Werbebeschränkungen für Privat-TV werden gelockert   

erstellt am
15. 01. 09

Mediengesetz: Ablieferungspflicht künftig auch für Online-Medien
Wien (pk) - In Anlehnung an die neue EU-Mediendiensterichtlinie werden die Beschränkungen für Privatsender in Bezug auf Fernsehwerbung und Teleshopping gelockert. Eine entsprechende Regierungsvorlage passierte am 14.01. teils mit den Stimmen der Koalitionsparteien, teils mit S-V-F-G-Mehrheit den Verfassungsausschuss des Nationalrats. Es handelt sich, wie Staatssekretär Josef Ostermayer erklärte, um einen ersten Umsetzungsschritt, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit von österreichischen Privatsendern vor allem im Verhältnis zur ausländischen Konkurrenz gestärkt werden soll. Der zweite Schritt zur Umsetzung der EU-Richtlinie soll im Herbst erfolgen.

Gemäß der Gesetzesnovelle wird künftig nur noch für Filme, Nachrichtensendungen und Kinderprogramme ein zeitlicher Mindestabstand zwischen zwei Werbeunterbrechungen vorgeschrieben. Außerdem entfällt die bisherige Limitierung für Teleshopping-Fenster. Auch im Privatradiogesetz werden einzelne Adaptierungen vorgenommen. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle einem Abänderungsantrag zufolge am 1. März 2009.

Im Rahmen der Diskussion kritisierte die Opposition vor allem die Möglichkeit von Werbeunterbrechungen bei Kindersendungen. So sprachen sich etwa die beiden FPÖ-Abgeordneten Norbert Hofer und Harald Stefan sowie Grün-Abgeordneter Dieter Brosz dafür aus, in dieser Frage sehr restriktiv vorzugehen. Den anderen Punkten der Novelle stimmten die beiden Parteien hingegen zu, auch wenn sich der Kultursprecher der Grünen Wolfgang Zinggl skeptisch zeigte. Zinggl wandte sich gegen eine zunehmende Werbeüberflutung der Konsumenten und äußerte die Befürchtung, dass der ORF aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit nachziehen wolle.

Grundsätzliche Kritik an der Novelle kam von BZÖ-Abgeordnetem Herbert Scheibner. Er habe zwar Verständnis für Unterbrecherwerbung in Privatsendern, da diese keine Rundfunkgebühren erhielten, meinte er, die Unterbrecherwerbung habe aber ein Ausmaß angenommen, das die Konsumenten zunehmend verärgere. Scheibner äußerte zudem die Vermutung, dass die bestehenden Werbebeschränkungen nicht eingehalten würden und erkundigte sich nach dem Umfang der Kontrolle.

Seitens der Koalitionsparteien appellierte Abgeordneter Josef Cap (S) in Zusammenhang mit der Auswahl des Kinderprogramms an die Selbstverantwortung der Eltern. Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) hob hervor, dass ein zweiter Schritt zur Umsetzung der Mediendiensterichtlinie der EU notwendig sei, bei dem auch das ORF-Gesetz geändert werden müsse.

Staatssekretär Ostermayer wies darauf hin, dass die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie bis zum 19. Dezember laufe. Zu manchen Fragen würden noch Arbeitskreise und Diskussionsrunden tagen, erklärte er, es werde aber fristgerecht ein Gesetzentwurf vorliegen. Mit dem Abschluss des EU-Verfahrens zum ORF rechnet Ostermayer für April bzw. Mai.

Die Einhaltung der Werbebeschränkungen durch die Privatsender werden Ostermayer zufolge regelmäßig von der KommAustria geprüft, wobei es nur relativ wenige Gesetzesverstöße gebe.

Mediengesetz-Novelle sieht Ablieferungspflicht für Online-Medien vor
Einstimmig billigte der Verfassungsausschuss eine Novelle zum Mediengesetz, mit der die bestehende Anbietungs- und Ablieferungspflicht für gedruckte Publikationen an öffentliche Bibliotheken in adaptierter Form auf Online-Medien ausgedehnt wird.

Der Gesetzesänderung zufolge wird die Österreichische Nationalbibliothek ermächtigt, österreichische Internet-Seiten bzw. Internet-Seiten mit Österreich-Bezug und "periodische" Online-Medien zu sammeln. Ist eine selbständige Erfassung, etwa durch Passwortschutz, nicht möglich, müssen die Inhalte auf Anforderung vom Medieninhaber zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt dass an den Inhalten, wie es in den Erläuterungen heißt, "bibliothekarisches Bewahrungsinteresse" besteht.

Die Rechte der Medieninhaber sollen durch genaue Regelungen über die Benutzung der abgelieferten Medien durch die BibliotheksbenutzerInnen geschützt werden. So sollen etwa Sperrfristen verhindern, dass im Internet kostenpflichtige Medienangebote in einer Bibliothek gratis genutzt werden können. Zudem ist, um eine übermäßige Kostenbelastung der Medieninhaber durch die Ablieferungspflicht zu vermeiden, eine Kostendeckelung von 250 € vorgesehen, etwaige Mehrkosten müssen von der Nationalbibliothek selbst getragen werden.

Begründet wird die Regierungsvorlage damit, dass immer mehr sammelwürdige Publikationen nur noch online verlegt werden und dadurch zunehmend die Gefahr von Sammellücken bei den Bibliotheken entsteht. Zudem bestärkt die besondere Flüchtigkeit von Online-Medien nach Ansicht der Regierung die Notwendigkeit ihrer Sammlung und Bewahrung. Die Österreichische Nationalbibliothek geht von ca. 1.500 Aufforderungen zur Ablieferung in einem Fünfjahreszeitraum aus.

Die einzelnen Fraktionen äußerten sich grundsätzlich positiv zur Gesetzesnovelle, BZÖ-Abgeordneter Ewald Stadler beklagte allerdings, dass diese nicht zum Anlass genommen worden sei, den Grundrechtsschutz im Mediengesetz generell zu verbessern, etwa was gerichtlich bewirkte Berichtigungen betrifft. Einen von ihm eingebrachten Abänderungsantrag zog er allerdings wieder zurück, nachdem ÖVP-Abgeordneter Wilhelm Molterer und SPÖ-Abgeordneter Josef Cap die Bereitschaft signalisiert hatten, über die von Stadler beantragten Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt zu sprechen. Die einzelnen Punkte sollen Molterer zufolge gemeinsam mit den JustizsprecherInnen diskutiert werden. Zur vorliegenden Gesetzesnovelle merkte Molterer an, die Frage der Ablieferungspflicht für Online-Medien sei lange zwischen der Nationalbibliothek und den Betroffenen diskutiert worden.

Seitens der FPÖ hob Abgeordneter Peter Fichtenbauer hervor, dass auch seine Fraktion Änderungswünsche im Bereich des Medienrechts habe, vor allem was die Verfahren betreffe.

Anträge der Opposition vertagt
Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde sodann ein Antrag der FPÖ, in dem sich Abgeordneter Norbert Hofer dafür aussprach, das ehemalige TV-Wirtschaftsformat "Made in Austria" in ähnlicher Form wiederzubeleben. Bei dieser ORF-Sendung hätten an der Wirtschaft interessierte Bürger jede Woche fundierte Informationen über heimische Unternehmen und deren Produkte erhalten, eine Neuauflage könne eine verstärkte Nachfrage nach heimischen Produkten bewirken, argumentierte Hofer.

Diese Idee sei überlegenswert, sagten die Abgeordnete Stefan Prähauser und Josef Cap (S). Politiker sollten sich aber von der Programmgestaltung des ORF fernhalten, meinte Prähauser und legte einen auch von Abgeordnetem Wilhelm Molterer (V) mit ähnlichen Argumenten unterstützten Vertagungsantrag vor.

Diese Vertagung problematisierten unisono die Abgeordneten Dieter Brosz und Wolfgang Zinggl(beide G), sowie Herbert Scheibner (B) und Ewald Stadler (beide B), indem sie sich entschieden gegen jede Einmischung der Politik beim ORF wandten und daher eine Ablehnung des Antrages verlangten. Über das ORF-Programm sei nicht im Parlament abzustimmen, sagte G-Abgeordneter Dieter Brosz und auch für Abgeordneten Scheibner zählte es nicht zu den Aufgaben des Gesetzgebers, Entscheidungen für bestimmte Fernsehsendungen zu treffen. Abgeordneter Stadler hielt den Antrag zudem für rechtswidrig, weil er der gesetzlichen Unabhängigkeit des ORF widerspreche. "Die Opposition kann kein Interesse daran haben, dass die Bundesregierung dem Staatsfunk sagt, was zu senden ist". Gegen die Vertagung wandte sich schließlich auch Antragsteller Hofer, wer gegen eine Wirtschaftssendung im ORF sei, möge seinen Antrag ablehnen und dies im Plenum begründen, so Hofer.

Schließlich befassten sich die Abgeordneten mit einem Antrag der Grünen, in dem diese neuerlich die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung einmahnten. Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill erinnerte daran, dass Österreich die UN-Kinderrechtskonvention bereits vor 16 Jahren ratifiziert habe, an das Engagement vieler NGOs sowie an die diesbezügliche positive Stellungnahme des Österreich-Konvents. Es gehe um einen verbesserten Grundrechtsschutz, die Einführung einer Kinderverträglichkeitsprüfung und generell um ein Zeichen der Politik für Kinder, argumentierte die Abgeordnete.

Abgeordnete Beatrix Karl (V) hielt das Anliegen für wichtig, begründete ihren - letztlich mit S-V-Mehrheit beschlossenen - Vertagungsantrag aber mit der Notwendigkeit, die Verankerung der Kinderrechte in die Beratungen zur Erweiterung des Grundrechtskatalogs einzubeziehen. In dieser Diskussion seien überdies auch die Konsequenzen der Grundrechtscharta nach dem - noch nicht rechtskräftigen - Vertrag von Lissabon für Österreich zu beachten, führte die Abgeordnete aus.

Da keine Aussicht auf eine Gesamtreform der Verfassung bestehe, hielt es Abgeordneter Herbert Scheibner (B) dagegen für sinnvoll, Kinderrechte als Teilaspekt der Grundrechtsdebatte gesondert zu beraten und zu beschließen. Scheibner unterstützte daher den Antrag der Grünen ebenso wie F-Abgeordneter Christian Höbart (F), der sich Scheibners Argumentation anschloss und für eine Weiterentwicklung des Grundrechtskatalogs "Stück für Stück" plädierte.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) appellierte an die Mitglieder des Verfassungsausschusses und insbesondere an Ausschussobmann Peter Wittmann, das Thema Grundrechtskatalog in Angriff zu nehmen. Fichtenbauer lehnte es ab, die österreichische Grundrechtsgesetzgebung vom Vertrag von Lissabon abhängig zu machen.

Ausschussobmann Peter Wittmann sprach sich dafür aus, die Erweiterung des Grundrechtskatalogs im Verfassungsausschuss in Angriff zu nehmen und dabei auch die Kinderrechte zu behandeln.
     
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