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Konjunktur / "Bankenpaket" |
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erstellt am
10. 12. 08
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Kommission genehmigt Österreichisches Unterstützungspaket für Kreditinstitute
Brüssel (ec.europa.eu) - Die Europäische Kommission hat ein österreichisches Maßnahmenpaket
zur Stabilisierung der Finanzmärkte durch die Bereitstellung von Haftungsübernahmen, Kapital und Krediten
an förderwürdige Kredit- und Versicherungsinstitute, unter den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags genehmigt.
Nach einem intensiven Dialog mit den österreichischen Behörden, befand die Kommission die Maßnahmen,
in der geänderten Fassung, in Einklang mit ihren Mitteilungen über staatliche Beihilfen zur Überwindung
der Finanzkrise. Insbesondere gewährleisten die Maßnahmen einen diskriminierungsfreien Zugang, sind
zeitlich befristet, haben einen befristeten Anwendungsbereich, sehen ein marktkonformes Entgelt vor und beinhalten
ausreichende Schutzklauseln um Missbrauch zu vermeiden. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass das Paket
ein angemessenes Mittel ist, um eine beträchtliche Störung im österreichischen Wirtschaftsleben
zu beheben, und als solches mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b des EG-Vertrages vereinbar ist.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte dazu: "Intensive Verhandlungen haben aus der österreichischen
Regelung ein umfassendes Instrument zur Stabilisierung des Finanzsektors gemacht, das einige neuartige Merkmale,
wie die Clearingbank, aufweist. Die Regelung steht jetzt völlig in Einklang mit den neuesten Kommissionsleitlinien
über Bankenrekapitalisierung. Ich bin zuversichtlich, dass die Regelung dazu beitragen wird die Realwirtschaft
mit Krediten zu versorgen.“
Ausführliche Verhandlungen
Ende Oktober informierte Österreich die Kommission über ein Unterstützungspaket für Kredit-
und Versicherungsinstitute, zum Ankurbeln von Interbankenkrediten und zur Stabilisierung der Finanzmärkte.
Nach einer Reihe von Diskussionen mit der Kommission über die Umsetzungsmaßnahmen der Regelung, kam
es am 9. Dezember zu einer Einigung.
Die Diskussionen waren notwendig, um eine angemessene Prüfung der Maßnahmen und deren Vereinbarkeit
mit den einschlägigen Rahmenbedingungen zu gewährleisten und unzumutbare Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt
zu verhindern. Darüber hinaus konnte im Zug dieses Dialogs ein angemessenes Entgelt für die Kapitalspritzen
und die nötigen Anreize zur Rückzahlung des staatlichen Kapitals erreicht werden.
Die Maßnahmen
Das Österreichische Maßnahmenpaket besteht aus zwei verschiedenen Gesetzen. Zuerst gibt es in einem
Gesetz zum Zweck der Stabilisierung des Interbankmarkt, dem sogenannten Interbankmarktstärkungsgesetz, Garantien
mit einem Gesamtbudget von €75 Milliarden. Zu diesem Zweck wurde eine vom Staat garantierte Clearingbank geschaffen.
Die Bank wird Einlagen von Finanzinstitutionen annehmen und am Kapitalmarkt Mittel aufnehmen und an andere Finanzinstitutionen
ausleihen welche diese Mittel brauchen. Zur Mittelaufbringung der Clearingbank ist zusätzlich die Emission
von Wertpapieren vorgesehen auf die Österreich eine Haftung abgeben kann. Österreich kann auch eine Haftung
für von anderen Instituten ausgegebene Wertpapieremissionen übernehmen.
Zumdem sieht das sogenannte Finanzmarktstabilitätsgesetz im Umfang von €15 Milliarden weitere Maßnahmen
vor, beispielsweise die Übernahme von Haftungen für Verbindlichkeiten des betroffenen Instituts, Haftungen
für Verbindlichkeiten gegenüber dem Institut (Haftungen für Aktiva), Kredite und Kapitalzuführungen.
Neben der Clearingbank, sind dabei die Haftungen für Verbindlichkeiten gegenüber dem Institut (Haftungen
für Aktiva) eine der wesentlich neuen Maßnahmen. Solche Haftungen schützen begünstigte Banken
vor eventuellen Wertbereinigungen dieser Posten; dies muss in angemessener Weise entlohnt werden. Zwei Arten von
Haftungen sind dabei möglich: Im ersten Fall werden Haftungen für Positionen in einer Höhe gewährt,
die zum Zeitpunkt der Haftungsübernahme von einem Rechungsprüfer als dem Buchwert (oder einer zeitnäheren
Bewertung) voll entsprechend gewertet werden. Hier ist das Entgelt für die Haftungen für Aktiva analog
zu den Haftung für Verbindlichkeiten des betroffenen Instituts. Sofern Haftungen für Positionen in einer
Höhe erfolgen, die von einem Rechungsprüfer zum Zeitpunkt der Haftungsübernahme als über dem
Buchwert (oder einer zeitnäheren Bewertung) liegend eingestuft werden, gilt die Haftung im Ausmaß der
Differenz zwischen der Haftungshöhe und dem ermittelten Buchwert als Kapitalzuführung, so dass die Entgeltregelungen
für Kapitalzuführungen zur Anwendung kommen und ein Umstrukturierungsplan vorgelegt werden muss. Dies
reduziert die Anreize die Maßnahme zu benützen und verhindert daher einen Missbrauch der Maßnahme.
Der Haftungsfall des Staates für Verbindlichkeiten gegenüber einem Institut tritt nur bei Insolvenz des
Institutes ein.
Die Angemessenheit einer Kapitalzuführung wird durch strenge Bedingungen gewährleistet die eine Dividendenrestriktion
und einen Entgeltkorridor beinhalten, der auch Step-up Klauseln und eine höhere Rückzahlungssumme des
Kapitals an den Staat unter bestimmten Umständen vorsieht. Banken in Schwierigkeiten müssen ein noch
höheres Entgelt bezahlen. Die Maßnahme ist in vollständiger Übereinstimmung mit der gerade
verabschiedeten Kommissionsmitteilung zur Kapitalzuführung an Banken.
Angemessenes Mittel
Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die Regelung und die Verpflichtungszusagen ein angemessenes Mittel
sind, um das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit österreichischer Kreditinstitute wiederherzustellen und
Interbankenkredite anzuregen. Die Maßnahmen sind gut durchdacht und staatliche Eingriffe beschränken
sich auf das zur Stabilisierung des österreichischen Finanzsektors nötige Minimum.
Schließlich hat sich Österreich verpflichtet, der Kommission die Regelung erneut zu notifizieren, falls
ihre Geltungsdauer über die ersten sechs Monata hinaus verlängert werden sollte, sowie der Kommission
alle sechs Monate über die Umsetzung der Regelung Bericht zu erstatten. Dies ermöglicht der Kommission,
zu prüfen, dass die Maßnahmen nicht über die Finanzkrise hinaus beibehalten werden. |
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Faymann: Konjunkturankurbelung und Arbeitsplatzsicherung Gebot der Stunde
Umwelt- und Arbeitsmarktinteressen kein Widerspruch
Wien (sk) - Die Ankurbelung der Konjunktur, die Kaufkraftstärkung sowie die Bekämpfung
von Armut und Arbeitslosigkeit seien "Gebot der Stunde", so Bundeskanzler Werner Faymann am 10.12. im
Nationalrat im Zuge der Aktuellen Stunde zum Thema "Finanzkrise, Konjunkturentwicklung, Energie- und Klimapolitik
in der EU - die Position der österreichischen Bundesregierung". Es gelte jetzt "entschlossen zu
handeln und nicht zuzuwarten, um Arbeitslosigkeit und menschliches Leid zu verhindern", so Faymann. Für
die neue Bundesregierung sei auch klar, dass die "Berücksichtigung von Arbeitsmarktinteressen und eine
aktive Umweltpolitik kein Widerspruch" seien, so Faymann zum Klimapaket.
Die aktuellen Wirtschaftprognosen gäben keinen Anlass, sich "zurückzulehnen", erklärte
Faymann, der betonte, dass es gelte, jetzt "nicht schönzufärben, aber auch nicht Katastrophen herbeizureden".
Was es brauche, sei "Optimismus und Zuversicht" - Beides könne als Teil der Lösung gelten,
verwies der Bundeskanzler auf wesentliche psychologische Effekte. Und genau diese Zuversicht entstehe nur dann,
wenn "die Politik nicht abwartet, sondern entschlossen handelt". "Stolz" zeigte sich Faymann
über die gemeinsamen parlamentarischen Beschlüsse: So werde man jetzt sehen, wie das Bankenpaket wirke
und seinen Zweck, den kleinen und mittleren Unternehmen Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten, erfülle.
Auch auf das zweitgrößte Konjunkturpaket Europas, das Österreich geschnürt habe, dürfe
man durchaus stolz sein, bekräftigte Faymann.
Österreich werde sich beim kommenden Europäischen Rat dafür einsetzen, "dass möglichst
alle Mitgliedsländer jetzt entsprechende Maßnahmen setzen". Klar sei, dass "Österreich
einen guten Beitrag im eigenen Land geleistet hat" - jetzt habe man auch den "Auftrag, diesen sozialen,
wirtschaftlichen und politischen Beitrag in ganz Europa einzufordern", unterstrich Faymann. Es gelte auch,
das Vertrauen und die Erwartungshaltung der BürgerInnen in die Europäische Union durch entschlossene
Maßnahmen zu rechtfertigen, so Faymann.
Österreich hat ambitionierte umweltpolitische Ziele
Im Rahmen des Klimapakets bekenne man sich dazu, den Anteil erneuerbarer Energie auszubauen und das europaweite
Ziel von 20 Prozent bis 2020 erreichen zu wollen. Dafür müsse Österreich einen "besonderen
Beitrag leisten, weil Österreich im Vergleich zu anderen Ländern schon bei den Besten in Europa, nämlich
an vierter Stelle, liegt. Daher ist das Ziel, das uns vorgeschrieben wird, höher als 20 Prozent und liegt
im Entwurf bei 34 Prozent", so Faymann, der klarmachte, dass Wirtschaftspolitik nicht auf Kosten der Umwelt
gemacht werden dürfe. In Sachen Reduktion der Co2-Emissionen sei "Österreich mit 16 Prozent Reduktion
so eingestuft, dass zwei Dinge im Auge behalten werden müssen": Zum Einen die - auch rechtlich möglichen
- Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen, so Faymann mit Verweis auf die Bereiche Verkehr und Wegekostenrichtlinie.
Zum Zweiten gelte es, wesentliche Bereiche der "Industrie davor zu schützen, in einen Wettbewerb zu geraten,
der zur Verlagerung der Standorte führt", so Faymann, der hier etwa die Stahl- und Glasindustrie nannte.
Daher gebe es auch die "Diskussion der Gratiszertifikate, die nicht der Verhinderung eines umweltpolitischen
Ziels" diene, sondern trotz Erreichen der umweltpolitischen Ziele "wichtige Bereiche der Industrie schützen"
solle, so Faymann, der daran erinnerte, dass es hier zwischen 70.000 und 80.000 Arbeitsplätze gebe. Österreich
werde seine Anliegen auch im Rahmen des Europäischen Rates vertreten, so der Bundeskanzler. |
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Pröll nach Entscheidung Brüssels zuversichtlich
"Maßnahmen werden greifen" – Bankenpaket stärkt die Abwehrkräfte
der heimischen Banken und Wirtschaft - bietet Schutz für private Sparer und Kreditnehmer
Wien (övp-pk) - "Zuversichtlich, dass die beschlossenen Maßnahmen greifen werden"
zeigt sich Finanzminister Josef Pröll nach der beihilfenrechtlichen Genehmigung des österreichischen
Bankenpakets durch die Brüsseler Wettbewerbsbehörde. "Mit dem Bankenpaket stärken wir die Abwehrkräfte
der heimischen Banken und Betriebe gegenüber den Auswirkungen der globalen Finanzkrise und bieten den privaten
Sparern und Kreditnehmern gleichzeitig wirkungsvollen Schutz. Da Brüssel nun grünes Licht gegeben hat,
besteht nun abschließende Rechtssicherheit in der Umsetzung des Bankenpaketes", so Pröll. Ziel
der nun abgesegneten Maßnahmen ist es vor allem die Kreditversorgung weiterhin auch an Private und Betriebe
sicherzustellen. Pröll: " Eine Kreditklemme hätte handfeste und spürbare Auswirkungen sowohl
auf Klein- und Mittelbetriebe, als auch private Sparer und Häuselbauer gehabt."
Hinsichtlich der konkreten Auflagen durch die Brüsseler Wettbewerbsbehörde zeigte sich der österreichische
Finanzminister besonders darüber erfreut, dass eine Unterscheidung zwischen gesunden ("sound Banks")
und angeschlagenen Banken ("distressed Banks") getroffen würde. Während angeschlagene Banken,
die auf das Bankenpaket zugreifen, strengen Vorschriften, wie etwa einem Restrukturierungserfordernis unterworfen
werden, müssen gesunde Banken lediglich einer jährlichen Berichtspflicht genügen. Dies erleichtere
es auch gesunden Banken, das Angebot in Anspruch zu nehmen und ihre Abwehrkräfte zu stärken.
Ferner sieht Pröll in den Vorgaben zur Verzinsung von in Anspruch genommenem Partizipationskapital bei bis
zu 9,3 Prozent bei gesunden Banken eine "vernünftige Lösung." Damit sei abschließend
klar, dass den Banken kein Geld geschenkt werde. Pröll: "Unser Ziel bleibt, dass rasch wieder Normalität
auf den Finanzmärken einkehrt. Wir müssen daher vermeiden, die Banken langfristig in Abhängigkeit
zu staatlicher Hilfe zu belassen." In diesem Sinne sei es auch zu begrüßen, dass Dividendenausschüttungen
an private Aktionäre nicht grundsätzlich untersagt werden. Pröll: "Ziel unserer Maßnahmen
ist es, private Investoren ergänzen, aber nicht abschrecken."
Positiv bewertete Pröll schließlich, dass die zur Stärkung des Zwischenbankgeschäfts in Österreich
gegründete Clearing-Bank (OeCAG) von der Kommission in ihrer Konstruktion als Einrichtung der Banken mit Haftung
des Bundes in vollem Umfang anerkannt wurde. Damit sei ein wesentlicher Anker des heimischen Bankenpakets außer
Streit gestellt.
Eine gesetzliche Änderung des am 20.10.2008 in einer Sondersitzung des Nationalrats beschlossenen Bankenpakets
wird durch die heutige Entscheidung nicht erforderlich sein. Die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde präzisiert
vielmehr die Umsetzung der durch das Bankenpaket vorgesehenen Maßnahmen.
Das österreichische Bankenpaket besteht im Wesentlichen aus zwei Gesetzen: aus dem Interbankmarktstärkungsgesetz
und dem Finanzmarktstabilitätsgesetz. Außerdem wurden durch die Novelle noch einige andere Gesetze reformiert
(z.B. das Bankwesengesetz für die Änderungen bei der Einlagensicherung oder das ÖIAG-Gesetz, um
die Grundlagen für die Tätigkeit der FIMBAG zu schaffen). Insgesamt werden 100 Mrd. Euro für das
Bankenpaket zur Verfügung gestellt. 75 Mrd. Euro werden dabei für Maßnahmen im Rahmen des Interbankmarktstärkungsgesetzes
reserviert, 15 Mrd. für Maßnahmen im Rahmen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes. Weitere 10 Mrd.
werden für die Anhebung der Einlagensicherung vorgesehen. Die Maßnahmen des Gesetzes stehen allen Banken
und Versicherungen offen, die im Inland eine Konzession haben. |
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Weinzinger: FPÖ für Rechnungshofkontrolle
"Geld der Steuerzahler darf nicht in Ost-Geschäften versickern" - FPÖ
für Einkommensgrenze bei Bankenmanagern
Wien (fpd) - Zur Meldung, wonach die EU-Kommission formell das österreichische Banken-Hilfspaket
genehmigt, stellte der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich und FPÖ-Finanzsprecher, NAbg. Lutz
Weinzinger fest: "Die FPÖ bleibt dabei: Das Bankenpaket muss einer starken Kontrolle durch den Rechnungshof
unterliegen. Denn das Geld der heimischen Steuerzahler darf nicht in irgendwelchen Ost-Geschäften versickern.
Vielmehr ist es notwendig, dass die österreichischen Klein- und Mittelbetriebe sowie der Mittelstand in dieser
Wirtschaftskrise gestärkt werden." Bei jenen Instituten, die auf die Staatshilfe im Banken-Hilfspaket
angewiesen sind, fordere die FPÖ zudem Einkommensgrenzen für das Bankenmanagement.
Keinerlei Verständnis zeigte Weinzinger dafür, "dass die von Ex-Finanzminister Molterer angekündigten
Nachbesserungen hinsichtlich Kontrollmöglichkeiten nicht erfolgt sind. Hier geht es immerhin um zig Milliarden
Euro an Steuergeldern, die es gilt sorgsam einzusetzen. Banken, die auf öffentliche Kredite angewiesen sind,
sollen nicht nur vom Rechnungshof geprüft, sondern auch teilverstaatlicht werden." Als Beispiel nannte
der FP-Finanzsprecher hier die 'Erste Bank', die ja bekanntlich ihr benötigtes staatliches Kapital erhöhen
musste. "Gehen wir nach wie vor von 2,7 Mrd. Euro nur für dieses Institut aus, so müsste der Staat
mit rund 30 Prozent bei der Bank einsteigen." Die FPÖ fordert daher umgehend Nachbesserungen auch in
diesem Bereich: "Im vorliegenden Banken-Hilfspaket ist weder die Kontrolle noch die Möglichkeit der Teilverstaatlichung
vorgesehen."
Ziel sei es, so Weinzinger abschließend, "durch staatliche Kontrolle der Banken zu verhindern, dass
öffentliche Gelder in die Osteuropa-Töchter abfließen. Wenn wir schon den heimischen Banken finanziell
so stark unter die Arme greifen müssen, muss das Kapital im eigenen Land bleiben. Die Finanzinstitute sollen
als Gegenleistung für die starke Finanzspritze durch die Steuerzahler dazu verpflichtet werden, Kredite an
österreichische Klein- und Mittelbetriebe zu vergeben." |
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Scheibner: EU hat Ernst der Situation nicht erkannt
Banken müssen Kredite an KMU weitergeben - Bundesregierung soll aktiv handeln
Wien (bzö) - "Niemand bezweifelt, dass es im Verbund der europäischen Staaten leichter
ist diese Krise zu meistern. Die EU hat aber den Ernst der Situation lange nicht erkannt und arbeitet noch immer
an einer einheitlichen Linie", stellte der geschäftsführende BZÖ-Obmann Abg. Herbert Scheibner
im Rahmen der Aktuellen Stunde des Nationalrates zum Thema Finanzkrise fest. Scheibner kritisierte, dass in der
EU einige die eigene Eitelkeit in den Vordergrund stellen würden und nicht die gemeinsame Problemlösung.
Der BZÖ-Chef betonte, dass die Summe der Maßnahmen noch immer anhand der Einzelaktionen gemessen werde.
Das 100 Milliarden Euro Bankenpaket sei rasch im Nationalrat beschlossen worden, aber noch nicht über Bühne,
da die EU erst jetzt zugestimmt habe. "In einer solchen Krise hilft derjenige doppelt, der schnell hilft.
Wir haben bei allen Bedenken gegen diese 100 Milliarden Euro diesem Paket die Zustimmung gegeben in der Hoffnung,
dass rasch geholfen wird und die Banken das Geld an die kleineren und mittleren Betriebe weitergeben, um Arbeitsplätze
zu sichern. Das passiert aber leider nach wie vor nicht. Die KMU bitten und betteln um Kredite, bekommen diese
aber nicht", sagte Scheibner. Notwendig sei daher nicht die von Faymann angedachte Ausweitung des 100 Milliarden
Bankenpakets, sondern dafür zu sorgen, dass das Geld für das der Steuerzahler haftet bei den Kreditnehmern
ankomme.
Scheibner stellte weiters fest, dass diese Finanzkrise das Seebeben sei und der Wirtschaftstsunami noch komme,
wenn man den Unternehmen nicht rasch helfe. Er forderte eine Lockerung der Bilanzierungsvorschriften sowie ein
Aussetzen der Basel II Bestimmungen für die nächsten zwei Jahre. Der BZÖ-Obmann kritisierte das
Überwälzen des Risikos von den Banken auf die Kreditnehmer durch die Zuschläge bei den Zinsen. "Hier
ist die Bundesregierung gefordert, aktiv neben dem Bankenpaket etwas zu tun."
Die 2,2 Milliarden Euro Steuersenkung seien zu wenig, um die Kaufkraft in dieser Krisenzeit zu stärken. "Die
Kreiskysche Budgetpolitik kostet uns heuer noch 7,5 Milliarden Euro Zinsen. Es wäre besser, wenn wir dieses
Geld hätten, um die Steuerzahler zu entlasten", so Scheibner abschließend. |
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Leitl: Nach EU-Sanktus für Bankenpaket rasch Geldhahn für KMU aufdrehen
Wichtiger Beitrag zur Wiedererstellung des Vertrauens der Banken untereinander sowie positives
Signal an Unternehmer und Konsumenten
Wien (pwk) - "Die EU hat - spät aber doch - das österreichische Bankenpaket abgesegnet",
begrüßte Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den erfolgten
Segen der EU-Kommission zum Hilfspaket für die österreichische Kreditwirtschaft. "Das ist ein wichtiger
Beitrag zur Wiedererstellung des Vertrauens der Banken untereinander sowie ein Signal an Unternehmer und Konsumenten.
Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Normalisierung getan." Ab sofort können jene Kreditinstitute, die
das wollen, staatliches Partizipationskapital in Anspruch nehmen. "Es ist gut, dass die Einwände der
EU-Kommission zerstreut werden konnten und dass beide Seiten aufeinander zugegangen sind", so Leitl, der in
diesem Zusammenhang betonte, dass die staatliche Hilfestellung für die österreichische Kreditwirtschaft
als eine Maßnahme der Vertrauensbildung zu werten sei. Es gebe keinen Zweifel an der Solidität des österreichischen
Finanzsystems insgesamt, "in ungewöhnlichen Zeiten sind aber ungewöhnliche Maßnahmen notwendig",
so Leitl. Erschwerend ist für die österreichischen Unternehmen derzeit der Zugang zu Finanzierung, vor
allem für langfristige Projekte. "Nach dem grünen Licht aus Brüssel muss das Bankenpaket rasch
umgesetzt und der Geldhahn für die KMU aufgedreht werden", so Leitl. Nur die kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) könnten Europa aus der Krise bringen. "Die KMU sorgen für Jobs und Wachstum und müssen
sich daher weiterhin auf eine sichere Finanzierung verlassen können Zugleich müssten sowohl die Kredit-
und Finanzierungsgarantien als auch Förderungen über die Förderbanken wie aws, Hoteltreuhand und
Kontrollbank ausgeweitet, verbessert und möglichst rasch umgesetzt werden, forderte der Wirtschaftskammer-Präsident.
Außerdem sei eine Anpassung des Basel II-Regelwerks notwendig. Die prozyklische Wirkung von Basel II könnte
2009/2010 zu großen Problemen bei der Betriebsfinanzierung führen. |
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