EP für wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden  

erstellt am
18. 12. 08

48 Stunden wöchentliche Höchstarbeitszeit in der EU
Brüssel (europarl) - Nach dem Willen des Europäischen Parlaments soll die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der EU 48 Stunden betragen, kalkuliert über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ausnahmen von dieser Regel sollen innerhalb von drei Jahren auslaufen. Der EU-Ministerrat hingegen möchte Ausnahmen (sog. "Opt-Outs") und damit eine höhere Wochenarbeitszeit zulassen. Der gesamte Bereitschaftsdienst, einschließlich der inaktiven Zeit, soll nach Ansicht der Abgeordneten als Arbeitszeit angesehen werden.

In Zweiter Lesung hat das EP am 17.12. mit absoluter Mehrheit den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates zur Richtlinie "über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung" abgeändert; es wird somit zu einem Vermittlungsverfahren zwischen EP und Rat kommen.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden
Die Abgeordneten sprechen sich in dem von Alejandro CERCAS (SPE, Spanien) vorgelegten Bericht für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in der EU von 48 Stunden aus, kalkuliert über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ausnahmen von dieser Regel sollen innerhalb von drei Jahren auslaufen. Im Gegensatz dazu möchte der EU-Ministerrat Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz der 48h-Höchstarbeitszeit zulassen, sofern ein wirksamer Schutz der Sicherheit und der Gesundheit gewährleistet werden.

Diese "Opt-Out-Klausel" des Ministerrats sieht vor, dass Arbeitnehmer, die ihre Zustimmung erteilen, im Durchschnitt eines Dreimonatszeitraums bis zu 60 bzw. 65 Stunden in der Woche (wenn die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit angesehen wird) arbeiten dürfen. 15 EU-Mitgliedsländer nutzen derzeit die Opt-out-Regelung. Das EP lehnt Ausnahmen ab und spricht sich gegen Opt-Outs aus. Der entsprechende Antrag wurde mit 421 Ja-, 273 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen.

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
"Der gesamte Bereitschaftsdienst, einschließlich der inaktiven Zeit, wird als Arbeitszeit angesehen", so das EP weiter.

Im Unterschied dazu sieht der EU-Ministerrat in seinem Gemeinsamen Standpunkt die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit an, sofern nicht in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, in Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern etwas anderes vorgesehen ist.

Der Parlament macht allerdings deutlich, dass inaktive Zeiten während des Bereitschaftsdienstes durch Tarifverträge oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern bzw. Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit "besonders gewichtet" werden können, und zwar in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit von Arbeitnehmern.

Ausnahmen für Geschäftsführer und andere Führungskräfte
Abweichungen von der Richtlinie sollen nach Ansicht der Abgeordneten begrenzt werden, um die Grundsätze des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit zu wahren, die unabhängig von der Stellung der betroffenen Person gelten sollen. Lediglich für Geschäftsführer oder Personen in vergleichbaren Positionen, ihnen direkt unterstellte Führungskräfte und Personen, die unmittelbar von einem Vorstand ernannt werden, sollen Ausnahmen gelten.

Ausgleichsruhezeiten
Wenn keine Ruhezeiten gewährt wurden, sollen die Arbeitnehmer nach der Arbeitszeit - im Einklang mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern - Ausgleichsruhezeiten erhalten. Diese Ruhezeiten sollen auf die Arbeitszeiten folgen.

Der Ministerrat möchte die "Bestimmung der Dauer der angemessenen Frist, in der die Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten", den Mitgliedstaaten überlassen.

Arbeitnehmer mit mehr als einem Arbeitsvertrag
Das Parlament hat auch Änderungsanträge angenommen, um die Situation von Arbeitnehmern mit mehr als einem Arbeitsvertrag zu klären. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverträge, ist zu gewährleisten, dass die Arbeitszeit der Summe der für jeden einzelnen Vertrag geleisteten Arbeitszeit entspricht.

Hintergrund
Die ursprüngliche Arbeitszeitrichtlinie stammt aus dem Jahr 1993 und wurde 2000 überarbeitet. 1993 hat Großbritannien die Opt-Out-Klausel durchsetzen können, die es den Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen gestattet, von der 48-Stunden-Regel abzuweichen.

Im Jahr 2004 hat die Kommission eine weitere Überarbeitung der Richtlinie vorgeschlagen. Damit soll auch Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere in den Rechtssachen SIMAP und Jäger, Rechnung getragen werden. In beiden Urteilen geht es um die Frage, inwieweit die persönliche Anwesenheit von Ärzten in Gesundheitseinrichtungen im Rahmen eines Bereitschaftsdiensts per se als Arbeitszeit anzurechnen ist.

 

 Ettl: Großer Erfolg für ein soziales Europa!
Auch Bereitschaftsdienst soll nach der Position der EU-ParlamentarierInnen - wie im Vorhinein vom Europäischen Gerichtshof bestätigt - weiterhin zur Arbeitszeit zählen
Wien (sk) -
"Gerade bei der Arbeitszeitrichtlinie hat sich gezeigt, wie wichtig ein starkes EU-Parlament ist, in dem auch ArbeitnehmerInneninteressen verteidigt werden", kommentiert der SPÖ-Europaabgeordnete Harald Ettl die Abstimmung im Plenum über die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 1993 in zweiter Lesung.

"Das Europäische Parlament hat sich fraktionsübergreifend gegen den im Ministerrat gefundenen gemeinsamen Standpunkt ausgesprochen, der eine Verschlechterung der Arbeitszeitregelung gebracht hätte", freut sich Ettl.

Die "Opt-out"-Regelung, also die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, individuelle Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen zuzulassen, die längere Arbeitszeiten als die vorgesehene wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorsehen, wurde abgelehnt und soll innerhalb von drei Jahren auslaufen.

Auch Bereitschaftsdienst soll nach der Position der EU-ParlamentarierInnen - wie im Vorhinein vom Europäischen Gerichtshof bestätigt - weiterhin zur Arbeitszeit zählen, wobei die Sozialpartner die Möglichkeit haben, diese besonders zu gewichten. "Für alle ArbeitnehmerInnen konnte damit der Zwang zur ständigen zeitlichen Verfügbarkeit verhindert werden", so Ettl. Auch eine Bestimmung zu mehr Arbeitszeitflexibilität im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde vom EU Parlament beschlossen. "Wir stehen voll hinter den GewerkschafterInnen", betonte Ettl bei den Demonstrationen über die Arbeitszeitrichtlinie vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. Bereits im Vorfeld der vom Europäischen Gewerkschaftsbund organisierten Großdemonstration traf er mit der österreichischen ÖGB-Delegation zusammen, um die aktuellsten Informationen im Hinblick auf die Abstimmungen weiterzugeben.

Das Europäische Parlament hatte dem Vorschlag des EU-Ministerrats schon in erster Lesung vor drei Jahren eine Abfuhr erteilt, im Beschäftigungsausschuss im November wurde diese Position erneut bestätigt. Im Plenum wurden in der zweiten Lesung nun Verbesserungen vom EU-Parlament durchgesetzt, so werden Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mit dem Rat aufgenommen.

 

 Karas: Konfrontationskurs bei Arbeitszeit-Richtlinie gescheitert
Stimmen der Europäischen Volkspartei entscheidend für Erfolg des Parlaments
Straßburg (övp-pd) - "Rund zwei Drittel des Europäischen Parlaments haben heute die Position des EU-Ministerrates zur Arbeitszeitrichtlinie abgelehnt. Die Europäische Volkspartei als größte Fraktion des Parlaments hat mit ihrer klaren Haltung dieses Ergebnis entscheidend möglich gemacht. Das ist eine deutliche Absage an den vom Rat gefahrenen Konfrontationskurs. Lösungen im Mitentscheidungsverfahren können nur durch gemeinsame Verhandlungen erzielt werden, nicht durch ein als unverhandelbar bezeichnetes Diktum des Rates", sagte ÖVP- Europaklubobmann Mag. Othmar Karas in Strassburg.

"Jetzt muss der Rat mit dem Europaparlament verhandeln. Die Europäische Volkspartei steht auf Seiten der Arbeitnehmer und ihrer Interessen. Wir gehen mit einer Position der Stärke in die kommenden Verhandlungen und werden uns für eine faire Lösung einsetzen", so Karas weiter. "Das Europaparlament hat heute erneut seine Stärke im Einsatz für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gezeigt. Die Europäische Volkspartei hat verantwortungsvoll entschieden. Der ÖVP- Europaklub hat wesentlich dazu beigetragen, die Position der EVP-ED Fraktion in dieser Frage zu festigen", betonte Karas.

"Es liegt am Rat, ob er ein Ergebnis möchte, das allein den Interessen eines Landes entgegen kommt, oder ob wir gemeinsam eine europäische Lösung finden, damit im Binnenmarkt die gleichen Rahmenbedingungen herrschen und Mindeststandards eingeführt werden können. Für den ÖVP-Europaklub und die Europäische Volkspartei stehen der Schutz der Arbeitnehmer dabei ebenso im Vordergrund wie die Wahrung einer wirtschaftlich notwendigen Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung", sagte Karas abschließend.

 

 Mölzer: Neue EU-Arbeitszeitrichtlinie wäre Rückfall in Manchester-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts
Während Massenarbeitslosigkeit droht, soll Arbeitszeit auf maximal 65 Stunden pro Woche verlängert werden
Wien (fpd) - Einmal mehr zeige die EU, daß für sie nicht der Mensch, sondern die Interessen der Wirtschaft im Mittelpunkt stünden, sagte der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer zur Abstimmung über eine neue Arbeitszeitenrichtlinie im Europäischen Parlament. "Eine maximale Arbeitszeit von bis zu 65 Stunden pro Woche ist ein Rückfall in den Manchester-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts. Es wird deutlich, daß die EU den Menschen nicht als Person, sondern als Produktivitätsfaktor betrachtet", fügte Mölzer, der die neue Arbeitszeitrichtlinie ablehnt, hinzu.

Weiters wies der freiheitliche EU-Mandatar darauf hin, daß in der EU über eine Verlängerung der Arbeitszeit und damit über eine Beschneidung hart umkämpfter sozialer Rechte gesprochen werde, während angesichts der Wirtschaftskrise das Gespenst der Massenarbeitslosigkeit umgehe. Zudem zeigten ehemalige Vorzeigemodelle wie die viel gepriesenen Arbeitszeitkonten, die binnen Wochen verbraucht sind, die Grenzen der Arbeitszeitflexibilisierung auf, betonte Mölzer.

Außerdem kritisierte Mölzer, daß die geplante Verlängerung der Arbeitszeit in zwei gegensätzliche Richtungen gehe: "Einerseits propagiert man die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um die seit Jahren sinkenden Kinderzahlen zu verbessern, und andererseits verkommen Sonn- und Feiertag immer mehr zum normalen Arbeitstag. Tradition und Familie bleiben auf der Strecke." Daher müsse die EU entscheiden, ob die Wirtschaftsinteressen an erster Stelle bleiben, oder der Mensch in den Mittelpunkt rückt. "Die Bürger werden jedenfalls die EU unter anderem daran messen, ob sie in der Lage und auch willens ist, für soziale Sicherheit zu sorgen", schloß der freiheitliche Europaparlamentarier.

 

 Voggenhuber: "Parlament stellt Fuß in die Tür zu einem sozialen Europa"
Stunde der Wahrheit für die Bundesregierung - Muss Linie des Parlaments im Rat vertreten
Wien (grüne) - "Das Europäische Parlament hat heute eine Attacke des Rates gegen soziale Schutzbestimmungen zur Arbeitszeit abgewehrt", erklärte der Europasprecher der Grünen, Johannes Voggenhuber. Mit großer Mehrheit quer durch alle Fraktionen wurde der Ratsentwurf zur Arbeitszeitrichtlinie abgelehnt. "Das Parlament hat damit den Fuß in die Tür zu einem sozialen Europa gestellt", so Voggenhuber. "Nun schlägt die Stunde der Wahrheit für die neue österreichische Bundesregierung." Bisher habe sie sich darauf ausgeredet, dass dem gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Arbeitszeit von der vorigen Regierung zugestimmt wurde. Damals habe sich besonders Wirtschaftsminister Bartenstein hervorgetan, diese unsozialen Regelungen zu unterstützen. "Bundeskanzler Faymann und Sozialminister Hundstorfer, müssen im anstehenden Vermittlungsverfahren zur Arbeitszeitrichtline ihre Bekenntnisse zu einem sozialen Europa einlösen und sich klar und eindeutig auf die Seite des Parlaments stellen", sagte Voggenhuber.

Bisher hätten die Grünen jede Distanzierung von Faymann und Hundstorfer von der Arbeitszeitrichtlinie vermisst, so Voggenhuber. "Dies, obwohl die weitere Ausdehnung der Arbeitszeiten nicht nur unsozial, sondern in einer auf uns zukommenden dramatischen Wirtschaftskrise auch wirtschaftspolitisch geradezu gemeingefährlich ist." Er forderte Sozial- und Arbeitsminister Hundstorfer auf, noch heute im Rahmen des in Brüssel tagenden Ministerrates Arbeit und Soziales die Zustimmung der österreichischen Bundesregierung zur Entscheidung des EU-Parlamentes zu deponieren. "Ich warne die Parteiobleute von SPÖ und ÖVP davor, einmal mehr eine Doppelstrategie zu wählen, in dem ihre Abgeordneten in Straßburg das eine entscheiden, während sie selbst heimlich im Ministerrat das andere betreiben", sagte der Europasprecher der Grünen.

 

 Gleitsmann: Flexible österreichische Arbeitszeitmodelle nicht durch EU-Differenzen gefährden
WKÖ bedauert negatives Votum des EU-Parlaments zu EU-Arbeitszeitrichtlinie
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bedauert das negative Votum des Europaparlaments zur EU-Arbeitszeitrichtlinie: „Damit wird die Rechtsunsicherheit bei Bereitschaftszeiten fortgesetzt“, sagt Martin Gleitsmann, Leiter der WKÖ-Abteilung für Sozialpolitik.

Die bisher in Österreich erreichten Flexibilisierungsschritte im Arbeitszeitrecht waren im Ratskompromiss berücksichtigt, der vom EU-Parlament jetzt abgelehnt wurde. „Dieser erfolgreiche österreichische Weg darf nicht gefährdet werden“, appelliert Gleitsmann und weist darauf, dass der Ratskompromiss zu keiner Verschlechterung von Arbeitnehmerrechten in Österreich geführt hätte.

So ist schon derzeit in Österreich etwa eine 65-Stunden-Arbeitswoche gesetzlich nicht zulässig und hätte auch durch Brüssel nicht eingeführt werden können. Gleitsmann: „Der im Rat nach jahrelanger Diskussion gefundene Kompromiss hätte aber sichergestellt, dass die österreichische Regelung zur Bereitschaftszeit beibehalten werden kann.“

Die Wirtschaftskammer appelliert an Rat und Parlament, im nun anstehenden Vermittlungsverfahren einen Kompromiss zu finden, der praxisnah ist und den Bedürfnissen von Arbeitnehmern, Unternehmern und Kunden Rechnung trägt. Sollte in diesem Vermittlungsverfahren keine Einigung zustande kommen, gilt die bestehende Richtlinie samt Opt-out weiter.

 

 Meidlinger: EU-Parlament korrigiert Ratsstandpunkt zur Arbeitszeitrichtlinie
Großer Erfolg für gelebten Parlamentarismus und für die europäischen Gewerkschaften
Wien (gdg/ögb) - "Dieses Ergebnis ist ein Erfolg des gelebten Parlamentarismus. Das EU-Parlament hat erneut seine Handlungsfähigkeit bewiesen und dem EU-Rat Einhalt geboten", erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG), Christian Meidlinger, zur Abstimmung über die Arbeitszeitrichtlinie.

"Ein derartiges Ergebnis keine 24 Stunden nach der großen Demonstration in Straßburg für eine starke Arbeitszeitrichtlinie ist natürlich ein Erfolg und gibt Hoffnung für ein soziales Europa. "Auch wenn wir gestern nicht ins Parlament durften, das Zeichen von mehr als 10.000 DemonstrantInnen vor dem Parlament wurde von den verantwortungsvollen Abgeordneten im Parlament unmissverständlich vernommen" stellte Meidlinger klar.

"Den Abgeordneten des EU-Parlaments ist zu ihrer eindeutigen Feststellung zu gratulieren, dass die Ratsposition für sie mit absoluter Mehrheit inakzeptabel ist", sagte Meidlinger. Das Europäische Parlament hat sich fraktionsübergreifend gegen den Standpunkt des EU-Ministerrates ausgesprochen, der eine Verschlechterung der Arbeitszeitregelung gebracht hätte. Die Abgeordneten bekennen sich zum Grundsatz, dass die Höchstarbeitszeit in der Europäischen Union 48 Stunden beträgt und längere Arbeitszeiten nur eine Ausnahme darstellen können.

Überaus positiv ist der Umstand zu werten, dass Bereitschaftszeiten künftig weiterhin als Arbeitszeit angerechnet werden sollen. Auch inaktive Zeiten der Bereitschaft sind als Arbeitszeit anzusehen. Die Anrechnung auf die wöchentliche Arbeitszeit soll über Gesetzgeber oder Sozialpartner geregelt werden.

"In den nun bevorstehenden Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mit dem Rat, die bis März 2009 abzuschließen sind, müssen die gefunden Positionen nun gefestigt und verteidigt werden. Eine starke Arbeitszeitrichtlinie zum Schutz der ArbeitnehmerInnen in einem sozialen Europa ist in greifbare Nähe gerückt. Wir werden weiter dafür kämpfen", schloss Meidlinger.
 
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