Fingerabdrücke im Reisepass, Personalausweis für Minderjährige
Wien (pk) - Nach dem Ende der aktuellen Aussprache verabschiedete der Innenausschuss am 14.01. mit
den Stimmen der Regierungsparteien sowie von FPÖ und BZÖ eine Novelle des Passgesetzes, die in Entsprechung
einer EU-Verordnung darauf abzielt, zusätzliche Sicherheitsmerkmale für Reisedokumente einzuführen.
So sollen nach den Intentionen der von den Abgeordneten Günter Kößl (V) und Otto Pendl (S) präsentierten
Initiative künftig neben dem Gesichtsbild als biometrisches Merkmal auch die Papillarlinienabdrücke von
zwei Fingern auf dem Datenträger gespeichert werden. Beabsichtigt ist im Einzelnen, dass diese Fingerabdrücke
nicht nur auf dem Chip elektronisch festgehalten, sondern auch lokal bei der Passbehörde gespeichert werden,
um sie bei einer weiteren Antragstellung für Vergleichszwecke zur Verfügung zu haben. Einstimmig angenommen
wurde zudem ein S-V-Abänderungsantrag, der die Löschung der diesbezüglichen Daten schon nach zwei
Monaten vorsieht.
Der zweite Schwerpunkt des Antrags der Koalitionsparteien betraf die Einführung eines eigenen Personalausweises
für Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieses Dokument soll durch seine
Farbe auf den ersten Blick über das Alter des Inhabers Auskunft geben.
Die G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill stand dem Abänderungsantrag positiv gegenüber, da
die Frist bezüglich der Löschung der Daten verkürzt werde. Was die Einführung des Personalausweises
für Minderjährige angeht, so merkte sie kritisch an, dass die Ausweise jener Jugendlichen, die ihn vor
ihrem 16. Lebensjahr beantragen, eine andere Farbe haben als von ihren Altersgenossen, die ihn kurz nach dem 16.
Lebensjahr beantragen. Deshalb könne man ihrer Meinung nach nicht von einem großen Wurf im Sinne der
Verbesserung des Jugendschutzes sprechen.
Bundesministerin Maria Fekter räumte gegenüber der G-Mandatarin Windbüchler-Souschill ein, dass
man darüber diskutieren hätte können, allerdings sei dieser Einwand im Rahmen der Vorberatungen
nicht eingebracht worden.
Zivildienstgeld für Rechtsträger wird erhöht
Weiters beschloss der Ausschuss einstimmig eine Novelle zum Zivildienstgesetz, durch die das Zivildienstgeld für
Rechtsträger - jene vom Bund an die Organisationen pro Zivildienstleistenden und Monat zu bezahlende Förderung
- erhöht wird. Diese Maßnahme wurde deshalb notwendig, um die durch die Anhebung des Verpflegungsgeldes
für Zivildienstleistende entstehenden Mehrkosten, welche von den Rechtsträgern zu tragen sind, abzufedern.
Einstimmig angenommen wurde auch ein Fünf-Parteien-Entschließungsantrag, in dem eine Erhöhung des
Verpflegungsgeldes gefordert wird. Innenministerin Maria Fekter gab bekannt, dass genau dies geplant sei, allerdings
könne die Verordnung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden. |