Senkung des Basiszinssatzes   

erstellt am
16. 01. 09

Wien (oenb) - Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben.

Der Basiszinssatz beträgt derzeit 1,88 % und wird – aufgrund des vom EZB-Rat am 15. Jänner 2009 gefassten Beschlusses, den Fixzinssatz für die ab dem 15. Oktober 2008 nun im Wege eines Mengentenders abzuwickelnden wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte per 21. Jänner 2009 um 0,50 Prozentpunkte zu senken und auf 2,00 % festzulegen – ab dem 21. Jänner 2009 1,38 % betragen.
     
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