Wien (oenb) - Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr. 125/1998)
in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß,
in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße
ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert,
wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des
Basiszinssatzes außer Betracht bleiben.
Der Basiszinssatz beträgt derzeit 1,88 % und wird – aufgrund des vom EZB-Rat am 15. Jänner 2009 gefassten
Beschlusses, den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 nun im Wege eines Mengentenders abzuwickelnden
wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte per 21. Jänner 2009 um 0,50 Prozentpunkte zu senken
und auf 2,00 % festzulegen – ab dem 21. Jänner 2009 1,38 % betragen. |