Ostermayer: "Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und Recht auf Privatsphäre muss
Rechnung getragen werden"
Wien (bpd) - „Datenschutz muss öffentlich diskutiert werden“, sagte der Staatssekretär
im Bundeskanzleramt, Dr. Josef Ostermayer, am 30.01. bei der Eröffnung der Tagung über europäische
und internationale Entwicklungen des Datenschutzes anlässlich des III. Europäischen Datenschutztages
im Bundeskanzleramt. Auf Grund der ständigen Auseinandersetzung zwischen dem bestehenden Sicherheitsbedürfnis
der Gesellschaft und dem Recht auf Privatsphäre des Einzelnen sei eine solche Diskussion unerlässlich.
„Deshalb ist der Datenschutz als Querschnittsmaterie im Bundeskanzleramt angesiedelt“, so der Staatssekretär.
Vier aktuelle Vorhaben
Vier große Vorhaben stehen derzeit auf der nationalen politischen Agenda: Videoüberwachung,
Vorratsdatenspeicherung, der Umgang mit Daten im Verkehrswesen und die Frage der Online-Durchsuchung. Darüber
hinaus werden derzeit auf der europäischen Ebene weitere wichtige Vorhaben diskutiert, wie auch der Bereich
E-Health.
Der Staatssekretär verwies darauf, dass es notwendig ist, eine gesetzliche Regelung für die Verwendung
von Aufnahmen aus der Video-Überwachung zu normieren und für die nächste Novelle des Datenschutzrechtes
vorzubereiten. Die Rufnummern- und Kennnummernspeicherung durch Mobilfunkanbieter wurde bereits in der letzten
Regierungsperiode intensiv diskutiert. Die Frage der Speicherdauer entscheidet über notwendige technische
Maßnahmen und auch Kosten, in Diskussion war eine Frist zwischen 6 und 12 Monaten. „Das ist noch nicht entschieden,
da die EuGH-Entscheidung auf Basis der Klage Irlands dazu noch ausständig ist“, sagte Ostermayer.
Zu Gast im Bundeskanzleramt war auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
in Deutschland, Peter Schaar. „Es war nicht unsere Absicht, punktgenau zum Datenschutztag einen konkreten Anlassfall
für eine Datenschutzdiskussion zu bieten“, sagte Schaar vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen in
Deutschland.
„Es zeigt jedoch die Notwendigkeit einer ständigen Auseinandersetzung. Die internationale Datenschutzgemeinde
ist sich einig, dass die anstehenden Probleme und Herausforderungen für den Datenschutz globale Antworten
erfordern und nur gemeinsam angegangen werden können und dass deshalb das Bewusstsein für den Datenschutz
auf internationaler Ebene gefördert werden muss“, so der Beauftragte.
Sensibler Umgang mit Verkehrsdaten
Sehr sensibel sei auch der Umgang mit Daten aus dem Verkehrswesen wie Radar und Section-Control. Während
in Österreich beispielsweise Autos immer noch von hinten und nicht von vorne aufgenommen werden, sei in Deutschland
eine Strafverfolgung auf Grund von Heckbildern überhaupt nicht mehr möglich.
An der Tagung im Bundeskanzleramt nahmen unter anderem Mitglieder der Österreichischen Datenschutzkommission,
die demnächst ihr 30-jähriges Bestehen feiern wird, und des Datenschutzrates teil.
Georg Lienbacher, Sektionsleiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, betonte in seiner Begrüßung
die Notwendigkeit der europäischen und internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Das sei, vor allem
angesichts der unterschiedlichen Datenschutz-Niveaus in Österreich, in den einzelnen EU-Ländern, den
USA und anderen Drittstaaten unumgänglich, wie der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer,
unterstrich. Hier sei Österreichs Stimme in einigen Bereichen von entscheidender Bedeutung, sagte auch Waltraut
Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission und nannte „E-Health“ als österreichisches
Vorzeige-Projekt.
Einig war man sich auch darüber, dass beim Datenschutz „Lösungen gefunden werden müssen, die den
technischen Fortschritt nicht hemmen und gleichzeitig die Privatsphäre nicht vernachlässigen“, wie Staatssekretär
Ostermayer zusammenfasste. |