Mehrwertsteuersenkung auf Medikamente nun fix
Wien (pk) - Im Rahmen der Debatte über die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes
1967 am 08.10. zeigte sich Bundesrätin HLADNY (S/Steiermark) "glücklich" über die 13.
Familienbeihilfe für alle Kinder ab der Geburt und betonte, junge Familien brauchten sowohl in der Zeit der
Familiengründung als auch beim Schuleintritt der Kinder massive Unterstützung.
Bundesrätin DIESNER-WAIS (V/Niederösterreich) begrüßte ebenfalls die 13. Familienbeihilfe
und deren Auszahlung noch rückwirkend im September, von der sie sich vor allem eine Abfederung der mit dem
Schulbeginn verbundenen Mehrbelastungen erwartete. In Zukunft werde es aber verstärkt darum gehen müssen,
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Entscheidung zur Gründung einer Familie wieder attraktiver wird,
mahnte die Rednerin.
Bundesrat SCHENNACH (G/Wien) bezeichnete die 13. Familienbeihilfe als mehr als notwendig, gab aber zu bedenken,
angesichts der versäumten Valorisierung in den letzten Jahren hätte das Schulterklopfen der Regierungsparteien
etwas leiser sein können. Überdies plädierte Schennach für die Schaffung eines einkommensabhängigen
Kindergeldes, um die Väter stärker in die Kinderbetreuung miteinzubeziehen.
Der Beschluss, die Familienbeihilfe in Hinkunft ein 13. Mal auszuzahlen, war eine richtige und gute Entscheidung,
meinte Bundesrätin KEMPERLE (S/Wien). Allerdings habe sie die Debatte im Vorfeld etwas irritiert, da es klar
sei, dass dieses Geld den Jugendlichen zustehe und dass es auch Kinder unter sechs Jahre erhalten sollten.
Bundesrat PREINEDER (V/Niederösterreich) zeigte sich froh darüber, dass der vorliegende ÖVP-Antrag
auf einhellige Zustimmung stößt. Wichtig war ihm auch, dass die 13. Familienbeihilfe allen österreichischen
Kindern gewährt wird. Allerdings seien noch weitere Schritte notwendig, um die Gesellschaft familienfreundlicher
zu gestalten, war Preineder überzeugt.
Ihre Fraktion begrüße natürlich auch die zusätzliche finanzielle Unterstützung der Familien,
erklärte Bundesrätin MÜHLWERTH (F/Wien) einleitend. Kritik übte sie jedoch daran, dass von
einer Valorisierung der Familienleistungen weit und breit nichts zu sehen sei. Sie wies in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass laut Studien die Familien bereits ab dem zweiten Kind als armutsgefährdet gelten. Mühlwerth
erinnerte daher an die Forderung der FPÖ, ein Familiensteuersplitting einzuführen, wie dies auch in Frankreich
erfolgreich praktiziert wird.
Bundesministerin Dr. KDOLSKY stand einer Valorisierung der Familienleistung grundsätzlich positiv gegenüber.
Diese könne jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn es eine gesicherte Finanzierung dafür gibt. Bei
der 13. Familienbeihilfe handle es sich zudem um kein "Wahlzuckerl", betonte die Ministerin, sondern
dies sei eine Reaktion auf die gestiegenen Preise und die dadurch entstandenen Probleme für die Familien.
Bundesrätin RAUSCH (V/Niederösterreich) erinnerte daran, dass die Initiative zur Gewährung einer
13. Familienbeihilfe von der ÖVP ausgegangen sei. Mit diesen zusätzlichen 250 Millionen Euro werde gezeigt,
dass die Volkspartei verstehe, wann die Familien die Unterstützung besonders notwendig haben, nämlich
gerade zu Schulbeginn.
Mit Stimmeneinhelligkeit wurde kein Einspruch erhoben.
Bundesrat Mag. HIMMER (V/Wien) wies im Rahmen der Behandlung des Umsatzsteuergesetzes darauf hin, dass die Beratungen
über den Nationalratsbeschluss bezüglich der Senkung des Umsatzsteuersatzes für Medikamente zu Stimmengleichheit
geführt haben. Er brachte sodann einen V-G-Antrag ein, wonach gegen diesen Beschluss Einspruch erhoben werden
soll. Als Grund dafür führte er u.a. an, dass dadurch auch Kunstgegenstände dem ermäßigten
Umsatzsteuersatz von 10 % unterliegen würden. Dies entspreche weder dem Willen des Gesetzgebers noch sei es
mit dem EU-Recht vereinbar, argumentierte er. Außerdem würden in Hinkunft auch Tierarzneimittel unter
den ermäßigten Steuersatz fallen.
Bundesrat SCHIMBÖCK (S/Oberösterreich) hielt seinem Vorredner entgegen, dass Kosten in der Höhe
von insgesamt 2,9 Mrd. Euro von den Sozialversicherungsträgern für die Medikamentenversorgung der Bürger
aufzubringen sind. Er halte es daher für sehr sinnvoll, wenn es in diesem Bereich zu einer finanziellen Entlastung
komme. Ganz dringend musste auch etwas bei den Lebensmitteln getan werden, war Schimböck überzeugt, da
50 % der Österreicher über ein Einkommen von maximal 1.700 Euro brutto verfügen. Er stellte daher
im Namen seiner Fraktion den Antrag, gegen den vorliegenden Nationalratsbeschluss keinen Einspruch zu erheben.
Da es gerade bei Medikamenten der Fall sei, dass der Preis nicht unbedingt dem Wert entspreche, bezweifelte Bundesrätin
KERSCHBAUM (G/Niederösterreich) sehr stark, dass eine Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auch wirklich zu
einer Preissenkung führen bzw. an die Patienten weitergegeben wird. Auch die soziale Treffsicherheit dieser
Maßnahme stellte Kerschbaum in Frage. Wenn man schon die Senkung des Mehrwertsteuersatzes unbedingt wolle,
was sie persönlich ablehne, so sollte ein vernünftiger Entwurf in der nächsten Legislaturperiode
noch einmal eingebracht werden. Wichtiger wäre es jedoch, wenn die Österreicher über ausreichend
hohe Einkommen verfügen, damit sie nicht immer auf die Steuerzuckerl der Regierung hoffen müssen.
Bundesrat HERBERT (F/Niederösterreich) sah den Beschluss des Nationalrats mit einem lachenden und einem weinenden
Auge. Er hätte sich gewünscht, dass der umfassendere Antrag, der auch eine Steuersenkung für medizinische
Geräte und Hilfsmittel sowie Kfz-Kindersitze vorgesehen hätte, angenommen worden wäre. Auch wenn
nun nur eine "Minimalversion", die Umsatzsteuersenkung für Arzneimittel ab 1.1.2009, zur Debatte
steht, so könne man sich dieser nicht verschließen, meinte er. Laut einer Rechtsauskunft stehe zudem
fest, dass die Erweiterung auf Kunstgegenstände nicht schlagend wird.
Bundesrat PERHAB (V/Steiermark) bedauerte, dass die Fraktion seines Vorredners die historische Chance verstreichen
lässt, heute etwas im Bundesrat zu reparieren, was im Nationalrat am 24. September "verpfuscht"
wurde. Er gab gegenüber seinen Kollegen zu bedenken, dass mit diesem Beschluss der österreichische Kurs
der Budgetkonsolidierung endgültig verlassen wird. Wie soll nun eine Steuerreform mit Schwerpunkt Entlastung
des Mittelstands finanziert werden, fragte er.
Bundesrat KAMPL (A/Kärnten) zeigte sich entrüstet darüber, dass vier Tage vor der Nationalratswahl
Gesetze "durchgepeitscht" wurden, die teilweise fehlerhaft sind und nicht dem Willen des Gesetzgebers
entsprachen. Dennoch habe man die Pflicht, für die Menschen in Österreich etwas zu tun, unterstrich Kampl.
Dazu gehöre u.a. auch die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente, war der Bundesrat überzeugt.
Staatssekretär Dr. MATZNETTER erinnerte den Bundesrat daran, dass eine Rückverweisung der Materie an
den Nationalrat bedeuten würde, dass dieses Gesetz nicht zustande kommen würde, da der Nationalrat ob
der Neuwahlen nicht die Gelegenheit hätte, seinen Willen entsprechend zum Ausdruck zu bringen. Zudem verwies
der Staatssekretär auf die juristischen Aspekte dieser Vorlage. Hinsichtlich des monierten redaktionellen
Versehens zeigte sich der Staatssekretär zuversichtlich, dass dieses Problem, so es bestehe, jedenfalls entsprechend
behoben werden könne.
Während Bundesrat PREINEDER (V/Niederösterreich) nochmals die Ansicht vertrat, dass bei der Erstellung
dieser Vorlage Fehler passiert seien, sodass diese Materie so nicht akzeptiert werden könne, weshalb er für
einen Einspruch plädiere, vertraten die Bundesräte Dr. GUMPLMAIER (S/Oberösterreich) und KALINA
(S/Wien) die Ansicht des Staatssekretärs und votierten daher für die von ihrer Fraktion vorgeschlagene
Vorgangsweise. Gumplmaier setzte sich zudem mit der Gesundheitsreform auseinander und stellte Gedanken zur Sanierung
der Kassen an, Kalina wies darauf hin, dass sich die ÖVP einer unsauberen Argumentation bediene, von der sie
künftighin Abstand nehmen sollte, trage sie doch selbst mehr als 90 Prozent der anstehenden Maßnahmen
mit, weshalb sie nicht behaupten solle, die anderen Fraktionen seien Geldverschwender.
Die Wortmeldung Preineders veranlasste Bundesrätin KERSCHBAUM (G/Niederösterreich) zu einer Klarstellung
des Standpunkts ihrer Fraktion in dieser Frage. Bundesrat BIERINGER (V/Salzburg) beleuchtete die geplanten Maßnahmen
aus der Sicht der Länder und Gemeinden und konstatierte für diese einen nicht unbeträchtlichen Einkommensverlust.
Schon allein dies sei für ihn ein Grund, der Vorlage nicht zustimmen zu können, weshalb auch er für
einen Einspruch plädiere. Staatssekretär Dr. MATZNETTER wies schließlich noch einmal darauf hin,
dass über dieses Thema Gespräche mit allen Finanzausgleichspartnern geführt wurden.
Es wurde kein Einspruch erhoben.
Nächster Punkt der Tagesordnung:
Änderung des Einkommensteuergesetzes.
Bundesrätin KERSCHBAUM (G/Niederösterreich) erinnerte an die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich
der Reisekostenrichtlinie, die vom VfGH auch entsprechend beanstandet wurden. Die Novelle trage den Bedenken des
Verfassungsgerichtshofes nach Ansicht ihrer Fraktion nicht Rechnung, weshalb sie auch der neuen Vorlage nicht zustimmen
könne.
Bundesrat KONECNY (S/Wien) befasste sich mit der weltweiten finanzpolitischen Krise und brachte einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag
betreffend Einlagensicherung und Stabilisierung der heimischen Bankenlandschaft ein, den er in der Folge zur vollen
Verlesung brachte. Er sei froh, dass dieser von allen Parteien unterstützt werde, denn es sei wichtig zu zeigen,
dass in dieser so wichtigen Thematik alle einer Meinung seien.
Bundesrätin ZWAZL (V/Niederösterreich) zeigte sich zufrieden mit dem Entschließungsantrag und setzte
sich sodann mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes auseinander, die ihre Zustimmung fand. Die neue Regelung
könne sie vorbehaltlos begrüßen, da damit langjährigen Forderungen der Sozialpartner entsprochen
werde.
Bundesrat MITTERER (B/Kärnten) unterstrich die Bedeutung des vorliegenden Entschließungsantrages und
schloss sich inhaltlich den Ausführungen seiner Vorrednerin an. Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes
entspreche einer langjährigen Forderung seiner Fraktion, weshalb er diese Vorlage unterstütze.
Bundesrat SCHIMBÖCK (S/Oberösterreich) kam auf die Notwendigkeit der Flexibilität für kleine
Unternehmen zu sprechen. Es sei wichtig, dass in diesen Fragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an einem Strang ziehen.
Erfreut zeigte er sich über die einhellige Zustimmung zum Antrag betreffend Einlagensicherung; dies sei für
kleine und mittlere Unternehmen, die weitestgehend bankenfinanziert seien, besonders wichtig.
Bundesrat KNEIFEL (V/Oberösterreich) ortete in der derzeit kritischen Situation vielschichtige Ursachen: Es
hätte Fehler von Managern, aber auch "Lug, Trug und Verbrechen" gegeben, und dies sei im staatlichen
wie im privaten Bereich möglich. Für Europa seien die Konsequenzen der Krise eher im Auslaufen, meinte
Kneifel, am Beispiel Islands zeige sich aber, wie ein Staatsnotstand infolge der Unfinanzierbarkeit von Risken
entstehen könne. "Auch der Staat hat Grenzen", betonte der Bundesrat, "und auch unsere Möglichkeiten
sind begrenzt." Die Erhöhung der Haftung für Spareinlagen auf 100.000 € sei die richtige Maßnahme.
Staatssekretär MATZNETTER begrüßte den gemeinsamen Entschließungsantrag. Die österreichischen
Banken und Anleger seien nicht die Auslöser der Krise, es gebe dafür aber profunde Ursachen. Immer bei
Krisen habe man die Lehre aus denselben gezogen, dass Märkte nicht ohne "Verkehrsregeln" funktionieren,
dann sei aber immer auch die Forderung erhoben worden, nur ja keine Eingriffe vorzunehmen. Das funktioniere aber
auch im Luftverkehr nicht, den der Staatssekretär zur Illustration seiner Argumente anführte. Die österreichische
Einlagensicherung halte und werde noch ausgebaut, führte Matznetter dann aus. Schutzinstrumente wie Verbote
für bestimmte Geschäfte würden entwickelt. Alle notwendigen Maßnahmen zur Stärkung des
Vertrauens und der Liquidität im Geldverkehr zwischen den Banken würden gesetzt; so würde eine Clearingstelle
eingerichtet. Man werde auch keine Bank in Konkurs gehen lassen, deren Zusammenbruch das gesamte System gefährden
könnte. Es gehe aber nicht an, dass den Steuerzahlern nur der Schaden, nicht aber auch die Gewinne zukämen.
Zum Thema Steuern merkte der Staatssekretär an, wenn man die Steuersätze senken wolle, müsste es
weniger Ausnahmen geben; wolle man hingegen mehr Ausnahmeregelungen, müssten die Sätze erhöht werden.
Die Änderung des Einkommensteuergesetzes blieb mehrheitlich ohne Einspruch. Der gemeinsame Entschließungsantrag
wurde einhellig angenommen. |