Jahresentgelt in Höhe von 10 Euro gilt unabhängig von der Anzahl
der Arztbesuche
Wien (sv) - Zum Stichtag 15. November wird von den Arbeitgebern das jährliche e-card
Service-Entgelt für das Jahr 2009 eingehoben. Pro Arbeitnehmer und pro mitversichertem Ehepartner oder Lebensgefährten
werden dabei 10 Euro vom November-Gehalt abgezogen und an den jeweiligen Krankenversicherungsträger abgeführt.
Arbeitnehmern, welche aus gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Gründen das Novembergehalt bereits zu Monatsbeginn
im Voraus überwiesen erhalten, wurde das e-card Service-Entgelt von dieser Gehaltszahlung abgezogen. Personen
mit mehr als einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zahlen zunächst das Service-Entgelt
für jeden Versicherungsanspruch, erhalten jedoch die zuviel entrichteten Entgelte über einen formlosen
Antrag gegen Vorlage der Zahlungsbelege (Lohn- bzw. Gehaltsverrechnungsbelege) vom zuständigen Krankenversicherungsträger
refundiert.
Das Service-Entgelt wird über die Dienstgeber grundsätzlich von allen unselbständig Beschäftigten
eingehoben, die Krankenversicherungsschutz nach dem ASVG genießen. Dazu zählen Dienstnehmer, Lehrlinge,
Personen in Ausbildung, freie Dienstnehmer sowie mitversicherte Ehegatten oder Lebensgefährten. Kein Service-Entgelt
zahlen mitversicherte Kinder und Pensionisten. Für zum Stichtag Selbstversicherte in der Krankenversicherung,
Bezieher von Kinderbetreuungsgeld oder Bezieher von Kranken- oder Wochengeld erfolgt die Vorschreibung des Service-Entgelts
durch den zuständigen Krankenversicherungsträger.
Die Einnahmen in Höhe von 34 Millionen Euro (2008) werden zur Gänze für Leistungen im Bereich der
Krankenversicherung verwendet. Das e-card Service-Entgelt wurde erstmals im November 2005 für das Jahr 2006
eingehoben und ersetzt die frühere Krankenscheingebühr. |