Kommission veröffentlicht Leitlinien für die Rekapitalisierung von Banken, um den Kreditfluss
in die Realwirtschaft anzukurbeln
Brüssel (europa.eu) - Die Europäische Kommission gibt den Mitgliedstaaten detaillierte
Leitlinien zur Bankenrekapitalisierung in der Finanzkrise an die Hand, um die Kreditvergabe an die Realwirtschaft
zu sichern und die Finanzmärkte zu stabilisieren, ohne Wettbewerbsverzerrungen zu bewirken, die mit dem EU-Beihilferecht
unvereinbar sind. Die Leitlinien tragen der Tatsache Rechnung, dass die Kreditkrise jetzt auch die Realwirtschaft
erreicht hat und dass zur Gewährleistung eines angemessenen Kreditflusses finanziell gesunde Banken unter
Umständen staatliche Gelder benötigen. Die Mitteilung der Kommission ergänzt und präzisiert
die allgemeineren Leitlinien vom 13. Oktober 2008, die als Orientierungshilfe für die Mitgliedstaaten herausgegeben
worden waren, damit sie rasch angemessene Vergütungen für Kapitalspritzen zur Stabilisierung des Bankensektors
festlegen konnten. Nach den neuen Leitlinien muss ferner durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge
getragen werden, dass die staatlichen Gelder zur Kreditvergabe an die Realwirtschaft verwendet und nicht zur Finanzierung
von aggressivem Geschäftsgebaren zulasten von Wettbewerbern missbraucht werden, die ohne staatliche Beihilfen
auskommen. Diese Sicherheitsvorkehrungen müssen auch Anreize bieten, die staatliche Hilfe im Finanzsektor
nur so lange aufrechtzuerhalten, wie es die Finanzmarktkrise erfordert. Durch diesen Ansatz wird fairer Wettbewerb
zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und den Banken andererseits sowie eine baldige Rückkehr zum normalen
Marktgeschehen gewährleistet.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte in diesem Zusammenhang: „Das rasche, gezielte Handeln der
Mitgliedstaaten hat das Finanzsystem stabilisiert – jetzt müssen wir unser Augenmerk auf die Realwirtschaft
richten. Mit der neuen Mitteilung wurde ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Bemühungen um einem
stetigen Kreditfluss in die Realwirtschaft, die Stabilisierung der Finanzmärkte und die Wahrung gleicher Ausgangsbedingungen
für Banken in Europa geschaffen. Dies zeigt, dass diese Ziele nicht nur in Einklang gebracht werden können,
sondern sich in ihrer Wirkung sogar gegenseitig verstärken. Die Absteckung eines Rahmens, der ein stimmiges
Vorgehen bei der staatlichen Rekapitalisierung von Banken gewährleistet und gleichzeitig auch verschiedenen
anderen Umständen Rechnung trägt, zeugt abermals von der wichtigen Rolle, die der Kommission bei der
Überwindung der derzeitigen Krise zukommt.“
Die Mitteilung, in der alle Empfehlungen der Europäischen Zentralbank berücksichtigt sind und die mit
den Mitgliedstaaten erörtert wurde, basiert auf demselben Grundsatz wie die Leitlinien vom 13. Oktober: Staatliche
Hilfen für Banken dürfen nicht dazu führen, dass den Empfängern solcher Hilfen künstlich
ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Banken gewährt wird, die keine Beihilfen erhalten (z. B. Banken in anderen
Mitgliedstaaten). Die neue Mitteilung ergänzt die Leitlinien vom 13. Oktober insofern, als zwischen zwei Gruppen
von Banken unterschieden wird: einerseits zwischen grundsätzlich gesunden Banken, die vorübergehend unterstützt
werden, um die Finanzmärkte zu stabilisieren und Bürgern und Unternehmen ungehinderten Zugang zu Krediten
zu ermöglichen, und andererseits in Schwierigkeiten geratene Banken, die aufgrund ihres Geschäftsmodells
von Insolvenz bedroht sind. Da bei staatlichen Hilfen für Banken in Schieflage die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen
größer ist, müssen strengere Sicherheitsvorkehrungen und zudem eine umfassende Umstrukturierung
vorgesehen sein.
Konkret werden in der Mitteilung Leitlinien für die Vergütung staatlicher Kapitalzuführungen für
grundsätzlich gesunde Banken aufgestellt, die sich auf Basissätze der Zentralbanken zuzüglich eines
Risikozuschlags stützen. Dieser Zuschlag muss dem Risikoprofil der begünstigten Bank entsprechen. In
den Leitlinien werden ferner die Art des verwendeten Kapitals und die Sicherheitsvorkehrungen präzisiert,
die einen Missbrauch der öffentlichen Gelder verhindern sollen. Banken, die mit einem höheren Risiko
behaftet sind, müssen eine höhere Vergütung zahlen. Der Vergütungsmechanismus muss geeignete
Anreize bieten, das staatliche Engagement so gering wie möglich zu halten (z. B. durch einen mit der Zeit
steigenden Vergütungssatz).
Von Insolvenz bedrohte Banken erhalten staatliche Hilfen grundsätzlich gegen ein höheres Entgelt; zudem
gelten für sie strengere Sicherheitsvorkehrungen. Die Verwendung staatlicher Mittel in solchen Fällen
ist nur dann zulässig, wenn weitreichende Umstrukturierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen
Rentabilität der betroffenen Bank ergriffen werden, die gegebenenfalls auch Management und Corporate Governance
betreffen können.
Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Rekapitalisierungsregelungen zu verabschieden, die allen Banken
offenstehen, sofern ein vorab festgelegter Vergütungssatz angemessene Rückflüsse gewährleistet.
Die Kommission wir die Rekapitalisierungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten überwachen und überprüfen.
Sechs Monate nach Einführung einer Einzelmaßnahme oder einer entsprechenden Regelung, muss der Mitgliedstaat
der Kommission über die Verwendung der staatlichen Mittel Bericht erstatten. Handelt es sich um grundsätzlich
gesunde Banken, so muss mit dem Bericht eine Ausstiegsstrategie vorgelegt werden; bei Banken in Schwierigkeiten
ist ein Umstrukturierungsplan erforderlich. |