Wien (bmwa) - Aufgrund der schwächeren Konjunktur haben sich zuletzt Meldungen über Jobabbau gehäuft.
Vielfach sind davon Leiharbeitskräfte betroffen, während Mitarbeiter aus dem Stammpersonal hingegen in
Kurzarbeit gehen können. „Um betroffene Arbeitnehmer von Arbeitskräfteüberlassern in diesen wirtschaftlich
schwierigen Zeiten zu unterstützen, möchte ich auch Leiharbeitern das Instrument der Kurzarbeit ermöglichen.
Wenn in einem Betrieb Kurzarbeit erforderlich ist, wollen wir bei vorübergehenden Auftragsschwankungen allen
betroffenen Arbeitnehmern die Möglichkeit der Kurzarbeit eröffnen, unabhängig davon ob für
Leiharbeitskräfte oder Stammpersonal", sagt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein. Dahingehend
solle nun die Kurzarbeitsrichtlinie, wie auch von Arbeitnehmervertretern vorgeschlagen, geändert werden.
Die künftige Regelung für Kurzarbeit
Künftig sollen Dienstgeber und Dienstnehmer auch für Leiharbeiter kollektivvertragliche Vereinbarungen
über Kurzarbeit treffen können. „Damit möchte ich verhindern, dass die Stammbelegschaft vorübergehend
kurzarbeitet während langjährige Leiharbeiter zum Arbeitskräfteüberlasser zurückgeschickt
werden", so der Arbeitsminister. Die gesamte Belegschaft soll damit die Instrumente der Überbrückungshilfen
in Anspruch nehmen können.
Voraussetzung dafür: Leiharbeitskräfte müssen wie auch die Stammbelegschaft bereits vor der Kurzarbeit
im Betrieb eingesetzt sein und über die Kurzarbeitsphase hinaus im Betrieb verbleiben. Zudem muss die Stammbelegschaft
erhalten bleiben. |