BM Schmied: "Ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der sozialen Lage der Künstlerinnen
und Künstler"
Wien (bmukk) - Kulturministerin Claudia Schmied setzt eine weitere wichtige Maßnahme zur sozialen
Absicherung der Künstlerinnen und Künstler in Österreich: Im Hinblick auf die - nicht zuletzt durch
die Studie zur sozialen Lage der Kunstschaffenden belegte - prekäre wirtschaftliche Situation vieler Künstlerinnen
und Künstler erhöht die Ministerin durch eine Verordnung den derzeit bestehenden maximalen Beitragszuschuss
im Rahmen der Künstlersozialversicherung von 1.026 Euro ab dem 1. Jänner 2009 um 20% auf 1.230 Euro.
Konkret bedeutet diese Maßnahme eine volle Abdeckung der Sozialversicherungsbeiträge in die Pensions-,
Unfall- und Krankenversicherung bei geringen Einkommen bis zu 4800 Euro im Jahr. Bei allen Einkommen über
4800 Euro im Jahr wird die Zuschussleistung um 200 Euro erhöht.
Insgesamt wird damit das Zuschussvolumen des Fonds ab dem Jahr 2009 von 5 auf 6 Millionen Euro steigen. Für
die soziale Absicherung der betroffenen Künstlerinnen und Künstler wird somit künftig 1 Million
Euro mehr pro Jahr aufgewendet.
Diese Maßnahme ist mit dem Künstlersozialversicherungsfonds akkordiert und im Rahmen seines eigenen
Budgets wirtschaftlich leistbar. Sie ist aufgrund der hervorragenden Führung des Fonds durch Geschäftsführer
Othmar Stoss und der umsichtigen Arbeit des Kuratoriums möglich.
"Mit dieser Maßnahme wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
eine freie Entfaltung und Entwicklung der Künstlerinnen und Künstler und deren künstlerisches Schaffen
gesetzt. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist diese Erhöhung von zentraler Bedeutung", so
Kulturministerin Claudia Schmied.
2001 wurde zur Entlastung sozial schwacher Künstlerinnen und Künstler der Künstler-Sozialversicherungsfonds
geschaffen. Er leistet für selbständig erwerbstätigen Künstlerinnen und Künstlern Zuschüsse
zu den Beiträgen in die Pensionsversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz. Das bedeutet:
Künstlerinnen und Künstler, die von ihrer Kunst leben (also zumindest einen geringen Betrag an Geld damit
verdienen), aber über ein niedriges Einkommen verfügen, erhalten aufgrund ihrer speziellen Lebenssituationen
einen Zuschuss zu ihren Pensionsbeiträgen. Dieser Fonds ist eine zentrale Säule zur sozialen Absicherung
der Künstlerinnen und Künstler in Österreich. Seit seiner Gründung hat der Fonds rund 36 Millionen
Euro an Zuschüssen geleistet.
Auf Initiative von Kulturministerin Claudia Schmied und auf Basis eines Gutachtens von Univ. Prof. Wolfgang Mazal
wurde in der vergangenen Legislaturperiode eine Evaluierung des Fonds vorgenommen und im Rahmen einer Novelle des
Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes zahlreiche Verbesserungen in diesem Zuschuss-System umgesetzt.
Insbesondere die Lösung von "Härtefällen" (Künstler die zuwenig verdient haben und
die Zuschüsse zur Pensionsversicherung im Nachhinein zurückzahlen hätten müssen) und deren
Vermeidung für die Zukunft standen im Zentrum der Novelle. Auch eine größere Flexibilität
bei den - verfassungsrechtlich notwendigen - Einkommensgrenzen für die Zuschüsse und die Ausweitung des
bestehenden Systems auf Zuschüsse zur Kranken- und Unfallversicherung wurden im Rahmen der Novelle eingeführt.
Die neu geschaffene klare Rechtgrundlage zur Lösung der "Härtefälle" hat sich bewährt:
Die Verschärfung sozialer Härtefälle durch Rückforderungen des Fonds, die es vor der Novelle
immer wieder gegeben hat, gehört seither der Vergangenheit an.
Die durch die Novelle eingeführte Ausweitung auf Zuschüsse auch für die Kranken- und Unfallversicherung
brachte insbesondere für einkommensschwache Künstlerinnen und Künstler massive Verbesserungen. |