Trinkgeld bleibt steuerfrei   

erstellt am
14. 10. 08

Schenner: VfGH-Entscheidung zugunsten unserer Mitarbeiter - Freundlichkeit im Service macht sich weiterhin bezahlt
Wien (pwk) - Der Verfassungsgerichtshof hat die Steuerfreiheit von Trinkgeld nicht gekippt, sondern sich für die Beibehaltung entschieden. "Wir begrüßen die heute veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und freuen uns, daß diese zugunsten unserer Mitarbeiter im Tourismus ausgefallen ist", betont der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich, Johann Schenner.

Sowohl die Bundessparte Tourismus als auch die Gewerkschaft vida hatten sich, wie berichtet, im Jahr 2005 massiv für die Abschaffung der Trinkgeld-Besteuerung eingesetzt. Es gehe, so wurde erfolgreich argumentiert, um die Motivation und Leistungsorientierung der Mitarbeiter, denn Trinkgelder seien eine direkte Zuwendung der Gäste für gutes Service.

Anlässlich der nun stattgefundenen Verhandlungen zur Frage der Verfassungskonformität der Steuerbefreiung von Trinkgeldern wurde das Thema von beiden Sozialpartnern erneut thematisiert. Der gemeinsame Tenor: Eine Aufhebung der eingeführten Entscheidung käme einer "Strafsteuer" für Freundlichkeit gleich. "Das Engagement und die Einsatzbereitschaft unserer Mitarbeiter im Tourismus wird weiterhin belohnt. Die Freundlichkeit im Service macht sich weiterhin bezahlt", freut sich Schenner über den Erfolg.
 
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