Schmied und Amon: "Modellversuche zur Neuen Mittelschule können ausgebaut werden"   

erstellt am
21. 01. 09

Wien (bmukk) - Bildungsministerin Claudia Schmied und ÖVP-Bildungssprecher Werner Amon haben sich auf eine Gesetzesänderungen im Bezug auf die Obergrenze für Modellversuche zur Neuen Mittelschule in den Bundesländern geeinigt.

Grundpfeiler der Novelle des Schulorganisationsgesetzes: Die Grenze für Schul- und Modellversuche im Bereich der Pflichtschulen wird - analog zu den Bundesschulen - von 10 Prozent der Pflichtschulklassen im jeweiligen Bundesland auf eine österreichweite Grenze von 10 Prozent der Pflichtschulklassen im Bundesgebiet geändert.

Durch diese neue Regelung müssen Bundesländer, die besonders aktiv sind und daher besonders viele Modellversuche durchführen möchten, nicht in ihrem Innovationsschub gebremst werden. Insgesamt können daher in ganz Österreich insgesamt rund 3700 Klassen an Modellversuchen teilnehmen. "Durch - auf Basis dieser Novelle ermöglichte aber bisher abgelehnte - zusätzliche Standorte in Vorarlberg (28 zusätzliche Schulen mit 78 zusätzlichen Klassen) und im Burgenland (9 zusätzliche Schulen mit 18 zusätzlichen Klassen) werden mit kommendem Schuljahr 2009/10 insgesamt über 800 Klassen an den Modellversuchen teilnehmen", erklärt Claudia Schmied.

"Ich freue mich, dass der Bildungsreformzug mit voller Geschwindigkeit weiterfahren kann. Es wäre schade gewesen, wenn wir die motivierten Lehrern und Eltern in Vorarlberg und im Burgenland aufgrund der bestehenden Prozentgrenze enttäuschen hätten müssen. Die Neue Mittelschule ist ein Erfolgsmodell, das wird auch die Evaluierung durch das BIFIE belegen. Ich danke allen Beteiligten für ihre Unterstützung. Diese neue Gesetzeslage muss in den Budgetverhandlungen berücksichtigt werden", betont Schmied.

ÖVP-Bildungssprecher Amon ergänzt die Bedeutung der Evaluierung der
Modellversuche: "Da unter dem Begriff 'Neue Mittelschule' eine Vielzahl von Varianten und Variationen von Schulversuchen subsumiert werden ist es für uns entscheidend, dass es zu einer Evaluierung nach Vorliegen eines Endberichtes kommt, um dann auf dieser Grundlage eine Entscheidungsfindung einleiten zu können, was davon in das Regelschulwesen übernommen wird".
     
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