Khol und Blecha präsentieren Forderungen an kommende Bundesregierung
Österreichischer Seniorenrat schlägt dringend notwendige Maßnahmen für
Pensionskassen vor
Wien (seniorenrat) - Im Rahmen einer Pressekonferenz der Präsidenten des Österreichischen
Seniorenrates Dr. Andreas Khol und Karl Blecha am 21.10. wurden die vom Vorstand einhellig beschlossenen Forderungen
an die nächste Bundesregierung präsentiert, Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die Pensionskassen
genannt und ein Projekt mit dem Ziel der Früherkennung und Prävention neurologischer Krankheiten vorgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Forderungen an die kommende Bundesregierung erhoben:
- Jährliche Erhöhung der Pensionen mit dem PIPH im Dauerrecht
- Erhöhung des sog. "Deckels" bei der Pensionsanpassung bis zur ASVG-Höchstpension
- Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für alle Berufsgruppen (Bundesbeamte, Landesbeamte, Post,
ÖBB etc.) bis zur ASVG-Höchstpension
- Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei vorzeitigen Alterspensionen und damit Gleichstellung mit den Beamten
- Absicherung der Finanzierung des Österreichischen Gesundheitssystems mit dem ersten Schritt der Sanierung
der Krankenkassen
- Maßnahmenprogramm zur Gesundheitsprävention und Fortsetzung der "Aktion Seniorensicherheit"
zur Unfallvermeidung
- Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes - Vorschläge zur Steuerreform und Maßnahmen zur Stärkung
des Vertrauens in die Pensionskassen
- e-card als Pensionistenausweis mit Bild
- Verbandsklagelegitimation nach dem UWG für den Österreichischen Seniorenrat
Um Leistungsbezieher aus Pensionskassen (der betrieblichen Vorsorge) vor Abstürze des Finanzsystems in
einem gewissen Ausmaß zu schützen, wurde vorgeschlagen folgende Punkte rasch umzusetzen
1.) Pauschalbesteuerung:
Bisher werden Auszahlungen dieser betrieblichen Vorsorge den staatlichen Pensionen hinzugerechnet und dann
gemeinsam wie übliche Einkommen versteuert. In Zukunft soll auf Verlangen des Berechtigten vor der ersten
Auszahlung der Gesamtbetrag einmalig unter Berücksichtigung eines angemessenen Risikos versteuert werden.
Alle weiteren Auszahlungen wären dann steuerfrei.
2.) Kapitalgarantie durch Schaffung eines staatlichen Ausgleichsfonds:
Angesichts der derzeitigen Krisensituation soll auf Grundlage der Bilanzen der Pensionskassen per 31.12.2007
zur Abdeckung danach eingetretener Kapitalverluste ein staatlicher Ausgleichsfond geschaffen werden.
3.) Besteuerung bei Rentenanfall ("Aufgeschobene Besteuerung"):
Während der Einzahlungs-Phase für Betriebspensionen sollen in Zukunft nicht nur Arbeitgeber sondern
auch Arbeitnehmer steuerfrei in die Pensionskasse einzahlen dürfen.
Bei einer dringend notwendigen Generalüberholung des Pensionskassensystems wäre auch eine Option auf
Wertsicherung vorzusehen:
Zukünftig sollen Leistungsbezieher einer Pensionskasse einmalig von vornherein festlegen können, ob
sie entweder mit allen Risken an der Entwicklung der Kapitalmärkte partizipieren oder ein Modell der Wertsicherung
entsprechend der jährlichen Pensionsanpassung gedeckt aus den Kapitalerträgen mit Ausfallshaftung des
Staates wählen möchten.
Für die bevorstehende Steuerreform wurden an die bereits mehrmals geforderte grundsätzliche steuerliche
Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern und sonstigen Lohnsteuerpflichtigen bzw. Aktiven und an die dementsprechende
Vorschläge erinnert.
Abschließend kündigten die Präsidenten Khol und Blecha ein gemeinsames Projekt mit der Österreichischen
Gesellschaft für Neurologie an, mit dem Ziel der Früherkennung und Prävention neurologischer Krankheiten.
An Aktivitäten vorgesehen sind eine Enquete über diese Thematik im Frühjahr 2009, die Einbindung
aller im Seniorenrat vertretenen Organisationen und eine Artikelserie in den Verbandszeitungen der Seniorenorganisationen
sowie Vortragsveranstaltungen mit Referenten seitens der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie.
|