Tirol: Wohnbauförderung wird breit zugängliches Förderinstrument   

erstellt am
14. 01. 09

Innsbruck (lk) - „Ich habe mein neues Ressort mit der Vorgabe übernommen, dass die Wohnbauförderung wieder ein breit zugängliches Förderinstrument für alle Tirolerinnen und Tiroler wird. Bereits im Herbst letzten Jahres habe ich eine Sanierungsoffensive angekündigt, die jetzt umgesetzt wird“, freut sich Wohnbauförderungsreferent LHStv Hannes Gschwentner.

Der Wohnbauförderungsbeirat – jenes Gremium, dass Änderungen in der Wohnbauförderung diskutiert und zur Beschlussfassung durch die Regierung vorlegt – tagte am 13.01. und gab einstimmig grünes Licht für die von Gschwentner erarbeiteten neuen Richtlinien.

„Um die heimische Wirtschaft angesichts der weltweiten Krise anzukurbeln, muss mehr investiert werden – auch im Bereich des Wohnens“, ist Gschwentner überzeugt. Aus diesem Grund und um möglichst schnell Sanierungswillige zu animieren, werden die Einkommensgrenzen im Bereich der Sanierung für zwei Jahre aufgehoben. Bei der Förderung von Neubauten werden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben. Zusätzlich wird die Förderung bei energiesparenden und umweltschonenden Bauen für zwei Jahre um fünf Prozent erhöht.

„Der Schwerpunkt bei den Förderungen wird zukünftig auf einem niedrigen Energieverbrauch, eine klimaschonende Haustechnik und eine ökologische Bauweise liegen, um dem Erreichen der Kyoto-Ziele näherzukommen“, erklärt Gschwentner. „Wer Energie spart, schont nicht nur die Umwelt, sonder auch sein Haushaltsbudget“, resümiert HR Mag. Otto Flatscher, Vorstand der Abteilung Wohnbauförderung. Auch angesichts der jüngsten Vorfälle rund um die ausgesetzten Gaslieferungen aus Russland wird deutlich, dass fossile Energieträger keine zukunftsweisenden Heizsysteme sind. „Erneuerbare Energie schont das Klima und ermöglicht eine gewisse Unabhängigkeit bei der Energieversorgung unserer Haushalte vom Ausland“, betont Gschwentner.

Im Zuge der Wohnbauförderungssprechtage wurde der Wohnbauförderungsreferent vermehrt auf die großen Rückzahlungssprünge bei den Darlehen angesprochen. „Viele Menschen, die Förderungen in Anspruch genommen haben, klagten über finanzielle Belastungen ab dem 21. und 26. Rückzahlungsjahr“, berichtet Gschwentner. Daher wird die Laufzeit um 2 Jahre verlängert, ab dem 21. Jahr belaufen sich die Rückzahlungen nunmehr auf 4% und ab dem 26. Jahr auf 8%.

Das Gesamtvolumen dieser neuen Richtlinien beträgt 15 Millionen Euro. „Rund 8 Millionen Euro werden durch die Minderausgaben in der Erwerbsförderung finanziert, da eine Reduktion der Förderung des Erwerbs von über 10 Jahre alten Wohnungen um ein Drittel erfolgt. Zusätzlich dazu wird der Ausgabenrahmen laut Voranschlag um 6 Millionen Euro erhöht. Die restliche Million wird durch zusätzliche Einnahmen aus den Rückflüssen gespeist“, rechnet Flatscher vor.
     
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