Code of Conduct in der öffentlichen Verwaltung   

erstellt am
16. 10. 08

Sektionschef Mag. Emmerich Bachmayer vom Bundeskanzleramt referierte über den neuen Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention.
Wien (bmi) - "Ein Code of Conduct gehört zur Visitenkarte des öffentlichen Dienstes", stellte Mag. Emmerich Bachmayer, Leiter der Sektion Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt, eingangs fest und verdeutlichte in seinem Referat die Wichtigkeit der Schaffung eines Kataloges mit Verhaltensregeln im Bereich der Verwaltung, die Korruption und Misswirtschaft entgegentreten sollen, um das Ansehen des öffentlichen Dienstes sowohl auf nationaler und internationaler Ebene wahren zu können und keinen Zweifel an der Objektivität und Zuverlässigkeit öffentlich Bediensteter aufkommen zu lassen.

Auf Grund des Regierungsauftrages, einen derartigen Verhaltenskodex zu schaffen, wurde unter Leitung der Sektion III des Bundeskanzleramtes eine Projektgruppe eingerichtet, die unter Einbindung von Vertretern verschiedener Ressorts, des Städte- und des Gemeindebundes sowie der Bundesländer, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sowie der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten im September 2007 ihre Arbeit aufnahm. Bereits in den Jahren zuvor hat Österreich im Bereich "Public Sector Ethics" Maßnahmen gesetzt, die den Weg zur Schaffung eines Code of Conduct vorgezeichnet hatten. "Neben der Einrichtung des Büro für Interne Angelegenheiten im Bundesministerium für Inneres und dem Einsatz eines Antikorruptionsbeauftragten im Bundesministerium für Finanzen ist dabei die Ratifizierung des Übereinkommens der UNO gegen Korruption im Jahr 2006 hervorzuheben", sagte Bachmayer. Im selben Jahr erfolgte der Beitritt zur GRECO ("Group of States against Corruption"). Parallel zu den Arbeiten am Code of Conduct wurde mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008, mit dem unter anderem für die Geschenkannahme durch Amtsträger in § 304 ein strikter Straftatbestand eingeführt wurde, ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Korruption gesetzt. SC Mag. Bachmayer bestätigte, dass "der Code of Conduct als ‚soft law’ eine sinnvolle Ergänzung der strafrechtlichen Regelungen" darstellen solle.

Im Transparency International Corruption Perceptions Index 2008 belegt Österreich den 12. Platz und befindet sich somit noch vor Deutschland, Großbritannien, U.S.A und Frankreich. Bei diesem Index handle es sich "um einen Wahrnehmungsindex, bei den ausländischen Firmen die Situation in den Ländern beurteilen", erklärte Bachmayer.Der nun von der Expertengruppe erarbeitete Code of Conduct, mit dem das "Korruptionsmonster, das ja nie schläft" bekämpft werden soll, stelle zwar noch keinen abschließenden Gesamtverhaltenskodex (ähnlich dem zum Beispiel in Großbritannien vorhandenen "Code of behaviour", welcher für öffentliche Bedienstete sieben Verhaltensprinzipien wie Selbstlosigkeit, Objektivität, Offenheit, Leadership, Integrität, Verantwortlichkeit und Ehrlichkeit vorsieht) dar, mache aber durch seine strengen Regelungen deutlich, dass bei einer Vorteilsannahme große Vorsicht geboten sei.

Inhaltlich verpflichtet der neue Verhaltenskodex zur Beachtung der Werte Integrität, Transparenz, Objektivität und Fairness, an denen sich jeder Einzelne bei seinen Handlungen orientieren soll. Als Verhaltensregeln werden die Wahrung der Objektivität und das Erkennen von Befangenheit, das Verbot der Geschenkannahme, die Unzulässigkeit bestimmter Nebenbeschäftigungen sowie größtmögliche Transparenz aufgestellt. Im Bereich der Führungsverantwortung wird von der Führungsebene neben dem Bekenntnis zu den angeführten Werten auch eine gewissenhafte Wahrnehmung von Kontroll- und Vorbildfunktion gefordert. Abschließend plädiert der Code of Conduct für eine klare Kompetenzverteilung, Präventionsmaßnahmen und interne Kontrollsysteme sowie für Schulungen und Beratungen, die mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex bereits im Vorfeld vermeiden und Unklarheiten ausräumen.

SC Mag. Bachmayer hielt fest, dass sowohl Vorgesetzte als auch Mitarbeiter gleichermaßen im Bereich der Korruptionsprävention sensibilisiert werden, wobei man "die Gutwilligen" immer erreichen werde. "Die Böswilligen werden wahrscheinlich neue Schlupflöcher entdecken, aber sie zurückzudrängen ist ein hohes Anliegen."
 
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