Bericht über Evaluierung der Kronzeugenregelung liegt vor
Wien (pk) - "Die Einführung der Kronzeugenregelung ist ... eine Bereicherung für die
österreichische Kartellrechtsvollziehung", stellt Justizministerin Maria Berger im Bericht zur Evaluierung
der Kronzeugenregelung fest, der jetzt dem Nationalrat vorliegt. Die Kronzeugenregelung sei ein "ressourceneffizientes
Ermittlungsinstrument", vielfach das einzige Mittel zum Knacken von "Hardcore-Kartellen" und wirke
überdies generalpräventiv. Allerdings hänge die Abschreckungswirkung von der Höhe der Geldbußen
ab, heißt es in dem Bericht: "Nur ausreichend hohe Geldbußen bieten überhaupt erst den geeigneten
Anreiz zur Selbstanzeige".
Die Kronzeugenregelung (§ 11 Wettbewerbsgesetz) ist in Österreich seit 2006 in Kraft, vergleichbare Regelungen
gibt es in den USA seit 1978, in der EU seit 1996 und in Deutschland seit 2001. Seit 2006 gab es in Österreich
neun Anzeigen. Drei Verfahren wurden abgeschlossen; davon wurde ein Verfahren – im Bereich pharmazeutische Produkte
– eingestellt, in zwei Verfahren – im Fall des "Aufzugskartells" und der Innsbrucker Fahrschulen – wurden
Geldbußen verhängt. Zwei weitere Verfahren sind derzeit anhängig.
Bemängelt wird in dem Bericht der Justizministerin das Fehlen einer einheitlichen Kronzeugenregelung auf gesamteuropäischer
Ebene, zumal es in einigen EU-Staaten wie Italien und Slowenien auch keine entsprechenden nationalen Regelungen
gibt. Die bisherigen Erfahrungen zeigten die Notwendigkeit auf, die bestehenden Instrumente noch besser zu nutzen,
die Wettbewerbshüter Bundeskartellanwalt und Bundeswettbewerbsbehörde unabhängiger zu machen und
die parlamentarische Kontrolle zu verstärken. Die Justizministerin rechnet mit einer vermehrten Inanspruchnahme
der Kronzeugenregelung in Zukunft und empfiehlt, an der Regelung festzuhalten, die gesamteuropäische Entwicklung
zu beobachten und die Bemühungen um eine Harmonisierung der Rechtslage innerhalb der Europäischen Union
zu unterstützen.
Der Bericht wird durch Praxisberichte aus den Bereichen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften sowie einen Überblick
über die Regelungen in den USA und in den Mitgliedstaaten der EU ergänzt. Abschließend wird eine
"Gesamtlösung" angeregt, "die in die Überlegung zur Einbettung einer Kronzeugenregelung
in das System des österreichischen Strafrechts Reformtendenzen einbezieht, die das Thema eines abgekürzten
Verfahrens im Fall eines umfassenden Geständnisses des Angeklagten ebenso betreffen wie den Schutz so genannter
Whistleblower". |