Konjunkturpaket 2008 - neues Geld für Bahnbauten und KMU
Wien (pk) - Die sich weiter verschärfende Krise an den Finanzmärkten zieht massive Liquiditätsprobleme
nach sich und erschwert die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Österreich. Daher setzt
die Bundesregierung auf ein liquiditätsförderndes Konjunkturpaket. 700 Mio. Euro an neuem Geld sollen
bis 2012 in zusätzliche Bahninvestitionen fließen. In diesem Zusammenhang wird der Vorbelastungsrahmen
des Bundes um 30 Mio. Euro auf 1,94 Mrd. Euro erhöht. Angesichts stagnierender Einlagen bei den Bausparkassen
wird der Höchstbetrag für die Förderung von Bausparprämien (Lohn- und Einkommensteuer-Erstattung)
von derzeit 1.000 Euro auf 1.200 Euro jährlich angehoben, um die Vergabe von Eigenheimkrediten zu erleichtern.
Dazu kommt ein neuer "Mittelstandsfonds" bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws), der für
zwei Jahre mit 80 Mio. Euro dotiert wird. Der Fonds soll Beteiligungen von jeweils 300.000 Euro bis 1 Mio. Euro
übernehmen und für 10 Jahre Mitsprache-, Gestaltungs-, Einsichts- und Gewinnbeteiligungsrechte bei den
Unternehmen wahrnehmen können.
Bis zu 200 Mio. Euro will die Regierung weiters aus dem 15 Mrd. Euro-KMU-Förderungs-Programm
der Europäischen Investitionsbank für 2009 und 2010 sowie aus dem Mezzaninkapital von 1 Mrd. Euro des
Europäischen Investitionsfonds für heimische KMU mobilisieren. Zudem soll die aws bei europäischen
Fördergesellschaften Globaldarlehen in Höhe von bis zu jeweils 100 Mio. Euro für Unternehmen aufnehmen
können. Mit diesen Mitteln sollen Umwelttechnologien, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Emissions-
und Abfallreduzierung gefördert werden.
Der im Garantiegesetz und im KMU-Förderungsgesetz mit insgesamt 2.950 Mio. Euro begrenzte Haftungsrahmen wird
auf insgesamt 5,225 Mrd. Euro erhöht. Dazu gehört die Aufstockung der Rahmen für Inlands- sowie
für Internationalisierungsgarantien und für KMU-Haftungen von derzeit jeweils 725 Mio. Euro auf 1.500
Mio. Euro. Zielgruppe der Förderungen sind österreichische Unternehmen aller Branchen mit Finanzierungsbedarf
für Investitionen und Betriebsmittel.
Stichwort Krise: Mildere Rechnungslegungsregeln für Versicherungen
Um negative Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise auf die Versicherungswirtschaft abzumildern, schlägt
die Bundesregierung im Einklang mit der Europäischen Kommission vor, die besonders strengen Rechnungslegungsstandards
für Versicherungen teilweise und befristet bis Ende 2009 zu mildern. Anders als Banken, Industrie- und Handelsunternehmen
müssen Versicherungen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen nach dem niedrigsten Wert bewerten.
Um angesichts der aktuellen Kursentwicklung eine realistische Bewertung börsennotierter Beteiligungen zu ermöglichen
und zu verhindern, dass diese unter dem Eigenkapitalanteil bewertet werden müssen, soll auch für Versicherungen
vorübergehend das gemilderte Niederstwertprinzip gelten. Vorausgesetzt wird die Absicht, die Anteile an verbundenen
Unternehmen dauerhaft zu halten. Das gemilderte Niederstwertprinzip soll bis Ende 2009 auch für Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Anleihen gelten, die von einem Versicherungsunternehmen nicht direkt, sondern in Form
von Fondsanteilen gehalten werden. Der Verbesserung der Eigenkapitalsituation von Versicherungen dient schließlich
auch eine Erweiterung der Anrechenbarkeit stiller Reserven, sofern dies die Finanzmarktaufsicht jeweils genehmigt.
Zweites Abgabenrechtsänderungsgesetz 2008
Ein Entwurf für ein 2. Abgabenrechtsänderungsgesetz 2008 enthält EU-rechtlich gebotene Anpassungen
im Steuer- und Zollrecht. Im Wesentlichen werden Höchstmengen und Höchstgrenzen für Waren festgelegt,
die von Reisenden aus Drittländern eingeführt werden. Für Wein soll künftig eine Höchstmenge
von 4 Litern (bisher 2) gelten, die steuerfrei eingeführt werden darf. Für Bier gilt eine Höchstmenge
von 16 Litern, die bisherigen Einschränkungen für Kaffee, Tee und Edelmetalle entfallen, die Höchstgrenze
für "andere Waren" wird von 175 Euro auf 430 Euro für Flugreisende und 300 Euro für andere
Reisende angehoben. Für Reisende unter 15 Jahren ist eine Höchstgrenze von 150 Euro vorgesehen. |