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Einigung bei Gehaltsrunde im öffentlichen Dienst |
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erstellt am
23. 01. 09
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Cap:
"Keine Privatisierung des ORF"
100 Millionen Euro Verlust durch Misswirtschaft kann ORF nicht vorgeworfen werden
Wien (sk) - "Wie bei vielen anderen Firmen auch, hat sich die Wirtschaftkrise auch auf den ORF
niedergeschlagen, und zwar bei den Finanzveranlagungen und natürlich bei den Werbeeinnahmen", erläuterte
SPÖ-Klubobmann Josef Cap am 22.01. im Nationalrat. 100 Millionen Euro Verlust durch Misswirtschaft könne
dem ORF jedoch nicht vorgeworfen werden, da beispielsweise die Finanzierung der Übertragung der olympischen
Spielen und der Fußball-EM bereits 29 Millionen Euro betragen hat, betonte der Klubobmann. Der ORF sei "ein
kostbares Gut, ein Kulturelement, ein Identitätselement. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass hier keine
Privatisierung stattfinden soll und dass die Fernsehkanäle und das Radiorundfunk natürlich weiterbestehen
soll", unterstrich Cap.
Die neue Geschäftsleitung des ORF sei mit Stiftungsratstimmen mit Beteiligung aller Parteien bestellt worden,
unterstrich Cap bezugnehmend auf die von Seiten der Opposition geäußerten Kritik. Die Zeiten hätten
sich geändert und der Handlungsspielraum für ein öffentlich-rechtliches Unternehmen sei eingeschränkt,
denn längst habe der ORF kein Sende- und Empfangsmonopol mehr in Österreich, sondern sei harter Konkurrenz
ausgesetzt, unterstrich der Klubobmann.
Auch die positiven Aspekte sollten hervorgehoben werden. So liege der ORF bei den Jahresmarktanteilen in der Europäischen
Union an dritter Stelle und beim Rundfunk sogar an erster Stelle, unterstrich Cap, der auch die wichtige Position
des ORF aus wirtschaftlicher Sicht hervorhob. Cap plädierte abschließend dafür, dass der ORF als
ein hohes Gut zu betrachten ist und dass alles unternommen werden müsse, damit der ORF auch weiterhin seinen
Aufgaben nachkommen kann. |
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Kopf: Wollen ORF zukunftsfest machen - brauchen Anpassungen im ORF-Gesetz
ÖVP-Klubobmann: Mehr Schutz für Kinder bei Kindersendungen und Kinderfilmen
Wien (övp-pk) - Die Umsetzung der EU-Mediendienstrichtlinie ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung
des dualen Rundfunks und bringt eine Korrektur im Bereich Werbung und Verbraucherwerbung. Das sagte ÖVP-Klubobmann
Karlheinz Kopf am 22.01. bei der Debatte über das Privatfernsehgesetz und Privatradiogesetz im Nationalrat.
Vorgesehen ist eine Anpassung der restriktiveren österreichischen Gesetzeslage im Bereich der Fernsehwerbung
und des Teleshopping. Damit soll auch die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Anbieter gegenüber
den stark konkurrierenden, vor allem von Deutschland aus betriebenen Werbefenstern gestärkt werden.
Kinder hätten bei Werbung ein erhöhtes Schutzbedürfnis. In diesem Zusammenhang hob Kopf in seinem
Statement vor allem den gemeinsam mit der SPÖ, den Grünen, der FPÖ und dem BZÖ eingebrachten
Entschließungsantrag hervor, der einen freiwilligen Verzicht auf Unterbrecherwerbung der Privatfernseh- und
Privatradiobetreiber bei Kindersendungen und Kinderfilmen vorsieht. Darin werden die zuständigen Mitglieder
der Bundesregierung ersucht, mit den Betreibern von Privatfernseh- und Privatradioanstalten in Gespräche einzutreten,
um einen freiwilligen Verzicht auf Unterbrecherwerbung bei Kindersendungen und Kinderfilmen unabhängig von
der Dauer zu erreichen. Es sei dies ein "richtiger und notwendiger Weg zum Schutz der Kinder", so Kopf
weiter.
In der Medienpolitik sei es generell eine besondere Aufgabe der Politik, mit gesetzlichen Maßnahmen eine
pluralistische Medienlandschaft zu erhalten und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, sagte Kopf, der eine
zweite Etappe der Umsetzung der EU-Richtlinie ankündigte. So gelte es, Nachbesserungen im Bereich des Product
Placement durchzuführen. Das betreffe auch das ORF-Gesetz, das auch in anderen Bereichen zu adaptieren sei.
"Wenngleich ich durchaus feststelle, dass das ORF-Gesetz von der Struktur her ein gutes Gesetz ist. Erfahrungen
in der praktischen Anwendung zeigen allerdings durchaus Bereiche auf, wo Korrekturbedarf gegeben ist."
Der Rechnungshof-Prüfbericht zum ORF sei "mit Sicherheit vernichtend. Auch wenn der eine oder andere
darin enthaltene Punkt in der Zwischenzeit in Umsetzung ist, sind substanzielle Kritikpunkte nach wie vor nicht
ausgeräumt", so Kopf weiter. Er müsse als Handlungsauftrag für die Geschäftsführung
und den Stiftungsrates gesehen werden, notwendige Strukturreformen endlich umzusetzen. Ein mittelfristiges Finanzkonzept
mache beispielsweise wenig Sinn, wenn nicht auch ein mittel- bis langfristiges Unternehmenskonzept als Grundlage
vorliege.
Hinsichtlich der Diskussion über die Besetzung der einzelnen Gremien stellte Kopf Folgendes klar: "Es
ist uns unbenommen, die Arbeit der Geschäftsführung zu beurteilen, unser Auftrag lautet allerdings nicht,
sie auch zu bestellen. Wir sind vielmehr dazu aufgerufen, das zuständige Organ, den Stiftungsrat, zu besetzen,
der wiederum die Geschäftsführung bestellt."
"Unsere Aufgabe wird es sein, dieses wichtige Leitmedium mit seinem öffentlichen Auftrag zu erhalten
und zu stärken. Es ist dafür notwendig, das ORF-Gesetz zügig in Angriff zu nehmen und mittel- bis
langfristig die Zielsetzung zu diskutieren. Die Politik wäre allerdings schlecht beraten, wenn sie direkt
in das Unternehmen eingreift."
"Die ÖVP bekennt sich auch weiterhin zu einem starken ORF: Unser Ziel ist es, das Unternehmen zukunftsfest
zu machen", so der Klubobmann abschließend. |
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Stefan: Schwachstelle im Privatfernseh- und Privatradiogesetz geht auf Kosten unserer Kinder
FPÖ gegen Lockerung der Werbeeinschaltungen bei Kindersendungen
Wien (fpd) - "Eine EU-Richtlinie verlangt eine Lockerung der Werbeeinschaltungen und unsere
Regierung leistet wieder einmal vorauseilenden Gehorsam, denn die Umsetzung hätte noch nicht jetzt sein müssen",
äußerte sich FPÖ-NAbg. Mag. Harald Stefan zur Debatte zum Privatfernseh- und Privatradiogesetz
im Nationalrat. Er hob aber hervor, dass die Freiheitlichen immer schon eine Lockerung der Beschränkungen
von Fernsehwerbung und Teleshopping aus betriebswirtschaftlicher Sicht der privaten Rundfunkanbieter gefordert
hätten, daher stimmt die FPÖ auch in der dritten Lesung dieser Gesetzesänderung zu.
"Grundsätzlich sind wir dafür, dass es bei den Werbeinnahmen zu einer Liberalisierung kommt - aber
nicht auf Kosten unsere Kinder", so Stefan. " Das heißt, Werbeeinschaltung und Teleshoppingsendungen,
die Kindersendungen in kurzen Abständen unterbrechen, wie in der Regierungsvorlage vorgeschlagen, dürfen
nicht sein", betonte Stefan in Bezug auf die Schutzbedürftigkeit der Kinder. Aber eben diese Schwachstelle
weise die vorliegende Änderung auf.
"In der alten Norm durfte eine Kindersendung für Werbezwecke nur dann unterbrochen werden, wenn sie mindestens
45 Minuten dauert. Jetzt muss sie lediglich länger als 30 Minuten dauern." Daran merke man, dass die
Regierung den Schutz der Kinder offenbar als nicht so wichtig erachte, wie die Konkurrenzfähigkeit der privaten
TV- und Radioanbieter in Europa. "Die FPÖ verlangt, dass die Übertragung von Kindersendungen für
jeden programmierten Zeitraum von mindestens 45 Minuten höchstens einmal unterbrochen werden darf, jedoch
nur wenn die Gesamtdauer der Sendung nach dem Sendeplan mehr als 45 Minuten beträgt. Die Unterbrechung darf
allerdings frühestens nach 30 Minuten erfolgen." Die Kinderschutzregelungen von Dänemark, Schweden,
Großbritannien und Belgien sind noch strenger als die alte Regelung und sollten daher als Vorbild genommen
werden.
"Wir bedauern, dass die beiden Regierungs-Parteien und das BZÖ unserem Abänderungsantrag nicht zugestimmt
haben. Sie haben sich jedoch erweichen lassen, bei einem 5-Parteien-Entschließungsantrag mitzugehen, indem
die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht werden, in Gesprächen mit den Privatfernseh- und
Privatradioanstalten, diese zu überzeugen, freiwillig auf Unterbrechungen bei Kindersendungen zu verzichten.
Dieser Entschließungsantrag ist zwar gut gemeint, aber es wird sich herausstellen, ob die Entschließung
das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist", führte Stefan weiter aus und kündigte an, dass die
Diskussion für die FPÖ noch nicht beendet sei. Man werde die Resultate dieser Gespräche und die
darauf folgenden Aktivitäten der Regierung genau beobachten. |
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Petzner: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wichtig für Mediendemokratie
Dem ORF müsse man in dieser Phase helfen, vor allem den Landesstudios
Wien (bzö) - Der Kinderschutz ist auch dem BZÖ wichtig, betonte Mediensprecher Abg. Stefan
Petzner im Nationalrat. Allerdings sei die geplante Änderung des Privatfernsehgesetzes noch unklar. "Es
hilft der beste Kinderschutz nichts, wenn er nicht kontrolliert wird." Grundsätzlich ist für Petzner
eine Ausweitung der Werbezeiten und damit eine Förderung des Wettbewerbs in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
richtig, mit denen auch die Werbebranche zu kämpfen hat. "Ich halte einen starken öffentlich-rechtlichen
Rundfunk für eine wichtige Grundvoraussetzung einer Mediendemokratie", so Petzner.
Dem ORF müsse man in dieser Phase helfen, so Petzner, "vor allem den Landesstudios." Diese hätten
mit strengen Werbebestimmungen zu kämpfen und stünden vor dem finanziellen Kollaps. Petzner tritt dafür
ein, die Werbebestimmungen ausschließlich für ORF-Landesstudios wieder lockern, um ihnen das finanzielle
Überleben sicherzustellen. Dass es Reformbedarf - auch personellen - gebe, sei richtig. "Das BZÖ
ist von Alexander Wrabetz enttäuscht, das sage ich ganz offen. Hier gehört die Führung ausgewechselt."
Zur Frage, wie es mit dem ORF insgesamt weitergehen soll, erklärte Petzner: "Das BZÖ ist für
die Einsetzung einer unabhängigen Reformkommission unter Beiziehen von nationalen und internationalen Experten."
Es müssten endlich die Weichen gestellt werden, die notwendig sind. "Alles was bisher gemacht wurde,
waren "Lari-Fari"-Maßnahmen." Dem ORF gehe es heute nicht besser sondern schlechter. Die "weißen
Elefanten" seien nicht weniger, sondern mehr geworden; gleiches gelte für die Kosten. Vor allem aber
sei das Programm ist nicht besser, sondern schlechter geworden. |
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