Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat entschieden, beim Europäischen Gerichtshof
gegen das sektorale Fahrverbot auf der Inntal-Autobahn in Tirol vorzugehen. In intensiven Kontakten mit der österreichischen
Seite hatte sich die Kommission bemüht, ein balanciertes Ergebnis zu erreichen, das den Bedürfnissen
des freien Warenverkehr, wie auch des Umwelt- und Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger in Tirol
voll Rechnung trägt. In einigen zentralen Punkten konnten auch deutliche Verbesserungen erreicht werden. An
der Frage des sektoralen Fahrverbots sind die Gespräche jedoch schließlich gescheitert.
Günter Verheugen, Vize-Präsident der Europäischen Kommission und verantwortlich für Unternehmen
und Industrie, sagte: „Wir haben uns sehr lange um eine einvernehmliche Lösung bemüht. Wir haben wichtige
Übereinstimmungen erzielt und waren schließlich einer Lösung sehr sehr nahe. Sie ist schließlich
von der österreichischen Seite verworfen worden, was ich bedauere. Nun entscheidet das Gericht."
Seit Mai 2008 ist ein Fahrverbot für LKWs über 7,5 Tonnen für bestimmte Güter auf der A 12
Autobahn in Tirol in Kraft. Für Januar und Juli 2009 ist eine schrittweise Erweiterung des Verbots auf weitere
Produktgruppen geplant.. Dies bedeutet eine Belastung für den Handel in Europa, ist doch die A 12 eine wichtige
Verbindung für den grenzüberschreitenden Güteraustausch. Hersteller und Abnehmer der betroffenen
Produkte sowie Unternehmen, die auf den Transport dieser Güter spezialisiert sind, werden durch das Fahrverbot
betroffen und möglicherweise ein ihrer Existenz gefährdet. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
zum sektoralen Fahrverbot müssen von Mitgliedstaaten verordnete Verkehrsbeschränkungen verhältnismäßig
sein und einen Ausgleich zwischen den Erfordernissen des gemeinsamen Binnenmarktes und des Umwelt- und Gesundheitsschutzes
schaffen. Das sektorale Fahrverbot wird in der bestehenden Form diesen Anforderungen nicht gerecht. Österreich
hat andere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, wie etwa ein Verbot für ältere schadstoffreiche
LKWs oder eine Ausnahme von LKWs der besten Schadstoffklasse aus dem sektoralen Fahrverbot nicht ausgeschöpft.
|