Pensionsversicherung rollt Hinterbliebenenpension neu auf
Wien (sk) - Aufgedeckt hat der Pensionistenverband Österreichs eine Unklarheit bei der Auszahlung
der vom PVÖ geforderten und von Werner Faymann vier Tage vor der Wahl im Parlament durchgesetzten Einmalzahlung
als Teuerungsausgleich. Diese wurde - gestaffelt nach Pensionshöhe - von der Pensionsversicherung an die Pensionsbezieher
ausbezahlt - und zwar für Pensionen bis zu einer Höhe von 2.800 Euro. Darüber liegende Brutto-Pensionen
erhalten keine Einmalzahlung.
Es wurden aber in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach die (bei hoher Eigenpension) reduzierte Hinterbliebenenpension
(Witwen- oder Witwerpension) für die Berechnung fiktiv voll angerechnet wurde. Dadurch wurde in einigen Fällen
die Grenze von 2.800 Euro überschritten und demnach keine Einmalzahlung ausbezahlt. Die tatsächliche
Bruttopension lag aber weit unter 2.800 Euro, es hätte demnach einen Anspruch auf die Einmalzahlung gegeben.
Im Pensionistenverband verfolgte man diese Fälle genau und konfrontierte die Pensionsversicherung damit. PVÖ-Präsident
Karl Blecha gab heute bekannt, daß die Pensionsversicherung nun diese Fälle neu aufrollt und die tatsächliche
Bruttopensionsleistung die Grundlage für die Berechnung der Einmalzahlung herangezogen wird und somit die
Einmalzahlung doch noch ausbezahlt wird. |