EU: 26 Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse gestrichen   

erstellt am
13. 11. 08

Krumme Gurken und knollige Karotten künftig erlaubt
Wien (bmlfuw/aiz) - Zahlreiche Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse werden in der Europäischen Union ab Juli 2009 abgeschafft. Somit werden die entsprechenden Verordnungen für 26 Obst- und Gemüsearten gestrichen. Übrig bleiben zehn. Die EU-Mitgliedstaaten sprachen sich im Verwaltungsausschuss mit einfacher Mehrheit gegen den Kommissionsvorschlag aus. Lediglich nördliche EU-Mitgliedstaaten plädierten für die Vereinfachung. Die hauptsächlich betroffenen südlichen Länder sind dagegen.

Im Verwaltungsausschuss kann aber ein Kommissionsvorschlag nur mit qualifizierter Mehrheit verhindert werden. Die Verordnung, die unter anderem den Krümmungsgrad von Gurken regelt, ist zum Symbol für überbordende EU-Bürokratie geworden. Österreich hat sich bei der Abstimmung - so wie Portugal - der Stimme enthalten. Man sei zwar für Vereinfachungen, allerdings bedeute das für Produzenten und Supermärkte einen erheblichen Mehraufwand, sagte die zuständige Sektionschefin im Lebensministerium, Edith Klauser.

Bei übrigen zehn Arten entsprechende Kennzeichnung nötig
Gemäß den Vorschlägen werden die spezifischen Vermarktungsnormen für zehn Erzeugnisse aufrechterhalten, die 75% des EU-Handelswerts ausmachen: Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben und Paradeiser. Die Mitgliedstaaten können diese jedoch auch von den Normen ausnehmen, sofern sie im Einzelhandel mit einer entsprechenden Etikettierung verkauft werden. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Apfel, der nicht der Norm entspricht, trotzdem im Einzelhandel verkauft werden kann, wenn er als "zur Verarbeitung bestimmtes Erzeugnis" oder ähnlich gekennzeichnet wird. Dies ist dazu gedacht, um sie von den Produkten der Güteklassen Extra, I und II zu unterscheiden.

Fischer Boel: Nicht einwandfreie Produkte aufgrund der Form wegwerfen
"Dies bedeutet einen Neuanfang für die krumme Gurke und die knorrige Karotte", erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. "Es ist ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen. Solche Dinge müssen nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Es ist viel besser, dies den Marktbeteiligten zu überlassen. Und in dieser Zeit der hohen Lebensmittelpreise und allgemeinen wirtschaftlichen Probleme sollten die Verbraucher aus einer möglichst breiten Produktpalette auswählen dürfen. Es ist sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die 'falsche' Form haben", so die Kommissarin.

Während der letztjährigen Verhandlungen über die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse hatte die Kommission sich verpflichtet, unnötige Bürokratie durch Aufhebung einer Reihe von Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse zu reduzieren. Die heutige Abstimmung bedeutet, dass diese Normen für 26 Erzeugnisse aufgehoben werden. Dazu zählen Marillen, Melanzani, Spargel, Artischocken, Avocados, Fisolen, Kohlsprossen, Karotten, Karfiol, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Chicoree. Die Kommission wird diese Änderungen nun formell verabschieden. Sie werden aus praktischen Gründen ab dem 01.07.2009 gelten.
     
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