Innsbruck (lk) - „Ich habe mein neues Ressort mit der Vorgabe übernommen, dass die Wohnbauförderung
wieder ein breit zugängliches Förderinstrument für alle Tirolerinnen und Tiroler wird. Bereits im
Herbst letzten Jahres habe ich eine Sanierungsoffensive angekündigt, die jetzt umgesetzt wird“, freut sich
Wohnbauförderungsreferent LHStv Hannes Gschwentner.
Der Wohnbauförderungsbeirat – jenes Gremium, dass Änderungen in der Wohnbauförderung diskutiert
und zur Beschlussfassung durch die Regierung vorlegt – tagte am 13.01. und gab einstimmig grünes Licht für
die von Gschwentner erarbeiteten neuen Richtlinien.
„Um die heimische Wirtschaft angesichts der weltweiten Krise anzukurbeln, muss mehr investiert werden – auch im
Bereich des Wohnens“, ist Gschwentner überzeugt. Aus diesem Grund und um möglichst schnell Sanierungswillige
zu animieren, werden die Einkommensgrenzen im Bereich der Sanierung für zwei Jahre aufgehoben. Bei der Förderung
von Neubauten werden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben. Zusätzlich wird die Förderung bei energiesparenden
und umweltschonenden Bauen für zwei Jahre um fünf Prozent erhöht.
„Der Schwerpunkt bei den Förderungen wird zukünftig auf einem niedrigen Energieverbrauch, eine klimaschonende
Haustechnik und eine ökologische Bauweise liegen, um dem Erreichen der Kyoto-Ziele näherzukommen“, erklärt
Gschwentner. „Wer Energie spart, schont nicht nur die Umwelt, sonder auch sein Haushaltsbudget“, resümiert
HR Mag. Otto Flatscher, Vorstand der Abteilung Wohnbauförderung. Auch angesichts der jüngsten Vorfälle
rund um die ausgesetzten Gaslieferungen aus Russland wird deutlich, dass fossile Energieträger keine zukunftsweisenden
Heizsysteme sind. „Erneuerbare Energie schont das Klima und ermöglicht eine gewisse Unabhängigkeit bei
der Energieversorgung unserer Haushalte vom Ausland“, betont Gschwentner.
Im Zuge der Wohnbauförderungssprechtage wurde der Wohnbauförderungsreferent vermehrt auf die großen
Rückzahlungssprünge bei den Darlehen angesprochen. „Viele Menschen, die Förderungen in Anspruch
genommen haben, klagten über finanzielle Belastungen ab dem 21. und 26. Rückzahlungsjahr“, berichtet
Gschwentner. Daher wird die Laufzeit um 2 Jahre verlängert, ab dem 21. Jahr belaufen sich die Rückzahlungen
nunmehr auf 4% und ab dem 26. Jahr auf 8%.
Das Gesamtvolumen dieser neuen Richtlinien beträgt 15 Millionen Euro. „Rund 8 Millionen Euro werden durch
die Minderausgaben in der Erwerbsförderung finanziert, da eine Reduktion der Förderung des Erwerbs von
über 10 Jahre alten Wohnungen um ein Drittel erfolgt. Zusätzlich dazu wird der Ausgabenrahmen laut Voranschlag
um 6 Millionen Euro erhöht. Die restliche Million wird durch zusätzliche Einnahmen aus den Rückflüssen
gespeist“, rechnet Flatscher vor. |