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Österreichische Landtagswahlen im Jahr 2009 |
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Auslands(österreicherInnen)-Wahlrecht Wien (bmeia) - Den österreichischen Bundesländern wurde mit 1. Juli 2007 von der Bundesverfassung die Möglichkeit eingeräumt, dass AuslandsösterreicherInnen auch an den Wahlen zum Landtag ihres früheren Wohnsitz-Bundeslandes teilnehmen können. Im Unterschied zu bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen wurde in der Bundesverfassung als Voraussetzung der Stimmabgabe von AuslandsösterreicherInnen bei Landtagswahlen festgelegt, dass der Hauptwohnsitz der AuslandsösterreicherInnen vor weniger als 10 Jahren vor der Landstagswahl in das Ausland verlegt wurde. Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg führten daraufhin das Wahlrecht zum Landtag von AuslandsösterreicherInnen ein, die zuvor ihren Hauptwohnsitz in diesem Bundesland hatten. Während des Jahres 2009 finden * am 1. März in Kärnten und Salzburg * am 20. September in Vorarlberg sowie * Ende September in Oberösterreich Landtagwahlen statt. Dabei werden nur AuslandsvorarlbergerInnen die Möglichkeit haben, ihre Stimme für die Wahl ihres Landtags abzugeben. Die Briefwahl jedoch wurde für die Wahlen zum Landtag aller Bundesländer eingeführt. Somit können alle zum Landtag Wahlberechtigten ihre Stimme auch aus dem Ausland abgeben, wenn sie ihre Wahlkarte entsprechend den jeweiligen Landesregelungen beantragt und erhalten haben. Dies betrifft heuer zumindest Kärnten und Salzburg (1.3.), Vorarlberg (20.9.) sowie Oberösterreich (Ende September). Die Gesetzestexte der aktuellen Landtagswahlordnungen finden Sie hier: Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich - ACHTUNG: Wahlrechtsänderungsgesetz 2009 noch nicht kundgemacht Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Informationen zum Auslands(österreicherInnen)-Wahlrecht zu österreichischen Landtagen finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums - http://www.wahlinfo.aussenministerium.at - unter „Wahlberechtigung“ und "3. Wahlen zum Landtag österreichischer Bundesländer". |
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