Aktion 500" werden Unternehmen, die die berufliche Integration
fördern, unterstützt, so Buchinger. Für Unternehmen mit 25 oder mehr ArbeitnehmerInnen besteht eine
Einstellungspflicht, für jede nicht besetzte Pflichtstelle müssen Unternehmer 213 Euro an Ausgleichstaxe
in den Ausgleichsfonds bezahlen.
Sozialminister Buchinger wies auf die Verschärfung der bestehenden Probleme für behinderte Menschen am
Arbeitsmarkt durch den Einbruch der Konjunktur hin. Hier müsse mit Bewusstseinsarbeit, monetären Anreizsystemen
und weitergehenden Innovationen gegengesteuert werden, so Buchinger abschließend. |
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Huainigg: Zur Schieflage der Situation behinderter Menschen in Österreich
ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung: Keine Chancengleichheit am Beginn
des Lebens
Wien (övp-pk) - "Es hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan in Richtung Gleichstellung
behinderter Menschen - vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz samt zugehörigem Bündelgesetz hat
hier einen wichtigen Beitrag geleistet", sagt Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen
mit Behinderung, und pflichtet damit Sozialminister Erwin Buchinger bei, der den "Bericht der Bundesregierung
über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich" vorgestellt hat.
Wo Huainigg jedoch eine eklatante Schieflage sieht, ist am Beginn behinderten Lebens: "Die Geburt eines behinderten
Kindes wird durch OGH-Urteile zum Schadensfall deklariert - ein bedenklicher Trend, der sich nun durch Folgeurteile
bestätigt und fortsetzt." Er bezieht sich damit auf verschiedene Urteile des Obersten Gerichtshofes,
deren unterschiedliche Wertung von behindertem und nicht-behindertem Leben für Kritik und Aufregung gesorgt
haben. In einem Fall wurde den Eltern eines ungewollten, behinderten Kindes Schadenersatz auf dessen gesamte Existenz
zugesprochen. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde die Klage der Eltern abgewiesen. Der Unterschied: Es
handelte sich um ein nicht-behindertes, ungewolltes Kind. Das Argument des OGH: Ein gesundes Kind kann kein Schaden
sein. "So wird die gesamte Existenz behinderter Menschen in Frage gestellt und zum Schadensfall erklärt",
kritisiert Huainigg.
Erst vor wenigen Wochen hat der OGH diese Schieflage erneut durch ein weiteres Urteil unterstrichen: Eine Frau
hatte nach künstlicher Befruchtung drei, statt wie geplant zwei Kinder bekommen. Ihre Klage auf Schadensersatz
für das dritte, ungewollte Kind wurde abgewiesen. "Auch wenn ich das Urteil gut nachvollziehen kann,
unterstreicht es einmal mehr: Ein gesundes Kind kann kein Schaden sein - ein behindertes sehr wohl", sagt
der ÖVP-Behindertensprecher. Er fordert die Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung - ein Lebensrecht
sowohl am Beginn als auch am Ende des Lebens. Weiters tritt er für eine Änderung im Schadensrecht ein,
ähnlich wie in Frankreich. Hier ist gesetzlich verankert, daß aus der Geburt eines Kindes kein Schadensersatzanspruch
erwachsen kann. "Es geht aber auch darum, Familien mit behinderten Kindern zu unterstützen - durch den
Ausbau von Förderungen und durch die Integration von behinderten Kindern. Wir müssen die gleichwertige
Teilhabe behinderter Menschen in unserer Gesellschaft absichern."
Bedroht werde die Chancengleichheit behinderter Menschen auch durch die Eugenische Indikation, kritisiert Huainigg:
"Die Möglichkeit der Spätabtreibung behinderter Kinder bis zur Geburt ist ethisch und moralisch
äußerst problematisch! Es geht hier nicht um eine Diskussion zur Fristenlösung, sondern schlicht
um die Ungleichbehandlung von behindertem und nicht-behindertem Leben", fordert Huainigg die ersatzlose Streichung
der Eugenischen Indikation.
Abschließend fordert der ÖVP-Behindertensprecher: "Im nächsten Koalitionsabkommen müssen
Änderungen im Schadensersatzrecht festgelegt werden. Weiters müssen das Thema Eugenische Indikation diskutiert
und Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von werdenden Eltern behinderter Kinder geplant werden!" |
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