|
||
Kein Patent auf menschliche Stammzellen |
erstellt am |
|
Wien (patentamt) - Im Jahr 1995 hatte der US-amerikanische Forscher James
Thomson, der Pionier der Stammzellenforschung, in den USA Primatenstammzellen und ein Verfahren zur Isolierung
derselben zum Patent angemeldet. Damit war es ihm erstmals gelungen, menschliche embryonale Stammzellen über
einen langen Zeitraum in Kultur zu stabilisieren und gleichzeitig ihr Differenzierungspotential zu erhalten. Der
US-Anmeldung folgte die europäische Patentanmeldung mit der Nummer EP 770125 A1. Diese Anmeldung betreffend
hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) nun eine Entscheidung vorgelegt. Die Entscheidung Das Europäische Patentübereinkommen schließt in Regel 23d (siehe auch Richtlinie 98/44/EG, Artikel 6c) die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken von der Patentierung aus. Thomson war allerdings der Ansicht, dass dieses Patentierungsverbot nicht für Zellen gelte, die aus Embryonen gewonnen werden. Die Große Beschwerdekammer hielt nun allerdings fest, dass die Erteilung eines Patentes auf ein Produkt (hier: embryonale Primatenstammzellen) auch dann ausgeschlossen ist, wenn zum Prioritätszeitpunkt dessen Herstellung nicht anders möglich war als durch den Gebrauch und die Zerstörung menschlicher Embryonen. Klar ist dabei auch, dass diese Vorgangsweise gegen das Prinzip der Wahrung der öffentlichen Ordnung (ordre public) verstößt. "Wir begrüßen die nun hergestellte Rechtsklarheit", so der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Dr. Friedrich Rödler. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Österreichischen Biopatent-Monitoring-Komitees hob Rödler hervor, dass in Österreich die Verwendung von menschlichen Embryonen grundsätzlich (und nicht nur deren industrielle und kommerzielle Nutzung) von der Patentierung ausgeschlossen ist. |
||
Informationen: http://www.patentamt.at | ||
zurück |