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Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld |
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erstellt am
12. 12. 08
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Marek: Maßnahmen zur Vermeidung von Härtefällen bei Familien beschlossen
Erfolgreicher Round-Table zur Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld
Wien (bmwa) - Auf Einladung von Staatssekretärin Christine Marek fand am 11.12. im Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit ein Round-Table zum Thema "Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld"
statt. An diesem Gespräch nahmen neben Staatssekretärin Christine Marek und Mitarbeiter/innen des BMWA
auch Christoph Klein (AK), Prof. Wolfgang Mazal (ÖIF), Markus Wagner (NÖGKK) sowie Beamte und Kabinetts-Mitarbeiter/innen
aus dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend sowie dem Bundesministerium für Finanzen
teil. "Ich freue mich, dass wir in kürzester Zeit im Rahmen eines sehr konstruktiven Gesprächs gemeinsam
Maßnahmen zur weitestgehenden Vermeidung von Härtefällen bei den von der Rückzahlung des Zuschusses
zum Kinderbetreuungsgeld betroffenen Familien beschlossen haben. An deren Umsetzung wird jetzt mit Hochdruck gearbeitet",
sagte Marek im Anschluss an den Round-Table.
Die beschlossenen Maßnahmen im Detail
- Die Antragsformulare für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld werden überarbeitet und ergänzt,
sodass (noch deutlicher als bisher) ersichtlich ist, dass es sich um einen "rückzahlungspflichtigen Kredit"
handelt, der im Fall, dass er von einem alleinerziehenden Elternteil (in der Regel die Mutter) beantragt wird,
auch vom jeweils anderen Elternteil (in der Regel der Vater) zurückgezahlt werden muss.
- Um sicherzustellen, dass in diesen Fällen die Information auch tatsächlich "ankommt", wird
das entsprechende Schreiben an den zahlungspflichtigen Elternteil künftig mittels RSB-Brief erfolgen.
- Mit Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes ist eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) geplant
mit dem Ziel, die "Abgabengrenzen des § 19 KBGG" rückwirkend (für die Jahre 2002 bis 2007)
auf die seit 1.1.2008 gültigen Grenzen anzuheben. Dadurch werden Härtefälle weitestgehend vermieden
und die Zahl der Rückzahlungsbescheide für die Jahre 2002/2003 verringert sich von rund 4.200 um etwa
die Hälfte.
Abgabengrenzen alt/neu
2002 bis inkl. 2007 sind die Abgabengrenzen für Einzelpersonen derzeit:
ab € 10.175 (seit 2008: € 14.000) - 3 % des Jahreseinkommens
ab € 12.720 (seit 2008: € 18.000) - 5 % des Jahreseinkommens
ab € 16.355 (seit 2008: € 22.000) - 7 % des Jahreseinkommens
ab € 19.990 (seit 2008: € 27.000) - 9 % des Jahreseinkommens
für beide Elternteile:
ab € 25.440 (seit 2008: € 35.000) - 5% des Jahreseinkommens
ab € 29.070 (seit 2008: € 40.000) - 7% des Jahreseinkommens
ab € 32.705 (seit 2008: € 45.000) - 9% des Jahreseinkommens
Weiters soll der Beobachtungszeitraum (in dem Rückzahlungen erfolgen können) von 15 auf 7 Jahre
verkürzt werden.
-Ab 2010 soll die Zuständigkeit für die Rückzahlung des Zuschusses im Sinne eines "One Stop
Shop" von den Finanzämtern zu den Gebietskrankenkassen wandern.
Abschließend bedankte sich Staatssekretärin Christine Marek bei allen Beteiligten für die reibungslose
und unkomplizierte Zusammenarbeit im Sinne tausender österreichischer Familien.
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Kitzmüller: "Maßnahmen" sind Hohn für Betroffene
FPÖ für Umbenennung in "Elternkredit"
Wien (fpd) - "Mareks runder Tisch zum Kinderbetreuungsgeld-Zuschuss ging offenbar über
ein Kaffeekränzchen nicht hinaus." Dies stellte die Landesparteiobmann-Stellvertreterin der FPÖ
Oberösterreich und Familiensprecherin des FPÖ-Parlamentsklubs, NAbg. Anneliese Kitzmüller zu den
jüngsten Ankündigungen der Familienstaatssekretärin fest.
Die beschlossenen "Maßnahmen" seien, so Kitzmüller, ein Hohn für die Betroffenen. "Es
muss eine Reform an Kopf und Gliedern her. Wenn schon rückwirkend in die Einkommensgrenzen zur Rückzahlung
eingegriffen wird, so können auch gänzlich neue Beträge eingeführt werden. Hauptproblem in
diesem Bereich sind die Einkommensgrenzen für "Einzelpersonen", also hauptsächlich Alleinerziehende
und getrennt lebende Elternteile. Warum ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ab 35.000,- Euro, ein
Haushalt mit einer Person weniger - ein Erwachsener und zwei Kindern - jedoch schon ab 14.000,- Euro zur Rückzahlung
verpflichtet wird, ist unverständlich", macht Kitzmüller ihre Vorbehalte deutlich.
Der Zuschuss sei zudem umgehend in "Elternkredit" umzubenennen, um seinem tatsächlichen Charakter
auch gerecht zu werden. "Es macht keinen Sinn, einen "Zuschuss", der keiner ist - im üblichen
Sprachgebrauch eine Zuwendung ohne Rückzahlungsverpflichtung - durch Umformulierung des Antragsformulars dahingehend
zu konkretisieren, dass es sich eben um keinen Zuschuss, sondern um einen Kredit handelt", so Kitzmüller.
"Schilda lässt grüßen!"
"Dass getrennt lebende Elternteile, die durch die Beantragung des Zuschusses durch den anderen Elternteil
ohne die Möglichkeit einer Mitsprache zur Rückzahlung verpflichtet werden - Stichwort Kreditvertrag zu
Lasten Dritter - nun mittels RSB-Schreiben von diesem Umstand unterrichtet werden, kann nur als Verhöhnung,
nicht jedoch als Lösung eines Problems angesehen werden", so die freiheitliche Familiensprecherin abschließend. |
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Haubner: Änderung bei Kindergeld ist Kesselflickerei
Aussetzen bis zu einer sinnvollen Novelle nötig
Wien (bzö) - "Was Marek betreibt ist Kesselflickerei", kommentierte BZÖ-Familiensprecherin
Abg. Ursula Haubner die Ankündigung der Familienstaatssekretärin, wonach die Abgabengrenze für den
Kindergeld-Zuschuss für einkommensschwache Familien rückwirkend mit 2002 auf das jetzige Niveau angehoben
werden soll. Haubner fordert bis zur Neuregelung des Kindergeldgesetzes, laut Marek soll die Novelle zum frühestmöglichen
Zeitpunkt beschlossen werden, eine gänzliche Sistierung.
"Das ist ein erster Ansatz, aber nicht vernünftig zu Ende gedacht", so Haubner weiter. Es sei nicht
einzusehen, warum gerade 50 Prozent eine Befreiung bekommen sollen, die anderen aber nicht. Dies schaffe nur Unmut.
Zudem sei es nach wie vor keine Erleichterung für Väter, die auf existenzbedrohende Weise zur Kasse gebeten
werden. |
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Musiol: Kinderbetreuungsgeldgesetz bleibt große Baustelle
Rückwirkende Anhebung der Abgabengrenze nur Mini-Reparatur
Wien (grüne) - "Grundsätzlich ist es positiv zu werten, dass die neue Familienstaatssekretärin
Marek erkannt hat, dass die derzeitige Regelung des Zuschusses dringend einer Reform bedarf. Die rückwirkende
Anhebung der Abgabengrenze auf jetziges Niveau wird immerhin einige Familien mit geringem Einkommen von der Rückzahlung
des Zuschusses befreien. Doch in Wirklichkeit ist das eine Mini-Reparatur auf der großen Baustelle Kinderbetreuungsgeldgesetz
und viele Familien werden weiterhin zur Kassa gebeten", kritisiert die Familiensprecherin der Grünen,
Daniela Musiol.
Während die Familienstaatsekretärin an der Entschärfung der Zuschuss-Regelung arbeitet, an deren
Entstehung die ÖVP maßgeblich beteiligt war, beschäftigt sich der VfGH mit der Frage ob die Zuverdienstgrenze
zum Kinderbetreuungsgeld verfassungswidrig ist. "Auch hier wird die neue Regierung schleunigst nachbessern
müssen", erklärt Musiol.
Ein weiteres Projekt, das eine zusätzliche Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes bewirkt, ist das
geplante einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. "Die Grünen fordern seit Jahren die Einführung
eines einkommensabhängigen Karenzgeldes und haben dazu ein eigenes Modell entwickelt. Im Gegensatz zur Regierung
wollen wir jedoch ein komplettes einkommensabhängiges System und nicht die Reduzierung auf eine Bezugsvariante
des Kinderbetreuungsgelds", erläutert Musiol. Denn ein zentrales Problem wird die Regierung mit ihrem
Vorhaben nicht beheben: in der derzeitigen Langvariante des Kinderbetreuungsgeldes in Kombination mit der starren
Zuverdienstgrenze laufen vor allem Frauen Gefahr den Anschluss im weiteren Berufsleben zu verpassen. "Die
Regierung muss endlich erkennen, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz eine dringende Generalsanierung braucht und
nicht einzelne kleine Reparaturversuche", so Musiol. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion
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