Steuerreformgesetz 2009  

erstellt am
02. 02. 09

 Tumpel kritisiert geplantes "Steuergroßgeschenk" für Selbständige
Wien (ak) - „Ja zur Tarifsenkung – aber Nein zu einer geplanten sozialen Ungerechtigkeit ersten Ranges“: So beurteilt die AK eine geplante Steuersenkung für Unternehmer und Selbständige. „Als völlig unverständlich, sozial ungerecht und wirtschaftspolitisch sinnlos“ beurteilt AK Präsident Herbert Tumpel eine im Steuerreformgesetz 2009 „versteckte“ Steuerentlastung in der Höhe von fast 2.000 Euro für Selbständige in Form eines „Gewinnfreibetrages“.

Nein zu geplanter sozialer Ungerechtigkeit ersten Ranges
„Wenn der Entwurf so umgesetzt wird, ist das Ergebnis eine Sondersteuersenkung für besser verdienende Unternehmer.“, sagt AK Präsident Herbert Tumpel „und das noch zusätzlich zur Tarifentlastung!“ Insgesamt bekämen besser verdienende Unternehmer so durchschnittlich 1.900 Euro jährlich zusätzlich zur Steuersenkung geschenkt. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer bekommt dagegen durch die Tarifentlastung nur 400 Euro im Jahr.

Die Schieflage im Steuersystem würde so noch weiter verschärft. Eine Steuersenkung muss alle gerecht entlasten. Das kurbelt die Wirtschaft an. Eine Sondersteuerreform für die Unternehmen ist dagegen weder sinnvoll noch gerecht, noch dazu wo sie mit keinerlei wirtschaftspolitisch sinnvollen Maßnahmen – wie etwa der Sicherung von Arbeitsplätzen, Investitionen oder Ähnlichem – verbunden wäre. Auch bei den Bestimmungen zur Steuerentlastung für Familien besteht aus Sicht der Arbeiterkammer ein soziales Ungleichgewicht.

Maßnahmen, die für die AK nicht akzeptabel sind
Der Gesetzesentwurf zur Steuerreform enthält einige Maßnahmen, die für die Arbeiterkammer nicht akzeptabel sind. Das gilt besonders für die Regelung über den Gewinnfreibetrag für Unternehmen. Dieser soll nach Angaben des Finanzministeriums 300 Millionen Euro kosten.

Gewinnfreibetrag von 13 Prozent
Bisher konnten Freiberufler unter bestimmten Bedingungen bei einer Million Euro Gewinn einen Freibetrag von 10 Prozent (maximal 100.000 Euro) erhalten. Diese Regelung begünstigt letztlich privates Sparen einer bestimmten Gruppe ohne betriebliche Investitionen zu fördern. Nun soll diese Regelung noch weiter ausgedehnt werden. Künftig soll jeder Unternehmer (dazu zählen zB auch gutverdiende Freiberufler) einen Gewinnfreibetrag von 13 Prozent geltend machen können.

Aktienbeteiligungen von Managern
Zweitens: Seit langem verlangt die Arbeiterkammer die Abschaffung von Aktienbeteiligungen von Managern. Die Finanzkrise hat bewiesen, wie schädlich das ist, wenn sich Manager nur für eine kurzfristige Gewinnmaximierung interessieren. Diese sogenannten „Stock Options“ sollen abgeschafft werden, verlangt die AK, und ein Steuerreformgesetz ist wohl die beste Gelegenheit dazu.

Besser verdienende Familien werden stärker entlastet
Auch bei der im Entwurf geplanten Entlastung der Familien gibt es eine Schieflage. Besser verdienende Familien werden deutlich stärker entlastet - Einkommensschwache dagegen kaum. Der Freibetrag für Kinderbetreuung kann einer gut verdienenden Familie mit drei Kindern, die in der Regel auch höhere Kinderbetreuungskosten hat, zusätzlich zur Tarifsenkung bis zu 3.450 Euro bringen. Eine teilzeitbeschäftigte Alleinerzieherin hat davon gar nichts.


Das fordert die AK
Die AK fordert daher: Erhöhung von Familienzuschlägen beim Arbeitslosengeld, Ausbau der Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS, Valorisierung des Alleinerzieherabsatzbetrages und dessen Anhebung um 200 Euro. Gerade Teilzeitbeschäftigte und AlleinerzieherInnen könnten so stärker unterstützt werden.

Die Tarifsenkung ist als Sofortmaßnahme wichtig um in Zeiten der Krise die Wirtschaft anzukurbeln und die Arbeitsplätze zu schützen. Die Sondersteuersenkung für Unternehmer ist allerdings nicht akzeptabel.

 

 Jahressechstel-Freibetrag ist Teil des Regierungsübereinkommens
Steuerdiskriminierung der Selbständigen beseitigt – Wirtschaftskammer weist AK-Kritik an Teilen der geplanten Steuerreform zurück
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich weist die Kritik der AK am geplanten Jahressechstel- Freibetrag im Rahmen der kommenden Steuerreform klar zurück: „Damit wird eine eklatante steuerliche Ungleichbehandlung der Selbständigen gegenüber den unselbständig Beschäftigten endlich entschärft. Aus diesem Grund steht der Freibetrag zu Recht im Koalitionsüberein- kommen.“ Denn die Arbeitnehmer unterliegen de facto einem Spitzensteuersatz von knapp unter 43,7 %, während hingegen die Unternehmer mit 50% besteuert wurden. Von einer Doppelbegünstigung der Selbständigen – wie von der AK behauptet - kann daher keinesfalls die Rede sein. Angepeilt wird vielmehr eine Gleichstellung. Gegenüber den Arbeitnehmern sind die Selbständigen nach wie vor benachteiligt, da die Jahreseinkünfte über 30.000 Euro mit Investitionen hinterlegt werden müssen, während die Dienstnehmer die volle Steuerbegünstigung für den 13./14. Bezug erhalten.

Die Selbständigen mussten in der Vergangenheit eine Reihe von steuerlichen Belastungen hinnehmen, wie etwa den Entfall einer Reihe von steuerlichen Investitionsbegünstigungen. Neben dem Wegfall des Investitionsfreibetrages kam es auch zu Verschlechterungen bei Abschreibung. Mit dem Jahressechstel-Freibetrag werden vor allem kleine Selbständige in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage entlastet.
 
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