Keine Mehrheit für die von den Grünen beantragte Fristsetzung
Wien (pk) - Über den Antrag der Grünen, den Vorberatungen im Finanzausschuss zum Antrag
20/A das Einkommensteuergesetz betreffend eine Frist bis zum 21. Jänner 2009 zu setzen, wurde eine Kurze Debatte
abgehalten. Die verlangten Änderungen des Einkommensteuergesetzes zielen auf die Absetzbarkeit von Spenden
für NGOs ab. Der Fristsetzungsantrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G) erinnerte in ihrer Begründung an die Diskussion der Spitzenkandidaten
vor der Wahl, wo alle die steuerliche Absetzbarkeit für Spenden an NGOs befürwortet haben. Außerdem
habe es zu diesem Thema schon ausführliche Diskussionen mit dem Finanzministerium gegeben. Der gegenständliche
Antrag liege nun seit 28. Oktober im Finanzausschuss, und nach den jüngsten Aussagen von Bundeskanzler Faymann
und Finanzminister Pröll hätten die Grünen nun Sorge, dass der Antrag auf die lange Bank geschoben
wird. Glawischnig-Piesczek kritisierte vor allem, dass die Regierung die steuerliche Absetzbarkeit nicht für
alle Organisationen vorsehen wolle. Sie mutmaßte, dass man beabsichtige, politisch zu differenzieren und
nicht genehme Organisationen aus dem Tierschutz-, Umweltschutz- und Menschenrechtsbereich auszuschließen.
Die Rednerin wies darauf hin, dass die Spenden derzeit eingebrochen seien, auf der anderen Seite vervielfältige
sich aber die Arbeit der Organisationen aufgrund der schlechter werdenden sozialen Lage. Darüber hinaus stünden
einige Organisationen vor dem Abgrund.
Abgeordneter KRAINER (S) bemerkte, dass es in Bezug auf die Absetzbarkeit von Spenden verschiedene Modelle gebe.
Er glaube auch nicht, dass mit der Absetzbarkeit das Spendenaufkommen steigen wird. Man sei aber offen, darüber
zu diskutieren, welche Organisationen bei der Begünstigung berücksichtigt werden sollen. Krainer plädierte
dafür, die Diskussion in Ruhe und überlegt zu führen, und die Sache nicht durchs Parlament zu peitschen.
Abgeordnete TAMANDL (V) stellte fest, es gehe nicht um ein Auseinanderdividieren, sondern um jene Menschen, die
spenden. Die Meinung der Regierungsfraktionen habe sich seit der Wahl nicht geändert, versicherte sie, sondern
nun sei es an der Zeit, mit den Organisationen in Dialog zu treten. Wichtig sei es, dass man durch die Absetzbarkeit
die Spenden auch erhöhen könne. Viele Organisationen hätten aber in ihrem Verwaltungsapparat noch
einiges zu tun und seien nicht bereit, die Voraussetzungen für das Spendengütesiegel zu erfüllen,
sagte Tamandl.
Abgeordneter HOFER (F) meinte, der Rückgang der Spenden schade der Zivilgesellschaft. Er sprach sich dafür
aus, gemeinnützigen Vereinen ihre Tätigkeit auch entsprechend zu honorieren. Besonders hob er die freiwilligen
Feuerwehren hervor. Hofer schlug vor, die steuerliche Begünstigung im Rahmen der Sonderausgaben mit der Deckelung
in der Höhe von 100 € zu gewähren. Damit könnte man einem Missbrauch vorbeugen, glaubte er. Hofer
forderte auch die Mehrwertsteuerrückvergütung für Geräte ein, die von gemeinnützigen Organisationen
angeschafft wurden, denn mit ihren Leistungen würden diese uneigennützig den Staat entlasten.
Abgeordneter Mag. WIDMANN (B) merkte an, es fehle vor allem die Absetzbarkeit von Spenden an das Rote Kreuz und
an die freiwilligen Feuerwehren. Ein Land sei auf die Freiwilligen angewiesen, mahnte er, und es gehe darum, das
Geld diesen Organisationen direkt zukommen zu lassen. Er urgierte für die MitarbeiterInnen in derartigen Vereinen
auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie eine Entgeltfortzahlung. Die Freiwilligen sollten darüber
hinaus Anspruch auf berufliche Freistellung haben, wie bei Feuerwehreinsätzen, so seine weitere Forderung.
Widmann sprach sich auch dafür aus, intelligente Modelle für die Pensionssicherung zu entwickeln. Die
Mitarbeiter der Organisationen dürften nicht weiter Bittsteller der Politik bleiben, schloss er.
Abgeordneter Mag. KOGLER (G) bekräftigte nochmals die Notwendigkeit der Fristsetzung, denn hier sei Gefahr
in Verzug. Das Parlament sollte ein Signal setzen, appellierte er. Die Pläne, die die Regierung diesbezüglich
habe, seien besorgniserregend. Es sei nicht einmal klar, welche Modelle man bevorzugt. Selbstverständlich
brauche man konkrete Kriterien, sagte Kogler, und man müsse auch darüber diskutieren, welche Organisationen
begünstigt werden sollen. Er gehe jedenfalls davon aus, dass soziale Initiativen eingebunden werden, aber
es könne nicht sein, dass jedes Mal nachgewiesen werden müsse, dass die gespendeten Gelder direkt der
Armutsbekämpfung gedient haben. Aufgrund der jüngsten Diskussion befürchtete Kogler, dass die ökologischen
und humanitären Initiativen ausgeschlossen werden sollen, weil sie kritisch seien und der Regierung gegen
den Strich gehen. Diese Haltung bezeichnete er als "schäbig". |