Künstlersozialversicherung: Schmied erhöht Zuschüsse für Beiträge um 20 Prozent   

erstellt am
18. 12. 08

BM Schmied: "Ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler"
Wien (bmukk) - Kulturministerin Claudia Schmied setzt eine weitere wichtige Maßnahme zur sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler in Österreich: Im Hinblick auf die - nicht zuletzt durch die Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden belegte - prekäre wirtschaftliche Situation vieler Künstlerinnen und Künstler erhöht die Ministerin durch eine Verordnung den derzeit bestehenden maximalen Beitragszuschuss im Rahmen der Künstlersozialversicherung von 1.026 Euro ab dem 1. Jänner 2009 um 20% auf 1.230 Euro.

Konkret bedeutet diese Maßnahme eine volle Abdeckung der Sozialversicherungsbeiträge in die Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung bei geringen Einkommen bis zu 4800 Euro im Jahr. Bei allen Einkommen über 4800 Euro im Jahr wird die Zuschussleistung um 200 Euro erhöht.

Insgesamt wird damit das Zuschussvolumen des Fonds ab dem Jahr 2009 von 5 auf 6 Millionen Euro steigen. Für die soziale Absicherung der betroffenen Künstlerinnen und Künstler wird somit künftig 1 Million Euro mehr pro Jahr aufgewendet.

Diese Maßnahme ist mit dem Künstlersozialversicherungsfonds akkordiert und im Rahmen seines eigenen Budgets wirtschaftlich leistbar. Sie ist aufgrund der hervorragenden Führung des Fonds durch Geschäftsführer Othmar Stoss und der umsichtigen Arbeit des Kuratoriums möglich.

"Mit dieser Maßnahme wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine freie Entfaltung und Entwicklung der Künstlerinnen und Künstler und deren künstlerisches Schaffen gesetzt. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist diese Erhöhung von zentraler Bedeutung", so Kulturministerin Claudia Schmied.

2001 wurde zur Entlastung sozial schwacher Künstlerinnen und Künstler der Künstler-Sozialversicherungsfonds geschaffen. Er leistet für selbständig erwerbstätigen Künstlerinnen und Künstlern Zuschüsse zu den Beiträgen in die Pensionsversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz. Das bedeutet: Künstlerinnen und Künstler, die von ihrer Kunst leben (also zumindest einen geringen Betrag an Geld damit verdienen), aber über ein niedriges Einkommen verfügen, erhalten aufgrund ihrer speziellen Lebenssituationen einen Zuschuss zu ihren Pensionsbeiträgen. Dieser Fonds ist eine zentrale Säule zur sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Seit seiner Gründung hat der Fonds rund 36 Millionen Euro an Zuschüssen geleistet.

Auf Initiative von Kulturministerin Claudia Schmied und auf Basis eines Gutachtens von Univ. Prof. Wolfgang Mazal wurde in der vergangenen Legislaturperiode eine Evaluierung des Fonds vorgenommen und im Rahmen einer Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes zahlreiche Verbesserungen in diesem Zuschuss-System umgesetzt.

Insbesondere die Lösung von "Härtefällen" (Künstler die zuwenig verdient haben und die Zuschüsse zur Pensionsversicherung im Nachhinein zurückzahlen hätten müssen) und deren Vermeidung für die Zukunft standen im Zentrum der Novelle. Auch eine größere Flexibilität bei den - verfassungsrechtlich notwendigen - Einkommensgrenzen für die Zuschüsse und die Ausweitung des bestehenden Systems auf Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung wurden im Rahmen der Novelle eingeführt.

Die neu geschaffene klare Rechtgrundlage zur Lösung der "Härtefälle" hat sich bewährt: Die Verschärfung sozialer Härtefälle durch Rückforderungen des Fonds, die es vor der Novelle immer wieder gegeben hat, gehört seither der Vergangenheit an.

Die durch die Novelle eingeführte Ausweitung auf Zuschüsse auch für die Kranken- und Unfallversicherung brachte insbesondere für einkommensschwache Künstlerinnen und Künstler massive Verbesserungen.
     
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