Bildungsstandards werden eingeführt. Einführung der standardisierten, kompetenzorientierten
Reifeprüfung an den AHS wird konsequent vorbereitet
Wien (bmukk) - "Das österreichische Schulsystem hat ein Qualitätsthema. Die Schülerleistungen
unterscheiden sich von Schule zu Schule massiv. Wir haben Schulen mit sehr guten und mit schlechteren Ergebnissen,
aber keine einheitliche Qualität. Internationale Studien belegen dieses Problem. In der soeben präsentierten
TIMSS-Studie liegen zwischen der besten und der schlechtesten österreichischen Schule 180 Punkte. Das ist
ein deutlich größerer Abstand, als der Abstand vom österreichischen Durchschnitt mit 505 Punkten
zum Spitzenreiter Hongkong mit 607 Punkten, der nur 102 Punkte beträgt", so Bildungsministerin Claudia
Schmied anlässlich einer Pressekonferenz zur standardisierten Reifeprüfung mit den Direktoren des Bundesinstituts
für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesen (BIFIE) Günter
Haider und Josef Lucyshyn.
"Eine zentrale bildungspolitische Aufgabe muss daher die Qualitätssicherung an unseren Schulstandorten
sein. Wir müssen es schaffen, vom Neusiedlersee bis zum Bodensee einheitlich guten Unterricht anzubieten.
Die Eltern müssen die Sicherheit haben, dass eine öffentliche Schule für beste Qualität steht.
Bisher hatten wir allerdings nicht die Möglichkeit dazu, den Output des Unterrichts für die Lehrer und
die Bildungsforschung objektiviert zu messen. Ein Zweier in der einen Schule ist beispielsweise etwas anderes wert,
als ein Zweier in einer anderen Schule. Deshalb müssen wir klare Standards schaffen und einen Qualitätsprozess
in den Schulen in Gang setzen. Mit der Verordnung der Bildungsstandards habe ich diese Woche einen weiteren wichtigen
Schritt in diese Richtung gesetzt", ergänzt Schmied.
"Aber nicht nur während der Schulzeit, auch am Ende der Schullaufbahn müssen wir beste Qualität
garantieren. Deshalb ist eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung mit vergleichbarer Qualität
ein erklärtes Ziel dieser Bundesregierung. Die neue einheitliche Reifeprüfung soll garantieren, dass
Jugendliche, die ihre Reifeprüfung ablegen, auch tatsächlich jene Kompetenzen beherrschen, die für
ein Studium oder auf dem Weg in die Wirtschaft notwendig sind. Die Reifeprüfung muss überall gleich viel
wert sein und Vergleiche ermöglichen. Das Reifeprüfungszeugnis muss eine Aussagekraft haben. Das ist
zum Beispiel für die Universitäten besonders wichtig", so Schmied.
"Die neue Reifeprüfung soll in der AHS starten und dann auf alle weiteren Schularten ausgeweitet werden.
Der intensive Dialog mit allen Betroffenen und Beteiligten ist mir bei der Erarbeitung wichtig. Ich möchte
auch die Lehrer von diesem zentralen Projekt überzeugen und mich dafür einsetzen, dass wir den Weg der
Innovation und Qualitätssicherung gemeinsam beschreiten. Die kommenden Wochen sollen daher auch weiterhin
für den intensiven Dialog genutzt werden", betont Schmied.
Wie geht es mit der Einführung der neuen Reifeprüfung weiter?
Die Einführung der neuen Reifeprüfung für die AHS schreitet wie geplant voran. Auf Basis der gesetzlichen
Regelung, die im Regierungsprogramm festgeschrieben ist und noch im Frühling vom Ministerrat beschlossen werden
soll, soll noch im Laufe dieses Schuljahres die neue Verordnung zur Reifeprüfung an AHS ausgearbeitet und
mit den Schulpartnern diskutiert werden. Die neue Reifeprüfung kann - um bestmögliche Vorbereitung zu
garantieren - auf Basis der Verordnung im Schuljahr 2013/14 eingeführt werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird die neue Reifeprüfung in Zusammenarbeit mit Praktikern an zahlreichen Pilotschulen
für alle relevanten Klausurgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Darstellende Geometrie, Physik,
Biologie,) erprobt, um präzise und valide Aussagen über das Anspruchsniveau für zentrale Aufgabenstellungen
zu erhalten.
Bereits jetzt haben rund 60 Pilotschulen an ersten Versuchen teilgenommen.
Diese Vorarbeiten werden in Zusammenarbeit mit dem BIFIE von verschiedenen Fachdidaktik-Instituten an den Universitäten
unter Einbeziehung von Praktikern geleistet. Parallel dazu wird an einem Fortbildungskonzept und - damit verbunden
- an einem massiven Fortbildungsangebot für die Lehrerinnen und Lehrer gearbeitet. Auch den Fach-Arbeitsgemeinschaften
wird in diesem Umstellungsprozess eine wichtige Rolle zukommen.
Wie soll in Zukunft beispielsweise eine neue Reifeprüfung an einem neusprachlichen Gymnasium ablaufen?
Eine Reifeprüfung würde nach momentanem Planungsstand für jeden Schüler in drei voneinander
unabhängigen Schritten ablaufen:
- Jeder Schüler muss in Zukunft bereits am Ende der siebten Klasse in Absprache mit seinem Lehrer das Thema
einer vorwissenschaftlichen Arbeit für seine Reifeprüfung wählen. In einem Fach seiner Wahl muss
der Schüler diese Arbeit während der achten Klasse vor dem Reifeprüfungstermin erarbeiten und somit
seine Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten und seine Studienfähigkeit unter
Beweis stellen. Die fertige Arbeit wird dann im Rahmen der Reifeprüfung - ähnlich wie bei Prüfungen
auf der Universität - vom Schüler mündlich präsentiert. Vom Umfang her wird die Vorwissenschaftliche
Arbeit zwischen 4500 und 6000 Worten umfassen.
- Zu einem bundesweit einheitlichen Termin treten alle Schüler zu österreichweit einheitlichen schriftlichen
Klausuren an. Jeder Schüler muss entweder 3 oder 4 schriftliche Prüfungen ablegen, je nachdem ob er 2
oder 3 mündliche Prüfungen absolvieren möchte. Bei 3 Prüfungen tritt der Schüler nur in
Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache an. Bei 4 Klausuren kann zu den drei verpflichtenden Fächern
zusätzlich in einer weiteren Fremdsprache, Chemie, Biologie und Umweltkunde oder Physik angetreten werden.
Die Arbeiten werden am Schulstandort vom Lehrer nach einem einheitlichen Korrekturschlüssel benotet. Die Ergebnisse
sind somit österreichweit vergleichbar.
- Jeder Schüler tritt zusätzlich zu den schriftlichen Klausuren in 2 oder 3 mündlichen Prüfungen
an. Die Aufgabenstellungen und die Beurteilungen der mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben,
sondern bleiben in der Kompetenz des prüfenden Lehrers.
Was sind die Grundüberlegungen hinter der neuen Reifeprüfung?
Die Einführung einer standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung mit zentralen und schulspezifischen
Elementen unter Berücksichtigung schulautonomer pädagogischer Schwerpunkte ist gemäß dem Regierungsprogramm
- beginnend mit der AHS - für alle Schularten zu entwickeln.
Höchstmögliche Transparenz, Objektivität und Vergleichbarkeit sind für die Aussagekraft von
österreichischen Abschluss-, Reife-, Reife- und Diplom- sowie Diplomprüfungszeugnissen von besonderer
Bedeutung.
Bereits die Verankerung von Bildungsstandards verfolgt das Ziel eines kompetenz- und ergebnisorientierten Unterrichts.
Um die Aussagekraft von abschließenden Prüfungen als Dokumentation des Ergebnisses mehrjährigen
Unterrichts zu erhöhen, sollen gemäß dem genannten Regierungsprogramm neben standortbezogenen Elementen
auch zentrale Elemente in die Reifeprüfung Eingang finden.
Die Neukonzeption der Reifeprüfungsbestimmungen für allgemein bildende höhere Schulen trägt
mit den drei voneinander unabhängigen Säulen (verpflichtende vorwissenschaftliche Arbeit mit Präsentation,
standardisierte schriftliche Klausurprüfung, standortbezogene mündliche Prüfung) auch den Anforderungen
nach Erhöhung der Studierfähigkeit, Standardisierung und Kompetenzorientierung sowie der Wahrung von
standortbezogenen Spezifizierungen und schulautonomen Profilbildungen Rechnung.
Die Reifeprüfung soll sich aus drei voneinander unabhängigen Prüfungsteilen zusammensetzen ("3-Säulen-Modell"):
* Vorwissenschaftliche Arbeit (mit Präsentation),
* Klausurprüfung
* Mündliche Prüfung.
Diese drei "Säulen" der neuen Reifeprüfung sollen sämtliche inhaltliche Vorgaben
berücksichtigen
Die vorwissenschaftliche Arbeit vereint die positiven Erfahrungen aus den Bereichen der Fachbereichsarbeit
sowie der Spezialfrage und trägt den individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie
schulspezifischen Elementen und schulautonomen pädagogischen Schwerpunkten Rechnung. Sie soll eine eigenständige,
außerhalb der Unterrichtszeit erstellte Arbeit sein, welche die Studierfähigkeit der Absolventinnen
und Absolventen unter Beweis stellt. Die bei der Präsentation nachgewiesene Präsentationskompetenz sowie
die Ausdrucks- und Diskursfähigkeit sind Teil der vorwissenschaftlichen Arbeit ("1. Säule")
und in deren Beurteilung einzubeziehen.
Die schriftliche Klausurprüfung soll in ihrer standardisierten - also für alle AHS gleichen - Form das
zentrale Element der Reifeprüfung darstellen. Die Aufgabenstellungen sollen im Wege über das Bundesinstitut
für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) auf der Grundlage
von Standards ausgearbeitet und an den österreichweit einheitlichen Prüfungsterminen vorgelegt werden.
Die mündliche Prüfung soll die schulspezifischen Elemente einschließlich schulautonomer pädagogischer
Schwerpunkte wahren. Die Prüfungsgebiete sind nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen geringfügig
variabel, die Themenbereiche und Aufgabenstellungen werden an der Schule erarbeitet, im Rahmen der Prüfung
besteht somit die Möglichkeit, auch schulische Schwerpunkte zu behandeln.
Wie bei den Bildungsstandards sollen die zentralen Aufgabenstellungen bei den abschließenden Prüfungen
zu einer stärkeren und nachhaltigeren Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht
führen.
Die Ergebnisse der Schülerleistungen im Rahmen der teilzentralen Reifeprüfungen werden ebenso wie die
Aufgabenstellungen zum Zwecke eines kontinuierlichen nationalen Bildungsmonitorings vom BIFIE zusammengefasst,
analysiert und den Verantwortlichen für das Schulsystem berichtet. Daraus gewonnene Erkenntnisse sollen die
Basis für Steuerungsentscheidungen im Bildungswesen bilden.
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