Konstituierung und Wahl der PräsidentInnen am 28. Oktober, 9 Uhr
Wien (pk) - Wie die XXIII. Gesetzgebungsperiode am 20. Oktober zu Ende ging, so wird die XXIV. Gesetzgebungsperiode
am 28. Oktober beginnen: mit drei Sitzungen des Nationalrats. Standen am 20. Oktober Maßnahmen zur Stärkung
der Finanzmärkte im Mittelpunkt, wird es am 28. Oktober um ein Paket zur Belebung der Konjunktur gehen. In
der ersten Sitzung wird sich allerdings der neue Nationalrat konstituieren. Zunächst werden die Abgeordneten
angelobt, dann werden die PräsidentInnen, die SchriftführerInnen und OrdnerInnen gewählt. Zur Wahl
stehen auch die Mitglieder des Hauptausschusses, des Unvereinbarkeitsausschusses, des Immunitätsausschusses
und des Finanzausschusses. Auch die vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ausschusses
im Sinn des Finanzverfassungsgesetzes sind zu wählen. Die Vorgangsweise und die Tagesordnungen der drei Sitzungen
wurden heute in der Präsidiale unter dem Vorsitz von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer festgelegt.
Die konstituierende Sitzung beginnt am Dienstag, dem 28. Oktober, um 9 Uhr, mit der Bundeshymne. Die Sitzung wird
bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl zum Dritten Präsidenten bzw. zur Dritten Präsidentin im
Programm ORF 2 live übertragen.
Unmittelbar im Anschluss an die erste Sitzung findet eine so genannte Zuweisungssitzung statt. Danach konstituiert
sich der neue Finanzausschuss und nimmt die Vorberatungen des Konjunkturpakets auf.
Wenn diese Ausschussberatungen beendet sind und ein Ausschussbericht vorliegt, kann das Konjunkturpaket vom Plenum
des Nationalrats in Verhandlung genommen werden. Auch diese Debatte soll vom ORF übertragen werden. |