Wien (bmukk) - Bildungsministerin Claudia Schmied und ÖVP-Bildungssprecher Werner Amon haben sich auf
eine Gesetzesänderungen im Bezug auf die Obergrenze für Modellversuche zur Neuen Mittelschule in den
Bundesländern geeinigt.
Grundpfeiler der Novelle des Schulorganisationsgesetzes: Die Grenze für Schul- und Modellversuche im Bereich
der Pflichtschulen wird - analog zu den Bundesschulen - von 10 Prozent der Pflichtschulklassen im jeweiligen
Bundesland auf eine österreichweite Grenze von 10 Prozent der Pflichtschulklassen im Bundesgebiet geändert.
Durch diese neue Regelung müssen Bundesländer, die besonders aktiv sind und daher besonders viele Modellversuche
durchführen möchten, nicht in ihrem Innovationsschub gebremst werden. Insgesamt können daher in
ganz Österreich insgesamt rund 3700 Klassen an Modellversuchen teilnehmen. "Durch - auf Basis dieser
Novelle ermöglichte aber bisher abgelehnte - zusätzliche Standorte in Vorarlberg (28 zusätzliche
Schulen mit 78 zusätzlichen Klassen) und im Burgenland (9 zusätzliche Schulen mit 18 zusätzlichen
Klassen) werden mit kommendem Schuljahr 2009/10 insgesamt über 800 Klassen an den Modellversuchen teilnehmen",
erklärt Claudia Schmied.
"Ich freue mich, dass der Bildungsreformzug mit voller Geschwindigkeit weiterfahren kann. Es wäre schade
gewesen, wenn wir die motivierten Lehrern und Eltern in Vorarlberg und im Burgenland aufgrund der bestehenden Prozentgrenze
enttäuschen hätten müssen. Die Neue Mittelschule ist ein Erfolgsmodell, das wird auch die Evaluierung
durch das BIFIE belegen. Ich danke allen Beteiligten für ihre Unterstützung. Diese neue Gesetzeslage
muss in den Budgetverhandlungen berücksichtigt werden", betont Schmied.
ÖVP-Bildungssprecher Amon ergänzt die Bedeutung der Evaluierung der
Modellversuche: "Da unter dem Begriff 'Neue Mittelschule' eine Vielzahl von Varianten und Variationen von
Schulversuchen subsumiert werden ist es für uns entscheidend, dass es zu einer Evaluierung nach Vorliegen
eines Endberichtes kommt, um dann auf dieser Grundlage eine Entscheidungsfindung einleiten zu können, was
davon in das Regelschulwesen übernommen wird". |