Schutzbetrag bei Hinterbliebenenpensionen wird erhöht   

erstellt am
22. 01. 09

Wien (bmsk) - Die letzte Lücke bei der Erhöhung der Pensionen wurde nun geschlossen. Per parlamentarischen Initiativantrag der beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wird nun auch der sogenannte Schutzbetrag bei Hinterbliebenenpensionen um 3,4 Prozent erhöht. Und zwar rückwirkend mit 1.11.2008.

Betroffen sind rund 5.200 Personen, die einen Schutzbetrag erhalten. Er wird nach dieser Erhöhung rund 1.671 Euro brutto betragen anstatt wie bisher 1.616 Euro. Der Schutzbetrag wird ausbezahlt, wenn nach dem Ableben eines Ehegatten die Eigenpension plus Aktivbezüge und die Hinterbliebenenpension zusammen gerechnet den Betrag von 1.616 Euro im Monat bzw. 1.671 Euro nach der nun erfolgten Erhöhung nicht erreichten. Um den Lebensstandard der betroffenen Person zu wahren, wird die Differenz zu der genannten Summe als Schutzbetrag ausbezahlt.
     
Informationen: http://www.bmsk.gv.at    
     
zurück