Bartenstein: Kurzarbeit auch für Leiharbeitskräfte ermöglichen   

erstellt am
21. 10. 08

Wien (bmwa) - Aufgrund der schwächeren Konjunktur haben sich zuletzt Meldungen über Jobabbau gehäuft. Vielfach sind davon Leiharbeitskräfte betroffen, während Mitarbeiter aus dem Stammpersonal hingegen in Kurzarbeit gehen können. „Um betroffene Arbeitnehmer von Arbeitskräfteüberlassern in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unterstützen, möchte ich auch Leiharbeitern das Instrument der Kurzarbeit ermöglichen. Wenn in einem Betrieb Kurzarbeit erforderlich ist, wollen wir bei vorübergehenden Auftragsschwankungen allen betroffenen Arbeitnehmern die Möglichkeit der Kurzarbeit eröffnen, unabhängig davon ob für Leiharbeitskräfte oder Stammpersonal", sagt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein. Dahingehend solle nun die Kurzarbeitsrichtlinie, wie auch von Arbeitnehmervertretern vorgeschlagen, geändert werden.

Die künftige Regelung für Kurzarbeit

Künftig sollen Dienstgeber und Dienstnehmer auch für Leiharbeiter kollektivvertragliche Vereinbarungen über Kurzarbeit treffen können. „Damit möchte ich verhindern, dass die Stammbelegschaft vorübergehend kurzarbeitet während langjährige Leiharbeiter zum Arbeitskräfteüberlasser zurückgeschickt werden", so der Arbeitsminister. Die gesamte Belegschaft soll damit die Instrumente der Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen können.

Voraussetzung dafür: Leiharbeitskräfte müssen wie auch die Stammbelegschaft bereits vor der Kurzarbeit im Betrieb eingesetzt sein und über die Kurzarbeitsphase hinaus im Betrieb verbleiben. Zudem muss die Stammbelegschaft erhalten bleiben.
 
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