Stellungnahme des ORF
Wien (orf) - Am Vormittag des 19.01. wurde der Endbericht des Rechnungshofs über das Prüfergebnis
des Österreichischen Rundfunks veröffentlicht. Die Prüfung durch den Rechnungshof erfolgte insbesondere
für die Geschäftsjahre 2004 bis 2007 (Geschäftsführungsperiode Dr. Lindner bis 31. Dezember
2006, Dr. Wrabetz ab 1. Jänner 2007).
Der Endbericht enthält im Wesentlichen die Feststellungen des Rohberichts, der dem Stiftungsrat am 13. September
2008 übermittelt und am selben Tag ausführlich diskutiert wurde. Die Geschäftsführung des ORF
hat die Kritikpunkte und Empfehlungen auch gegenüber der Öffentlichkeit ausführlich dargestellt
und dokumentiert. In der Sitzung vom 8. Oktober 2008 hat der ORF eine Stellungnahme zum Rohbericht abgegeben. Einige
Klarstellungen wurden vom Rechnungshof in den Endbericht übernommen. So begrüßt der Rechnungshof,
dass nun die Vorarbeiten für eine umfassende Gesamtstrategie von der Geschäftsführung und dem
Stiftungsrat in Angriff genommen wurden. Im Übrigen sind jedoch Geschäftsführung, Stiftungsrat,
politisch interessierte Kreise über die Positionen des Rechnungshofs seit Mitte September umfassend informiert.
Neue Feststellungen hat der Rechnungshof naturgemäß keine getroffen.
Der ORF hat nicht zuletzt auf Basis der Empfehlungen des Rohberichts des Rechnungshofs mit der Umsetzung und Vorbereitung
zahlreicher empfohlener Maßnahmen begonnen.
Von den 57 Empfehlungen (Seite 155 ff.) sind
- 45 bereits umgesetzt oder in konkreten Projekten zur Umsetzungsvorbereitung.
- Davon sind 21 Empfehlungen im "Bericht und Antrag über Finanzvorschau 2009-2013" und "Bericht
und Antrag über geplante Strukturmaßnahmen" (im Folgenden "Strukturkonzept"), die dem
Finanzausschuss des Stiftungsrats am 4. Dezember 2008 vorgelegt wurden, enthalten. Die Beschlussfassung über
die Punkte ist nun für die Sitzung des Stiftungsrats am 2. April 2009 vorgesehen, die Umsetzung hängt
aber von der Zustimmung des Stiftungsrats ab.
- 7 Empfehlungen sind in Prüfung bzw. bedürfen noch endgültiger Festlegung durch Geschäftsführung
und Stiftungsrat.
- 5 Empfehlungen richten sich an den Stiftungsrat bzw. Gesetzgeber.
Zu den Empfehlungen:
Ad 1
RH: Eine vom Stiftungsrat zu genehmigende Gesamtstrategie sollte die Grundlage für eine Strukturreform im
ORF bilden und die Rahmenbedingungen für die langfristigen Planungen schaffen. (TZ 12)
ORF: Der Rechnungshof geht in seinem Bericht auf die Verschärfung der Rahmenbedingungen (Verdoppelung der
empfangbaren Sender von 33 auf 68), Anstieg der Reichweite deutscher Werbefenster durch Digitalisierung, Herausforderungen
durch Einsatz neuer Technologien, Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Herausforderung durch EU-Verfahren
etc. nicht ein, sondern setzt diese als bekannt voraus. Grundsätzlich anerkennt der Rechnungshof, dass für
die meisten Teilbereiche Strategien vorliegen, vermisst jedoch ein integriertes und vom Stiftungsrat in seiner
Gesamtheit beschlossenes Gesamtpapier. Der Rechnungshof wertet allerdings "positiv", dass nunmehr - entsprechend
seinen Empfehlungen - ein umfassendes Gesamtstrategiekonzept in Angriff genommen wurde. Die Erstellung eines sinnvollen
Gesamtstrategiekonzepts ist nun auch möglich, da wesentliche Voraussetzungen wie
-- voraussichtlicher Ausgang des EU-Verfahrens
-- Auswirkungen der Digitalisierung
-- Empfehlungen des Rechnungshofs
-- Regierungsprogramm der Bundesregierung
-- Auswirkungen der größten Wirtschaftskrise der letzten Jahrzehnte
bekannt sind und eindeutige Festlegungen durch den Stiftungsrat im Hinblick auf die Erhaltung des Gesamtportfolios
der Produkte des ORF in der Sitzung vom 8. Oktober 2008 beschlossen wurden. Ein umfassendes Strategiedokument ohne
Einbeziehung dieser Faktoren wäre sinnvoll nicht erstellbar gewesen. Nun wird ein Gesamtstrategiekonzept,
das auf den oben genannten Grundlagen aufbaut, im Frühjahr vorbereitet und für die Sitzung am 2. April
2009 dem Stiftungsrat vorgelegt.
Ad 2
RH: Die Struktur des Stiftungsrates sollte überdacht werden. Ziel sollte die Schaffung eines arbeitsfähigen,
mit Beschlusskompetenz ausgestatteten Aufsichtsratsgemiums sein. (TZ 43)
ORF: Die Geschäftsführung des ORF hält die pluralistische Struktur des Stiftungsrats für sinnvoll
und wird im Rahmen des Strukturkonzepts Vorschläge unterbreiten, wie die Effizienz der Arbeit des Stiftungsrats
im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten erhöht werden könnte. Das oberste Aufsichtsgremium
des ZDF hat 77 Mitglieder, jenes des Bayerischen Rundfunks 47 Mitglieder. Trotz der Größe des Stiftungsrats
des ORF und der dadurch gewährleisteten pluralistischen Zusammensetzung ist der ORF eines der erfolgreichsten
öffentlich-rechtlichen Unternehmen Europas und hat in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten alle notwendigen
Beschlüsse ausführlich diskutiert und zeitgerecht gefasst.
Ad 3
RH: Die Finanzvorschauen sollten zumindest fünf Planjahre umfassen. (TZ 31)
ORF: Der Empfehlung des Rechnungshofs, den Planungshorizont der Finanzvorschauen von 3 auf 5 Jahre zu verlängern,
wurde mit der Vorlage der Finanzvorschau 2009 - 2013 bereits Folge geleistet.
Ad 4
RH: Bei der Erstellung der Finanzvorschau sollte die Planungstechnik des Zero Base Budgeting in Verbindung mit
einem Review der redaktionellen Zielsetzungen aller Sendungen angewendet werden. (TZ 31)
ORF: Für das Budget 2010 werden die zuständigen Dienststellen von der Generaldirektion beauftragt, der
Empfehlung folgend die Planungstechnik des Zero Base Budgeting mit einem Review der redaktionellen Zielsetzung
aller Sendungen anzuwenden. Dies gilt insbesondere für den TV-Bereich.
Ad 5
RH: Bei den jährlich rollierenden Finanzvorschauen sollte ausdrücklich auf die damit verbundenen Auswirkungen
auf den Deckungsgrad der Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags hingewiesen werden. (TZ 32)
ORF: Der ORF hat bereits eine mittlerweile von der EU anerkannte Systematik der Darstellung der Nettokosten des
öffentlich-rechtlichen Auftrags erarbeitet und wird diese in Zukunft der Empfehlung folgend zu einem wichtigen
Bestandteil zukünftiger Budgetvorlagen machen. In den Finanzplan 2009 wurde bereits eine Nettokostendarstellung aufgenommen
(Seiten 21f).
Ad 6
RH: Die Finanzplanung sollte transparenter durchgeführt werden. (TZ 33)
ORF: Die Qualität der Finanzplanungen ist laufend zu verbessern, die Anregungen des Rechnungshofs werden soweit
möglich umgesetzt, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass zu detaillierte Festlegungen bei der lückenhaften
Vertraulichkeit im ORF zu nachteiligen Folgen bei Mitbewerbern, Lieferanten, Öffentlichkeit, Politik, in den
Beziehungen zu den betrieblichen Sozialpartnern führen können.
Ad 7
RH: Die in Finanzvorschauen vorgesehenen Einsparungsmaßnahmen sollten künftig konkret definiert und
nachvollziehbare Grundlagen sowie Konzepte für die inhaltliche und zeitliche Umsetzung der Einsparungsmaßnahmen
vorgelegt werden. (TZ 34)
ORF: Insbesondere bei Veränderungen, über die Einvernehmen mit dem Betriebsrat hergestellt werden muss,
und Maßnahmen in vielen Bereichen, die im Einzelnen erst im Laufe der Zeit definiert werden, ist eine detaillierte
Darstellung über Jahre hinaus im Rahmen einer Finanzvorschau nur eingeschränkt möglich.
Ad 8
RH: Die Organisation des ORF sollte tiefgreifend reformiert werden und eine deutlich gestraffte Organisation mit
flachen Hierarchien, kurzen Entscheidungswegen und klaren Verantwortungen geschaffen werden. (TZ 24)
ORF: Das Strukturkonzept sieht vor, die Zahl der Führungskräfte um 25 % zu reduzieren. Bei manchen Maßnahmen
ist jedoch die Zustimmung des Stiftungsrats erforderlich. Einzelne vom Rechnungshof vorgeschlagene Maßnahmen
wurden bereits trotz erheblicher interner und externer Widerstände umgesetzt.
Ad 9
RH: Ein strategisches Marketingkonzept sollte erarbeitet und der Marketingbereich neu organisiert werden. (TZ 14)
ORF: Die Neuorganisation des Marketingbereichs ist unter weitgehender Berücksichtigung der Empfehlungen des
Rechnungshofs im Strukturkonzept vorgesehen. (Zustimmung des Stiftungsrats erforderlich)
Ad 10
RH: Die operative Umsetzung der Marketingaktivitäten sowie der Verkauf der Werbezeiten für alle Medienbereiche
des ORF sollten von einem Tochterunternehmen des ORF wahrgenommen werden. (TZ 14)
ORF: Der Empfehlung des Rechnungshofs folgend werden alle Vermarktungsaktivitäten insbesondere nun auch jene
des Online-Bereichs in der ORF-Enterprise konzentriert. Die Umsetzung soll im ersten Quartal 2009 abgeschlossen
werden.
Ad 11
RH: Alle Personalaufgaben sollten in einer Organisationseinheit zusammengefasst werden. (TZ 15)
ORF: Durch die Zusammenführung der Bereiche Planung, Administration, Personal, Human Ressources mit Jahresbeginn
2009 wurde der Empfehlung des Rechnungshofs weitgehend entsprochen. Der weitergehende Vorschlag des Rechnungshofs,
den Direktoren (TD, FI, FP, HD) die Personalagenden zur Gänze zu entziehen, wird geprüft. Eine engere
Koordination der dezentralen Personalbereiche mit den zentralen Dienststellen wird jedoch jedenfalls realisiert.
Im Sinne eines funktionierenden IKS soll jedoch Personalkostencontrolling im KD-Bereich verbleiben.
Ad 12
RH: Zur Straffung der Organisation des ORF sollte die Direktion für Online und Neue Medien aufgelöst
werden. (TZ 16)
ORF: Mit der Verlagerung der Vermarktungskompetenz in die ORF-Enterprise wurde mit der Umorganisation der Online
Direktion begonnen. Zahl und Aufgabenstellungen der Direktionen sind vom Stiftungsrat für die Geschäftsführungsperiode
2012 ff festzulegen.
Ad 13
RH: Die Redaktionsstrukturen und -konzepte sollten überarbeitet und die generelle redaktionelle Trennung von
Fernsehen, Radio, Online und Teletext überdacht werden. (TZ 17)
ORF: Die Zusammenführung medienübergreifender Redaktionsstrukturen ist unmittelbar mit Standort und Technologieentscheidungen
verbunden. Der Rechnungshof wollte zur Standort-Frage nicht Stellung beziehen. Unabhängig davon wurde im Zusammenhang
mit dem Strukturkonzept eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Schaffung medienübergreifender Redaktionssynergien
und deren technologische Voraussetzungen prüft.
Ad 14
RH: Die Organisationsanweisung des ORF, die Wetterberichterstattung zu koordinieren, sollte umgesetzt werden. (TZ
17)
ORF: Ein Konzept zur neuen Koordination der Wetterberichterstattung ist in Umsetzung und soll im ersten Quartal
abgeschlossen werden.
Ad 15
RH: Die Controllingtätigkeiten der programmwirtschaftlichen Leiter sollten von den Programmdienststellen herausgelöst
und in die Kaufmännische Direktion integriert werden. (TZ 18)
ORF: Für die Empfehlung des Rechnungshofs wurden in den vergangenen Monaten umfassende Vorarbeiten geleistet.
Die Umsetzung soll im ersten Halbjahr 2009 erfolgen. Eine Zustimmung des Stiftungsrats ist im Zuge des Strukturpakets
notwendig.
Ad 16
RH: Das Rechtemanagement sollte von einer Organisationseinheit wahrgenommen und ein standardisierter Workflow festgelegt
werden. (TZ
19)
ORF: Für die Empfehlung des Rechnungshofs wurden in den vergangenen Monaten umfassende Vorarbeiten geleistet.
Die Umsetzung soll im ersten Halbjahr 2009 erfolgen. Eine Zustimmung des Stiftungsrats ist im Zuge des Strukturpakets
notwendig.
Ad 17
RH: Bei der Schaffung neuer Organisationseinheiten sollte künftig das Kosten-/Nutzenverhältnis beachtet
werden. (TZ 20)
ORF: Eine Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist selbstverständlich, wobei darauf hinzuweisen
ist, dass der Nutzen auch in Werten wie journalistischer Pluralismus bestehen kann. Der Informationsdirektor wird
beauftragt, die Struktur seines Bereiches im Hinblick auf die Anregungen des Rechnungshofs zu überprüfen.
Ad 18
RH: Eine Ausgliederung des Facility-Managements sollte geprüft werden. (TZ 21)
ORF: Die Empfehlung des Rechnungshofs war bereits Bestandteil des Strukturkonzepts und ist vom Stiftungsrat zu
genehmigen.
Ad 19
RH: Die Empfehlungen eines Beratungsunternehmens zur wirtschaftlicheren Führung des Radio Symphonieorchesters
Wien sollten umgesetzt werden. (TZ 22)
ORF: Die Empfehlung des Rechnungshofs ist Bestandteil des Strukturkonzepts und vom Stiftungsrat zu genehmigen.
Ad 20
RH: Der Auftrag des Radio Symphonieorchesters Wien sollte eindeutig definiert werden. (TZ 22)
ORF: Ist im Zusammenhang mit 19 eindeutig zu definieren, da ein entsprechender Leistungsvertrag mit dem ORF abzuschließen
ist, der vom Stiftungsrat zu genehmigen ist.
Ad 21
RH: Der Betrieb von Mittel- und Kurzwellensendern sollte eingestellt werden. (TZ 23)
ORF: Die Beschlüsse zur Umsetzung der Empfehlung wurden bereits gefasst. Die Mittelwellenausstrahlung wurde
bereits eingestellt. Für die Einstellung der Kurzwelle ist ein Zeitplan festgelegt.
Ad 22
RH: Mit einer tiefgreifenden Reform der Organisation sollten
-- die Anzahl der Direktionen reduziert,
-- die Anzahl der Hauptabteilungen und sonstiger Organisationseinheiten verringert,
-- die einzelnen Leistungsbereiche qualitativ verbessert,
-- Synergien stärker genutzt sowie
-- die Redaktionen und Ressorts bereichsübergreifend vernetzt werden (TZ 24)
ORF: Die Empfehlungen sind wesentlicher Bestandteil des Strukturkonzepts, die Zahl der Direktoren vom Stiftungsrat
festzulegen.
Ad 23
RH: Ein gesamthaftes Beteiligungskonzept sollte erstellt werden und darin die mit der Ausgliederung verbundenen
strategischen Ziele sowie auch jene Geschäftsbereiche festgelegt werden, die für ein Outsourcing mittel-
bis langfristig in Frage kommen. (TZ 26)
ORF: Wurde beim Strukturkonzept bereits berücksichtigt.
Ad 24
RH: Den Anträgen an den Stiftungsrat über den Erwerb von Beteiligungen sollte eine fundierte Unternehmensprognose
beigelegt werden, die insbesondere darüber Aufschluss gibt, ob und inwieweit die Leistungen durch die Tochterunternehmen
wirtschaftlicher erbracht werden können als durch den ORF. (TZ 27)
ORF: Wird umgesetzt (siehe Unterlagen zur Sondersitzung zu einer Beteiligung in Bulgarien).
Ad 25
RH: Vor jedem Beteiligungserwerb sollte eine Unternehmensbewertung durchgeführt werden. (TZ 27)
ORF: Siehe 24.
Ad 26
RH: Den Tochterunternehmen sollten strategische Ziele hinsichtlich Marktpositionierung und Aufgabenerfüllung
vorgegeben werden. (TZ 29)
ORF: Wird umgesetzt.
Ad 27
RH: Zielvereinbarungen sollten mit den Geschäftsführern aller Tochterunternehmen abgeschlossen werden.
Bonifikationen sollten erst nach Erreichung der vereinbarten Ziele gezahlt werden. (TZ 29)
ORF: Wird geprüft.
Ad 28
RH: Die Personalkostenentwicklung bei den Tochterunternehmen sollte besonders beachtet werden. (TZ 30)
ORF: Der Empfehlung des RH folgend werden die Tochtergesellschaften angehalten, besonderes Augenmerk auf die Personalkosten
zu legen. Das Beteiligungsmanagement setzt hier einen besonderen Schwerpunkt.
Ad 29
RH: Die Reduzierung von Einsparungspotenzial sollte künftig kritisch hinterfragt und formell beschlossen sowie
die dafür maßgeblichen Gründe sollten dokumentiert werden. (TZ 36)
ORF: Die Empfehlung betrifft ein Projekt der ehemaligen Geschäftsführung. Bei entsprechenden zukünftigen
Vergleichsfällen werden entsprechende Dokumentationen vorgenommen.
Ad 30
RH: Beschlossene Einsparungspotenziale sollten künftig realisiert werden. (TZ 37)
ORF: Auf die Einhaltung beschlossener Einsparungsziele ist auf allen Unternehmensebenen besonders Bedacht zu nehmen.
Ad 31
RH: Die Geschäftsführung sollte den Stiftungsrat über die Umsetzung beschlossener Einsparungspotenziale
umfassend informieren. Der Stiftungsrat sollte die Überwachung der Geschäftsführung in ausreichendem
Maße wahrnehmen. (TZ 38)
ORF: Siehe 30. Allerdings ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die klare Trennung zwischen Geschäftsführungs-
und Aufsichtsratstätigkeit erhalten bleibt.
Ad 32
RH: Der bisherige Umfang der Sendungen von Sportveranstaltungen im ORF sollte evaluiert und in einem Konzept die
Kriterien für die Sendeauswahl insbesondere von Randsportarten nachvollziehbar definiert werden. (TZ 39)
ORF: Wird umgesetzt. Im Rahmen des Strukturkonzepts wurde die Reduktion für den ORF nicht mehr leistbarer
Sport-Ereignisse (Champions League, Formel 1) entsprechend den Empfehlungen des Rechnungshofs vorgesehen. Die Umsetzung
bedarf noch der Zustimmung des Stiftungsrats.
Ad 33
RH: Bei der Programmplanung sollten auch die Kosten in Relation zu Sendezeit sowie die Reichweite berücksichtigt
und eine Bandbreite der Kosten pro Fernseh-Hauptabteilung festgelegt werden. (TZ 8)
ORF: Wird teilweise umgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf Sendung/Genres unabhängig von der jeweiligen Hauptabteilung
zu legen ist. Mit der Umsetzung wird KD beauftragt.
Ad 34
RH: Die Beteiligung an der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. und Teile der Wertpapiere sollten
unter Einbeziehung von Marktpreisrisikomodellen und der Entwicklung an den Finanzmärkten veräußert
werden. Mit dem Erlös sollten insbesondere strukturelle Einsparungsmaßnahmen finanziert werden. (TZ
40)
ORF: Die Beteiligung an den Österreichischen Lotterien wurde so restrukturiert, dass realisierte stille Reserven
für Vorsorgen für Strukturreformen genutzt werden können.
Ad 35
RH: Der Wechsel von Asset Managern für die Wertpapierveranlagung sollte geregelt werden. (TZ 41)
ORF: Bereits umgesetzt.
Ad 36
RH: Die Performance des Jahres 2007 sollte analysiert und die Erkenntnisse bei der nächsten Festlegung der
Asset Allocation entsprechend berücksichtigt werden. (TZ 41)
ORF: Zu prüfen.
Ad 37
RH: Die Erkenntnisse des Risikomanagements sollten systematisch in den Planungsprozess integriert und dadurch die
Finanzvorschau qualitativ verbessert werden. (TZ 42)
ORF: Wird umgesetzt.
Ad 38
RH: Die Gewährung von Gehaltszulagen sollte grundsätzlich überdacht werden. (TZ 45)
ORF: Wird im Zuge des Strukturkonzepts durchgeführt.
Ad 39
RH: Ein Kollektivvertrag mit den Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts sollte erstellt werden, in dem alle
Besserstellungen im Vergleich zum allgemeinen Arbeitsrecht beseitigt werden. Weiters sollte eine möglichst
umfassende Eingliederung aller Arbeitnehmer in diesen Kollektivvertrag angestrebt werden. (TZ 46)
ORF: Verhandlungen über einzelne Bestimmungen mit dem Betriebsrat wurden begonnen. Die Eingliederung von Dienstnehmern
mit alten, rechtlich besonders geschützten Dienstverhältnissen in einen neuen Dienstvertrag ist rechtlich
kaum möglich.
Ad 40
RH: Für alle Bezieher eines Mehrdienstleistungspauschales sollten Zeitaufzeichnungen eingeführt werden.
Weiters sollten die Mehrdienstleistungspauschalen auf deren betriebliche Notwendigkeit überprüft werden.
(TZ 47)
ORF: Eine Überprüfung aller Mehrdienstpauschalen wurde eingeleitet.
Ad 41
RH: Zulagen sollten restriktiver gewährt werden. (TZ 47)
ORF: Zulagen sollen nur mehr restriktiv gewährt werden.
Ad 42
RH: Die Notwendigkeit des Einsatzes sämtlicher Leiharbeitskräfte sollte überprüft werden. (TZ
48)
ORF: Im Zuge der Umsetzung des Strukturkonzepts, das vom Stiftungsrat zu beschließen ist, ist auch eine Neuordnung
von großen Bereichen der Leiharbeitskräfte vorgesehen.
Ad 43
RH: Verträge mit Überlassungsunternehmen sollten schriftlich abgeschlossen werden. (TZ 48)
ORF: Bereits umgesetzt.
Ad 44
RH: Weitere Reformschritte sollten gesetzt werden, um die eigenen pensionsrechtlichen Bestimmungen des ORF an die
seit 1998 reformierten ASVG-Pensionsbestimmungen anzugleichen. (TZ 49)
ORF: Wird überprüft.
Ad 45
RH: Die mit dem Generaldirektor und den Direktoren vereinbarten Jahresgehälter sollten als Fixbetrag angesehen
werden. (TZ 50)
ORF: Für die Jahre 2007 und 2008 hat die Geschäftsführung freiwillig auf die Valorisierungsregelung
verzichtet, bei Abschluss von Neuverträgen ist die Frage vom Stiftungsrat zu entscheiden.
Ad 46
RH: Mit dem Generaldirektor und den Direktoren sollten künftig nur mehr Abfertigungen im gesetzlichen Ausmaß
vereinbart werden. (TZ 51)
ORF: Vom Stiftungsrat bei Abschluss von Neuverträgen zu entscheiden.
Ad 47
RH: Bei der Festsetzung der Bonifikationen für den Generaldirektor, die Direktoren und die Landesdirektoren
sollten künftig nur mehr überprüfbare Ziele vereinbart werden. (TZ 52)
ORF: Für das Geschäftsjahr 2008 wurde auf qualitative Kriterien verzichtet, für das Geschäftsjahr
2009 haben Geschäftsführung und Landesdirektoren auf den Abschluss einer Bonifikationsvereinbarung zur
Gänze verzichtet. In den darauffolgenden Jahren werden Zielvereinbarungen auf rein quantitative Ziele beschränkt.
Ad 48
RH: Bonifikationen sollten nur für Ziele gewährt werden, für deren Einreichung der Begünstigte
einen wesentlichen Beitrag leisten kann. (TZ 52, 53)
ORF: Soll weitgehend berücksichtigt werden.
Ad 49
RH: Zahlungen an Landesdirektoren sollten nur vereinbart werden, wenn diesen eine Gegenleistung gegenübersteht.
(TZ 54)
ORF: Vom Stiftungsrat am Beginn der nächsten Geschäftsführungsperiode festzulegen.
Ad 50
RH: Die Dienstanweisungen über die nebenberufliche Erwerbstätigkeit und die Unternehmensbeteiligung sollten
auf alle Arbeitnehmer angewendet werden. (TZ 55)
ORF: Wird geprüft.
Ad 51
RH: Die Ausnahmeregelungen beim Arbeitszeit-Kollektivvertrag für das technische Personal sollten beseitigt
werden. (TZ 57)
ORF: Soll im Zuge von Verhandlungen mit der Belegschaftsvertretung erreicht werden.
Ad 52
RH: Im Bereich der Technik sollte ein kosteneffizientes Mischverhältnis zwischen Eigenleistungen und Fremdleistungen
geprüft und Eigenleistungen einer verstärkten Kostenbetrachtung unterzogen werden. (TZ 58)
ORF: Steuerung soll durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen verbessert werden. Der Prozess des
Zusammenwirkens von Programm, Technik, programmwirtschaftlichen Controlling soll insgesamt neu geordnet werden.
Diese Neustrukturierungen sind wesentlicher Bestandteil des Strukturkonzepts.
Ad 53
RH: Die Vorplanungen zwischen den Programmdienststellen und der Technik sollten verbessert und die Anforderungen
der Programmdienststellen rechtzeitig definiert werden. (TZ 59)
ORF: Siehe 52.
Ad 54
RH: Die Kooperation zwischen den technischen Produktionsbetrieben und den Programmdienststellen sollte verbessert
und das Ausmaß an Wartezeiten weiter verringert werden. (TZ 62)
ORF: Siehe 52.
Ad 55
RH: Die Produktionsaktivitäten sollten mit der Technik abgestimmt sowie zur Ressourcenoptimierung eine genaue
Produktionsvorplanung vorgenommen werden. (TZ 60)
ORF: Siehe 52.
Ad 56
RH: Bei den Übertragungswagen sollten die Wartungs- und Reparaturarbeiten mit den langfristig geplanten Produktionseinsätzen
abgestimmt, die erforderlichen technischen Nachrüstungen auf Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt
und die Auslastung verbessert werden. (TZ 61)
ORF: Siehe 52.
Ad 57
RH: Falls eine Strukturänderung, Produktivitätssteigerungen und Kostenreduktionen im Bereich der Technischen
Direktion nicht bzw. nur unzureichend umgesetzt werden, sollten Ausgliederungen in den Produktionsbetrieben Hörfunk
und Fernsehen in Angriff genommenwerden. Der technische Produktionsbetrieb Ausstattung sowie Teile der Informationstechnologie
sollten jedenfalls ausgegliedert werden. (TZ63)
ORF: Die Neustrukturierung der Ausstattung ist im Strukturkonzeptvorgesehen, ebenso jene von Teilen der Informationstechnologie.Zustimmung
des Stiftungsrats ist erforderlich.
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