Grenzen für steuerfreie Einfuhr aus Drittländern werden angehoben
Wien (bmf) - Im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern werden mit 1. Dezember
einige Änderungen bei den Zollfreigrenzen wirksam. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über
die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer
und den Verbrauchssteuern sowie der geänderten EU-Verordnung über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen.
Die konkreten Änderungen für Einreisende aus Drittländern:
- Einreisende aus Drittländern können künftig vier statt zwei Liter Wein abgabenfrei einführen.
Außerdem gilt Wein jetzt im Gesetz als eigene Warengruppe. Das hat zur Folge, dass die vier Liter Wein künftig
zusätzlich zu den übrigen alkoholischen Getränken (1 Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr als
22 % vol oder 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 % vol) eingeführt werden können.
- Für Bier wird ebenfalls eine eigene Höchstmenge von 16 Liter eingeführt. Bisher fiel Bier im
Gesetz unter "andere Waren", für die bis 1. Dezember 2008 eine abgabenfreie Einfuhr durch Reisende
bis zu einem maximalen Wert von 175 Euro möglich war.
- Die Höchstgrenze für "andere Waren" wird von derzeit 175 auf 430 Euro für Flugreisende
und 300 Euro für alle anderen Reisenden angehoben. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche
Höchstgrenze von 150 Euro.
- Die bisherigen Einschränkungen für Kaffee (500 Gramm oder 200 Gramm für Kaffee-Extrakte und
Kaffee-Essenzen), Tee (100 Gramm oder 40 Gramm Tee-Extrakte und Tee-Essenzen), Parfums (50 Gramm bzw. 0,25 Liter
Toilettewasser) und Edelmetalle entfallen. Diese Waren fallen in Zukunft unter die allgemeine Freigrenze für
"andere Waren".
- Bei den Höchstmengen für Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250
Gramm Rauchtabak) ändert sich nichts.
Die konkreten Änderungen bei Kleinsendungen:
- Warensendungen aus Drittländern (Ausnahmen: Alkohol, Tabak, Parfum) sind derzeit bis zu einem maximalen
Wert von 22 Euro vom Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab 1. Dezember wird die Zollfreigrenze von 22 auf
150 Euro angehoben, für die Umsatzsteuer gelten allerdings weiterhin 22 Euro. Für Empfänger solcher
Sendungen hat das zur Folge, dass es für Sendungen mit einem Wert zwischen 22 und 150 Euro zu einer Verbilligung,
aber nicht zu einer völligen Befreiung von allen Einfuhrabgaben kommt. Für private Geschenksendungen
bleibt die abgabefreie Wertgrenze wie bisher bei 45 Euro.
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