Salzburg: Die drei Wahlen finden am 1. März 2009 statt   

erstellt am
03. 12. 08

Burgstaller: Verordnung über Ausschreibung der Wahlen im Landesgesetzblatt kundgemacht
Salzburg (lk) - Nun ist es amtlich und offiziell. Die Wahl des Salzburger Landtages sowie die allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretung bzw. des Gemeinderates der Stadt Salzburg und der Bürgermeister der Gemeinden des Landes finden am Sonntag, 1. März 2009, statt. Die entsprechende Verordnung der Salzburger Landesregierung wurde am 28.11. im Salzburger Landesgesetzblatt als Nummer 98 des Jahrganges 2008 auf der Internetseite des Landes unter http://www.salzburg.gv.at kundgemacht. Allenfalls erforderliche Stichwahlen für die Bürgermeisterwahlen finden am Sonntag, 15. März, statt. Als Tag der Wahlausschreibung und Stichtag gilt der 18. Dezember 2008. Dies teilte Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller mit.

Der Stichtag, 18. Dezember 2008, ist ausschlaggebend dafür, in welcher Gemeinde gewählt bzw. eine Wahlkarte, mit der erstmals auch per Briefwahl gewählt werden kann, angefordert werden muss. Das heißt, zuständig ist jene Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte am 18. Dezember 2008 eingetragen ist. Wer zwischen 19. Dezember und 1. März innerhalb von Salzburg übersiedelt (und sich ordnungsgemäß ummeldet) muss in seiner früheren Heimatgemeinde wählen und ist nur für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl dieser Gemeinde, nicht jedoch der neuen Heimatgemeinde wahlberechtigt. Wer in dieser Zeit aus einem anderen Bundesland zuzieht, kann weder für die Landtagswahl noch für die Gemeindewahlen die Stimme abgeben. Umgekehrt können Wahlberechtigte, die zwischen 19. Dezember 2008 und 1. März 2009 in ein anderes Bundesland oder ins Ausland übersiedeln, sowohl den Salzburger Landtag als auch die Gemeindevertretung und den Bürgermeister ihrer früheren Heimatgemeinde wählen.

Neu ist bei allen drei Wahlen, dass erstmals auch per Briefwahl und bereits ab 16 Jahren gewählt werden kann.
     
Informationen: http://www.salzburg.gv.at/    
     
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