Der EU-Mythos vom Salzstangerl – Was steckt dahinter?   

erstellt am
21. 01. 09

Hintergrundinformation und Klarstellung
Wien (ec,europa.eu) - Bei der von den Medien aufgegriffenen Thematik geht es um die sogenannten Nährwertprofile: Nährwertprofile sind nur von Bedeutung, falls ein Produzent sein Produkt mit Nährwert- oder Gesundheitsangaben bewerben will. Sie sollen verhindern, dass Konsumenten irregeführt werden. Das kann passieren, wenn Produkte mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben den Ernährungsstatus eines Lebensmittels verschleiern.

Verordnung 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 sieht deshalb vor, dass Nährwertprofile von der Kommission erstellt und durch die Mitgliedstaaten abgestimmt werden. Die Nährwertprofile basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Empfehlungen.

Ein Produzent muss sie nur dann einhalten, wenn er sich dafür entscheidet, Nährwert- oder Gesundheitsangaben für sein Produkt zu treffen. Diese Angaben werden nicht verordnet. Ohne sie kann also weiterhin jeder Bäcker sein Brot mit soviel Salz backen, wie er will. Und somit droht dem Salzstangerl keine Gefahr.

Ziel: Bewusstseinsbildung bei Konsumenten
Die in diversen Medienberichten angegebenen Salzanteile in Backwaren sind Bestandteile eines Vorschlages der Kommission, der zurzeit mit den Mitgliedsstaaten und den betroffenen Gruppen diskutiert wird.

Die Regelungen, bis zu welchen Profilwerten Werbung mit der Bezeichnung "gesund" gemacht werden kann, gelten durch die Verordnung 1924/2006 für alle Lebensmittelhersteller gleichermaßen. Sie verhindern, dass dem Konsumenten suggeriert wird, ein eher ungünstig zusammengesetztes (beispielsweise sehr salz-, zucker- oder fetthaltiges) Lebensmittel sei besonders "gut" für ihn.

Ein Beispiel: Gemäß WHO Empfehlungen soll maximal 5 g Salz pro Tag verzehrt werden. Wenn also österreichische Bäcker ihrem Brot im Schnitt 1.5g Salz pro 100g Brot beimengen, bedeutet dies, dass durch 200 g Brot schon über die Hälft der empfohlenen Menge aufgenommen wird.

Parallel dazu - und das gilt es von obigen Angaben zu trennen - koordiniert und unterstützt die Europäische Kommission nationale Initiativen zur Reduzierung des Salzverzehrs. Diese Initiativen haben das Ziel, den häufig ungesund hohen Salzverzehr in Richtung der Ernährungsempfehlungen der einzelnen Länder zu senken.

Dabei ist es den EU-Staaten völlig freigestellt, eine solche Initiative in ihrem Land durchzuführen. In jedem Fall soll die Senkung des Salzgehalts in den Produkten in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Lebensmittelherstellern, wie beispielsweise den Bäckern, besprochen werden. Gesetzgeberische Maßnahmen sind auf europäischer Ebene NICHT geplant.

Rechtsgrundlage
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittelhttp://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:012:0003:0018:DE:PDF
     
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