Csörgits/Riener: Schutzbetrag wird rückwirkend erhöht
SPÖ und ÖVP bringen entsprechenden Initiativantrag im Nationalrat ein
Wien (övp-pk) - "Der Schutzbetrag bei Hinterbliebenenpensionen wird rückwirkend mit
1.11.2008 erhöht", erläuterten SPÖ-Sozialsprecherin Renate Csörgits und ÖVP- Sozialsprecherin
Barbara Riener am 21.01. nach Einbringung eines entsprechenden gemeinsamen Initiativantrages der beiden Koalitionsparteien
im Nationalrat. Dieser Initiativantrag wurde in enger Kooperation mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Finanzminister
Josef Pröll ausgearbeitet. Die Erhöhung wird 3,4 Prozent betragen und betrifft rund 5.200 Personen. Der
Schutzbetrag wird nach dieser Erhöhung rund 1.671 Euro brutto betragen anstatt wie bisher 1.616 Euro.
Der Schutzbetrag wird ausbezahlt, wenn nach dem Ableben eines Ehegatten die Eigenpension plus Aktivbezüge
und die Hinterbliebenenpension zusammen gerechnet den Betrag von 1.616 Euro im Monat bzw. rund 1.671 Euro nach
der nun erfolgten Erhöhung nicht erreichten. Um den Lebensstandard der betroffenen Person zu wahren, wird
die Differenz zu der genannten Summe als Schutzbetrag ausbezahlt. "Mit der nachträglichen Erhöhung
des Schutzbetrages ist nun auch diese Lücke geschlossen worden", so die beiden Abgeordneten. |
Seniorenrat: Auch Schutzbetrag wird rückwirkend mit 1. November
2008 erhöht
Iinitiative des Seniorenrates zeigt Erfolg: Initiativantrag im Parlament
Wien (seniorenrat) - Wie die beiden Präsidenten der großen Seniorenverbände, Karl
Blecha (Pensionistenverband) und Dr. Andreas Khol (Seniorenbund) am 21.01. um die Mittagszeit bekanntgaben, stieß
ihre Initiative, den so genannten "Schutzbetrag" für Witwen- und Witwerpensionen rückwirkend
per 1. November 2008 anzuheben, auf Erfolg. In der heutigen Sitzung des Nationalrates wird ein diesbezüglicher
Initiativantrag eingebracht. Dies führt dazu, dass nun auch alle von dieser Regelung Betroffenen, rückwirkend
mehr Pension erhalten.
"Der Österreichische Seniorenrat hat sich der Problematik des nicht valorisierten Schutzbetrages angenommen
und Sozialminister Hundsdorfer kontaktiert. Hundstorfer hat sofort positiv reagiert und den neuen Gesetzestext
ausgearbeitet. Ebenfalls wurde der für die Finanzen zuständige Vizekanzler Pröll eingebunden, der
nicht gezögert hat, dem zuzustimmen", erklärten die beiden Präsidenten.
"Nur einige Tage später kann heute ein gemeinsamer Initiativantrag im Parlament eingebracht werden und
die Angelegenheit ist damit positiv erledigt. Der Antrag besagt, dass nun auch alle Witwen- und Witwerpensionen
- im Gleichklang mit den besonderen Anpassungsregelungen 2009 - rückwirkend per 1. November 2008 erhöht
werden", zeigt sich der vorsitzführende Seniorenrats-Präsident Karl Blecha erfreut und zufrieden
mit die rasche Lösung für die 5.200 Betroffenen.
"Der Österreichische Seniorenrat hat als gesetzlich anerkannter fünfter Sozialpartner die Anliegen
der Menschen direkt und rasch aufgegriffen. Die neue Österreichische Bundesregierung hat mit der schnellen
Reaktion bewiesen, dass sie die Bedürfnisse der älteren Generationen ernst nimmt", erklärte
Seniorenrats-Präsident Dr. Andreas Khol.
"Dies sei ein weiterer Erfolg für die große Interessenvertretung Seniorenrat und ein neuerlicher
Beweis, dass in der neuen Bundesregierung wirklich ein neuer Stil Einzug gehalten habe", sind sich die beiden
Pensionistenvertreter einig. |