Schenner: VfGH-Entscheidung zugunsten unserer Mitarbeiter - Freundlichkeit im Service macht sich
weiterhin bezahlt
Wien (pwk) - Der Verfassungsgerichtshof hat die Steuerfreiheit von Trinkgeld nicht gekippt, sondern
sich für die Beibehaltung entschieden. "Wir begrüßen die heute veröffentlichte Entscheidung
des Verfassungsgerichtshofes und freuen uns, daß diese zugunsten unserer Mitarbeiter im Tourismus ausgefallen
ist", betont der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich,
Johann Schenner.
Sowohl die Bundessparte Tourismus als auch die Gewerkschaft vida hatten sich, wie berichtet, im Jahr 2005 massiv
für die Abschaffung der Trinkgeld-Besteuerung eingesetzt. Es gehe, so wurde erfolgreich argumentiert, um die
Motivation und Leistungsorientierung der Mitarbeiter, denn Trinkgelder seien eine direkte Zuwendung der Gäste
für gutes Service.
Anlässlich der nun stattgefundenen Verhandlungen zur Frage der Verfassungskonformität der Steuerbefreiung
von Trinkgeldern wurde das Thema von beiden Sozialpartnern erneut thematisiert. Der gemeinsame Tenor: Eine Aufhebung
der eingeführten Entscheidung käme einer "Strafsteuer" für Freundlichkeit gleich. "Das
Engagement und die Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter im Tourismus wird weiterhin belohnt. Die Freundlichkeit
im Service macht sich weiterhin bezahlt", freut sich Schenner über den Erfolg. |