e-card Service-Entgelt für 2009 wird eingehoben   

erstellt am
14. 11. 08

Jahresentgelt in Höhe von 10 Euro gilt unabhängig von der Anzahl der Arztbesuche
Wien (sv) - Zum Stichtag 15. November wird von den Arbeitgebern das jährliche e-card Service-Entgelt für das Jahr 2009 eingehoben. Pro Arbeitnehmer und pro mitversichertem Ehepartner oder Lebensgefährten werden dabei 10 Euro vom November-Gehalt abgezogen und an den jeweiligen Krankenversicherungsträger abgeführt. Arbeitnehmern, welche aus gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Gründen das Novembergehalt bereits zu Monatsbeginn im Voraus überwiesen erhalten, wurde das e-card Service-Entgelt von dieser Gehaltszahlung abgezogen. Personen mit mehr als einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zahlen zunächst das Service-Entgelt für jeden Versicherungsanspruch, erhalten jedoch die zuviel entrichteten Entgelte über einen formlosen Antrag gegen Vorlage der Zahlungsbelege (Lohn- bzw. Gehaltsverrechnungsbelege) vom zuständigen Krankenversicherungsträger refundiert.

Das Service-Entgelt wird über die Dienstgeber grundsätzlich von allen unselbständig Beschäftigten eingehoben, die Krankenversicherungsschutz nach dem ASVG genießen. Dazu zählen Dienstnehmer, Lehrlinge, Personen in Ausbildung, freie Dienstnehmer sowie mitversicherte Ehegatten oder Lebensgefährten. Kein Service-Entgelt zahlen mitversicherte Kinder und Pensionisten. Für zum Stichtag Selbstversicherte in der Krankenversicherung, Bezieher von Kinderbetreuungsgeld oder Bezieher von Kranken- oder Wochengeld erfolgt die Vorschreibung des Service-Entgelts durch den zuständigen Krankenversicherungsträger.

Die Einnahmen in Höhe von 34 Millionen Euro (2008) werden zur Gänze für Leistungen im Bereich der Krankenversicherung verwendet. Das e-card Service-Entgelt wurde erstmals im November 2005 für das Jahr 2006 eingehoben und ersetzt die frühere Krankenscheingebühr.
     
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