Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs auf alle Gemeinden ausweiten?   

erstellt am
22. 12. 08

Dringliche Anfrage an Bundeskanzler Faymann im Bundesrat
Wien (pk) - Die prekäre, in einigen Fällen durch Finanzspekulationen verursachte finanzielle Situation von österreichischen Gemeinden nahmen die Abgeordneten Schennach (G/W), Ertl (F/N), Mühlwerth (F/W) und Kerschbaum (G/N) zum Anlass für eine Dringliche Anfrage an den Bundeskanzler (19.12.). Thematisiert wurde darin eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes in Richtung einer Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofs.

Bundesrat SCHENNACH (OF/W) stellte in der Begründung der Anfrage fest, dass es in den letzten Monaten eine Situation auf dem Weltmarkt gegeben habe, in dem Geld nicht mehr dazu diente, reale Güter zu finanzieren bzw. reale Geschäfte zu machen, sondern das Geld an sich habe sich in einer nebulosen Vermehrungsform verselbständigt. Besorgt müsse man feststellen, dass eine Reihe österreichischer Gemeinden – zumindest 5 % der österreichischen Gemeinden – an riskanten Investment-Geschäften mitgewirkt habe. Der derzeit vermutete Schaden aus diesen "Luftgeschäften mit unser aller Steuergeld" belaufe sich auf 50 bis 60 Mio. €; allein in Niederösterreich seien 70 bis 90 Gemeinden in Spekulationsgeschäfte eingestiegen.

Bundesrat Schennach wies weiters darauf hin, dass die österreichischen Gemeinden insgesamt mit 11 Mrd. € verschuldet sind, wobei laut Rechnungshof 7,7 Mrd. € durch ausgelagerte Geschäfte verursacht wurden. Dies sei für ihn Anlass zu großer Sorge, urteilte Schennach, da die Gemeinden dadurch ihre für die Gesamtwirtschaft so wichtige Investitionskraft verlieren würden. Die Grünen unterstützen daher auch die Forderung des Gemeindebundpräsidenten Mödlhammer nach einer Erhöhung des Mitteltransfers zu den Kommunen um 2,5 Mrd. €, damit sie in Zeiten der extremen Konjunkturschwankungen ihre Aufgaben erfüllen können. Daran knüpfte Schennach allerdings die Bedingung, dass der Rechnungshof in Hinkunft alle österreichischen Gemeinden prüfen kann.

Auch RH-Präsident Dr. Moser sei überzeugt davon, dass eine Ausweitung der Kontrollkompetenz auf Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern und Unternehmen bereits ab einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 25 % nicht nur ein Mehr an Transparenz und Kontrolle für die gesetzgebenden Körperschaften bringen würde, sondern auch einen Mehrwert für die überprüften Stellen durch den vergleichenden und beratenden Ansatz. Derzeit sei es bedauerlicherweise so, dass 98,8 % der österreichischen Gemeinden nie von einer externen und unabhängigen Stelle geprüft werden, schloss Schennach. Der Rechnungshof sei keine reine Bundeseinrichtung, sondern ein föderatives Instrument, das im Interesse aller öffentlichen Haushalte eingesetzt werden sollte.

In Vertretung des Bundeskanzlers nahm Staatssekretär Dr. OSTERMAYER die Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor. Eingangs merkte er an, dass es derzeit eine sehr schwierige wirtschaftliche Situation gebe, mit der niemand rechnen konnte und von der auch die Gemeinden betroffen seien. Er halte es für sehr wichtig, gerade in solchen Zeiten mit ruhiger Hand zu agieren und keine überzogenen Reaktionen an den Tag zu legen.

Was die Frage der Verschuldung angeht, so könnten auch hier keine generellen Aussagen gemacht werden, denn man müsse sich immer genau anschauen, ob es dabei um Zukunftsinvestitionen wie in die Infrastruktur, Wasserversorgung, Kanal etc. oder wirklich um verlorene Ausgaben gehe. Auf die einzelnen Fragen eingehend führte Ostermayer zunächst aus, dass Gemeindeverbände, die eine große wirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung haben, unabhängig von der betroffenen Einwohnerzahl der Rechnungshofkontrolle unterworfen sind. Es sei aber auch möglich, dass bei kleineren Gemeinden eine Prüfung erfolgt, und zwar dann, wenn es ein begründetes Ersuchen von Seiten der Landesregierung gibt. Im aktuellen Regierungsübereinkommen sei überdies vorgesehen, dass die Länder ihren Landesrechnungshöfen die Gebarungsprüfung über kleinere Gemeinden übertragen können.

Bundesrätin MÜHLWERTH (F/W) ging auf die Aussagen des Staatssekretärs ein und war der Meinung, dass man eine Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs auf alle Kommunen nicht gerade als eine radikale Forderung ansehen könne, sondern als einen durchaus berechtigten Wunsch. Bei manchen Gemeinden sei es sogar vorgekommen, dass nicht Überschüsse verspekuliert wurden, sondern dass für solche Finanzgeschäfte sogar Kredite aufgenommen wurden, zeigte die freiheitliche Bundesrätin auf. Da es sich dabei um öffentliche Gelder handelt, sei es mehr als legitim, diesen Bereich der Prüfkompetenz des Rechnungshofs zu unterstellen. Weiters sollte der Rechnungshof auch das so genannte Bankenpaket prüfen, forderte Mühlwerth in einem Entschließungsantrag, denn es könne nicht so sein, dass die Gewinne den Banken gehören, das Risiko aber der Staat bzw. der Steuerzahler zu tragen hat.

Bundesrat WINTERAUER (S/O) zeigte sich verwundert darüber, dass Bundesrat Schennach als Vertreter der Länderkammer in dieser Frage für mehr Zentralismus eintritt. Natürlich sei es richtig, dass manche Gemeinden von den Auswirkungen der internationalen Finanzkrise betroffen sind, räumte er ein. Aber es gebe bereits adäquate Mittel, um negativen Entwicklungen gegenzusteuern, meinte Winterauer. In der oberösterreichischen Gemeindeordnung sei etwa eine Genehmigungspflicht des Landes bei der Aufnahme von Darlehen durch die Kommunen vorgesehen. Auch habe er als Bürgermeister die Erfahrung gemacht, dass die Gemeinden ständig geprüft und dass auch die jeweiligen Berichte immer offengelegt werden. Abschließend schlug der Bundesrat vor, dass in Hinkunft bei allen Finanzveranlagungen, die "über das normale Sparbuch hinausgehen", die Genehmigungspflicht durch das Land vorgesehen ist.

Bundesrat KNEIFEL (V/O) reagierte entrüstet auf die Dringliche Anfrage der Grünen. Diese sei zu oberflächlich und gehe viel zu wenig in die Tiefe. In der Länderkammer die Gemeindeautonomie derart in Frage zu stellen, halte er, Kneifel, für eine "politische Perversion". Die Gemeinden seien ein wichtiger Investor und das wirkliche Problem der Gemeinden ergebe sich durch zusätzliche Aufgaben bei zu geringem Budget. Daher brauche es keine zentrale Kontrolle, sondern mehr Geld für die Gemeinden. Diese würden derzeit mehrmals und ausreichend geprüft, eine zusätzliche Rechnungshofprüfung würde einen "Overkill" bedeuten. Kneifel gab jedoch zu, dass den Gemeinden vor Geldveranlagungen eine vorhergehende Beratung und Hilfe gut tun würde.

Bundesrätin KERSCHBAUM (G/N) verstand die Aufregung ihres Vorredners nicht. Sie gab ihm aber dahingehend recht, dass die Gemeindebudgets angesichts der steigenden Aufgaben und Verpflichtungen unterdotiert sind. Man sollte daher das System der Gemeindefinanzierung hinterfragen, sagte sie. Kerschbaum ortete aber auch ein Problem darin, dass kleine Gemeinden oft ein viel zu großes Grundvertrauen ihren Banken gegenüber haben und sich viele der nun betroffenen Gemeinden nicht bewusst gewesen seien, was sie gemacht haben. Die Bemühungen Niederösterreichs, den Schaden zu begrenzen und eine Beratungsagentur zu gründen, wurden von Kerschbaum begrüßt, sie kritisierte jedoch gleichzeitig, dass diese Beratung nicht verpflichtend sein soll. Die von den Grünen geforderte Rechnungshofkontrolle stelle kein Misstrauen gegenüber den Gemeinden dar, stellte sie fest, sondern solle dazu dienen, aus den Erfahrungen für zukünftige Regelungen zu lernen. Kerschbaum zeigte sich abschließend mit der Anfragebeantwortung durch Staatssekretär Ostermayer unzufrieden, da dieser viele Fragen nicht beantwortet habe. Sie brachte einen Entschließungsantrag auf Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie des Rechnungshofsgesetzes ein, der zum Ziel hat, die Prüfungskompetenz des Rechnungshofs auszuweiten.

Bundesrat GRUBER (S/S) befürchtete, dass bei den Grünen die Kontrollsucht ausgebrochen ist. Er wies auf die zahlreichen Prüfungen hin, die auf die Gemeinden permanent zukommen. Jeder Euro werde nachgeprüft, sagte er, die Landesrechnungshöfe seien eine tolle Einrichtung, weil sie den Finanzverkehr im Land und den Gemeinden genau kennen. Auch wenn er es für richtig hält, dass die Spekulationsverluste diskutiert werden, so wies Gruber darauf hin, dass nur rund 100 Gemeinden von den insgesamt 2359 Gemeinden, das sind rund 4 %, betroffen sind. Die Grünen schössen daher mit Kanonen auf Spatzen. Wie seine VorrednerInnen beklagte er die begrenzten Mittel für die Gemeinden, die immer mehr Aufgaben zu bewältigen haben. Die Anfrage der Grünen hielt er für verfehlt, da die Fragen nicht in die Kompetenz des Bundeskanzleramts fallen, sondern hier Landeskompetenzen und Gemeindeautonomie vorliegen. Er räumte aber ein, dass man durchaus die Kontrollmechanismen verbessern könnte.

Bundesrat STROHMAYER-DANGL (V/N) plädierte für mehr Information, Beratung und Aufklärung der Gemeinden im Vorhinein. Beim Abschluss der Finanzgeschäfte seien die betreffenden Gemeinden sicherlich gut beraten gewesen, denn sie hätten damit lange Zeit auch Gewinne erzielt. Die Verträge liefen oft lange und es könnte durchaus sein, dass die Erträge wieder höher werden. Den momentanen negativen Buchwert so breitzutreten ist daher seiner Meinung nach unfair. Eine weitere Prüfungsebene einzuziehen, würde die Autonomie der Gemeinden gefährden, meinte er.

Bundesrat ERTL (F/N) kritisierte, dass der Rechnungshof erst dann Unternehmen prüfen dürfe, wo Gemeinden mit mehr als 50 % beteiligt sind. 70 % aller Ausgaben der Gemeinden seien somit der Kontrolle entzogen, sagte er. Das Finanzmarktproblem habe deutlich gemacht, dass die Gemeinden eine weitere Kontrolle brauchen. Die Bevölkerung habe kein Verständnis dafür, dass mit Gemeindefinanzen derart fahrlässig umgegangen und so unzureichend geprüft wird.

Bundesrätin VLADYKA (S/N) replizierte auf Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), die die Gemeinde Bruck an der Leitha, deren Bürgermeisterin Vladyka ist, angesprochen hatte. Vladyka betonte, dass die Gemeinde beim ersten derartigen Geschäft sehr gut verdient habe und auch das zweite Geschäft, das im Euroraum abgeschlossen worden sei, sei beim Abschluss als sicher dargestellt worden. Die Gemeinden müssten heute aufgrund des Geldmangels alles unternehmen, um Geld zu lukrieren, damit man den Aufgaben nachkommen könne. Bruck an der Leitha sei aus dem Geschäft ausgestiegen und der Gemeinde sei kein Schaden erwachsen. Als Bürgermeisterin unterstrich sie die Notwendigkeit der Kontrolle vor Ort und einer besseren Unterstützung der Gemeinden.

Bundesrat KONECNY (S/W) fasste die Diskussion um die Dringliche Anfrage, die er als sehr wertvoll, gut und notwendig bezeichnete, zusammen und zog daraus mehrere Schlüsse. Zunächst regte er an zu überlegen, ob man nicht auch im Bundesrat eine Aktuelle Stunde einführen könnte. Dies deshalb, weil man in diesem Rahmen aktuelle Fragen umfassend diskutieren könnte und man nicht so sehr an die Kompetenzverteilung wie bei der Dringlichen Anfrage gebunden sei. Die Grünen hätten die Funktion des Rechnungshofs missverstanden, meinte Konecny, denn dessen zentrale Aufgabe sei die Prüfung der Verwaltungsabläufe und weniger die Finanzkontrolle. Wenn man sich vergegenwärtige, dass es 2359 Gemeinden gibt, dann könne man sich ausrechnen, wie oft der Rechnungshof prüfen könnte. Konecny nahm auch die von den fallenden Kursen betroffenen Gemeinden in Schutz, indem er bemerkte, vor drei Jahren wäre jeder Bürgermeister, der das Geld auf ein Sparbuch gelegt hätte, als Schädiger der Gemeinde dagestanden. Konecny wies auch darauf hin, dass derartige Veranlagungen durch die Gemeindevertretungen politisch legitimiert worden seien und man daher in erster Linie die politische Verantwortung zu tragen habe. Jeder Politiker sei daher gut beraten, zu überlegen, ob die Veranlagung mit hohen Gewinnaussichten nicht ein zu hohes Risiko in sich bergen. Er hielt daher eine verpflichtende Beratung vor einer Veranlagung für sinnvoll, dies sei aber im Rahmen der Gemeindeordnung umzusetzen und gehöre in die Landtage.

Die in der Diskussion um die Dringliche Anfrage eingebrachten zwei Entschließungsanträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit.

Schlussansprache von Präsident Jürgen Weiss
In seiner Schlussansprache zog der Präsident des Bundesrates, Jürgen Weiss (V/V), kurz Bilanz über das abgelaufene Halbjahr. Er erinnerte an die Konjunkturpakete und die Einlagensicherung und wertete dies als positives Beispiel eines lebendigen Parlamentarismus. Kritisch äußerte er sich über die Gesetzesbeschlüsse, die der Nationalrat noch kurz vor der Wahl gefasst hatte, und bezeichnete diese als eine überhastete Anlassgesetzgebung. Die Änderungen in der Zusammensetzung des Bundesrats nach der Tiroler Landtagswahl und die sich daraus ergebenden Konsequenzen, vor allem für die Grünen, habe man im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten gut und kollegial bewältigt, sagte Weiss.

Besonderes Augenmerk widmete Weiss der Tätigkeit des EU-Ausschusses, wo neun Stellungnahmen an die EU-Kommission verabschiedet worden seien. Trotz der positiven Entwicklung werde man am Arbeitsablauf und an der Sitzungshäufigkeit noch arbeiten und sich um mehr personelle Ressourcen kümmern müssen. Weiss dankte für die gute Zusammenarbeit in der Präsidiale und sprach Nationalratspräsidentin Prammer respektvoll seinen Dank dafür aus, dass diese die Parlamentsdirektion auch im Interesse der Länderkammer leite. Sein besonderer Dank galt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesratsdienst. Abschließend wünschte Weiss seinem Nachfolger, Bundesrat Harald Reisenberger (S/W), der im Jänner den Vorsitz im Bundesrat übernehmen wird, alles Gute.
     
Informationen: http://www.parlinkom.gv.at    
     
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