Konecny:
Völlige ÖVP-Falschdarstellung des Antrages
Unverständlich sei, daß sie dabei mit nachweislich falschen Argumenten arbeite
Wien (sk) - Als "völlig unnachvollziehbar" bezeichnete der Vorsitzende der sozialdemokratischen
Bundesratsfraktion, Albrecht K. Konecny am 06.10. gegenüber dem Pressedienst der SPÖ die heutige Darstellung
der Auswirkungen des Beschlusses der Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente durch die ÖVP. "Ich
möchte die ÖVP und insbesondere Bundesrätin Greiderer darauf hinweisen, daß eine EU-konforme
Auslegung des Beschlusses die Inkludierung auf Medikamente im Veterinärbereich gänzlich ausschließt.
Weiters muß ich darauf verweisen, daß Antiquitäten bereits jetzt mit einem verringerten Steuersatz
versehen sind", betonte Konecny. Es sei verständlich, daß die ÖVP ihren Einspruch im Bundesrat
gegen die im Nationalrat mehrheitlich beschlossene Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente zu argumentieren
versuche. Unverständlich sei jedoch, daß sie dabei mit nachweislich falschen Argumenten arbeite.
"Ich kann VP-Bundesrätin Greiderer dennoch beruhigen; die Impfung eines Sportpferdes wird mit keiner
Steuersenkung versehen werden und weiterhin mit dem gleichen Mehrwertsteuersatz wie bisher ausgestattet sein",
betonte Konecny.
Um weitere Verunsicherungen zu vermeiden, unterstrich Konecny zudem, daß auch in Zukunft die Lieferung und
Einfuhr von Kunstgegenständen keinem reduzierten Steuersatz unterliegen werde. Im Detail erläuterte Konecny:
"Norminhalt ist, daß gemäß lit. b die Einfuhr von Kunstgegenständen und gemäß
lit. c die Lieferung von Kunstgegenständen, wenn diese Lieferungen vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger
bewirkt werden oder von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer ist, wenn dieser den Gegenstand
entweder selbst eingeführt hat, ihn vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger erworben hat oder er für
den Erwerb zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt war, dem beschränkten Steuersatz, andere Lieferungen jedoch
dem 20%igen Steuersatz unterliegen. Die Regelungen der lit. b und c stellen gegenüber der Regelung in lit.
a eine spezielle Regelung dar. Nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß das spezielle Recht dem generellen
Recht derogiert, hat der Rechtsanwender daher die lit. b und c für die Rechtsinterpretation heranzuziehen
und ihr gegenüber der generellen Lösung in lit. a den Vorzug einzuräumen. Die geltende Rechtslage
bleibt daher unverändert", schloss Konecny. |
Greiderer: Stümperhafter Beschluss muß vom Bundesrat korrigiert werden!
Peinliche Panne: SPÖ/FPÖ/BZÖ-Beschluss im Nationalrat auf Halbierung der
Mehrwertsteuer auf Medikamente trifft auch auf Antiquitäten und Tiermedikamente
Wien (övp-pk) - Wie die heutigen Beratungen im Finanzausschuss des Bundesrates ergaben, wurden
bei der letzten Nationalratssitzung vor der Nationalratswahl bei der Diskussion um die Halbierung der Mehrwertsteuer
auf Medikamente offenbar irrtümlicherweise Anträge eingebracht, die nicht einmal sozial treffsicher sind.
Die neue Tiroler ÖVP-Bundesrätin, Elisabeth Greiderer, machte auf den Umstand aufmerksam, daß durch
den Beschluss im Nationalrat nicht nur die Mehrwertsteuer auf Medikamente halbiert wird, sondern auch auf Antiquitäten
und auf Medikamente im Veterinärbereich. "Das ist eine Auswirkung des Husch-Pfusch-Beschlusses im Wahlkampf.
Niemand wird mir erklären können, daß beim Kauf von Antiquitäten oder bei einer Impfung eines
Sportpferdes sozial benachteiligte Gesellschaftsschichten betroffen sind", ärgert sich Greiderer über
die hastige Antragseinbringung im Nationalrat.
Die Bundesrätin zeigte sich zudem verwundert, daß nun die SPÖ den Antrag der ÖVP auf Reparatur
nicht mitträgt. "Es ist unverständlich, daß die SPÖ nun so tut, als wäre alles in
Ordnung. Die SPÖ hat im Finanzausschuss nicht einmal an unserer Diskussion mit den anderen Parteien aktiv
teilgenommen. So stellen wir uns Demokratie nicht vor", so Greiderer abschließend. |