ASFINAG: Ab 1. Februar 2009 gilt nur mehr die lindgrüne Vignette   

erstellt am
28. 01. 09

Wien (asfinag) - Auf die "korallenrote" folgt 2009 die lindgrüne Vignette. Ab 1. Februar pünktlich um 00:00 Uhr muss sie geklebt sein, denn die alten Vignetten 2008 verlieren dann ihre Gültigkeit. Wie auch im letzten Jahr wird es die Jahres-, 2-Monats-, und 10-Tages-Vignette geben. "Im Kalenderjahr 2008 wurden insgesamt rund 21,5 Mio. Stück Vignetten verkauft, die Erlöse beliefen sich auf rund 335 Mio. EUR", teilt Dr. Josef Fiala, Geschäftsführer der ASFINAG Maut Service GmbH mit. "Im Jahr 2009 erwartet die ASFINAG eine Steigerung der Vignettenerlöse um 7 Mio. EUR, das sind in etwa 2 % ", so Fiala weiter. Diese Einnahmen werden seitens ASFINAG zu 100 % in Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes investiert, welches derzeit mehr als 2.100 Strecken-km umfasst.

Überprüfung der Einhaltung der Vignettenpflicht
Bereits zum gewohnten Bild auf den Autobahnen- und Schnellstraßen gehören die rund 100 ASFINAG Mautaufsichtsorgane, die mit 40 Fahrzeugen die Einhaltung der Mautpflicht gemäß Bundesstraßen-Mautgesetz und Mautordnung Österreich weit kontrollieren. Im Rahmen der Mautkontrollen wurden von den ASFINAG Mautaufsichtsorganen 2008 insgesamt rund 74.652 Vignettensünder geahndet, das sind um rund 4,5 % mehr als im Vorjahr (2007: 71.442). Von 100 Fahrzeuglenkern hatten durchschnittlich 98 eine gültige Vignette geklebt.

Wird im Zuge der Kontrollen ein Verstoß gegen die Mautpflicht festgestellt, erfolgt vor Ort die Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut in Höhe von EUR 120,- (inkl. USt.) für Pkw und Wohnmobile unter 3,5 t hzG bzw. EUR 65,- (inkl. USt.) für Motorräder. Bei manipulierten Vignetten beträgt die Ersatzmaut jeweils das Doppelte der genannten Beträge. Fahrzeuglenker, die ohne ein gültiges "Pickerl" bzw. mit einer manipulierten Vignette auf den Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs sind, dabei erwischt werden und nicht unmittelbar vor Ort die Ersatzmaut bezahlen, werden bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht. Der Strafrahmen liegt dann bei mind. EUR 300,-.


Sicherheitsmerkmale
Signalwirkung und Unverwechselbarkeit sind die ausschlaggebenden Entscheidungskriterien für die jährliche Farbauswahl. Ähnlich den Geldscheinen verfügen sämtliche österreichischen Vignettentypen über ein zweidimensionales Hologramm. Dieses zusätzliche Sicherheitsmerkmal ist ein wesentlicher Schutz gegen Produktfälschungen. Ersichtlich ist dies beim Kippen der Vignette, wobei sowohl der Bundesadler als auch das Autobahnsymbol durchschillern. Die Zahl "09" verweist auf den Gültigkeitszeitraum der Vignette vom 1. Dezember 2008 bis 31. Jänner 2010. Zugleich sind die Trägerfolien der Vignetten mit einem schwarzen Kreuz gekennzeichnet, um eine Mehrfachnutzung der Vignetten auszuschließen.

Vignettentarife 2009 für Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG
Die Preise für die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen für alle Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t hzG wurden in diesem Jahr nicht angehoben. Die Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex, die sog. Valorisierung, wurde für die Vignette 2009 per Gesetz ausgesetzt.

Für Pkw bzw. Wohnmobile:
10-Tages-Vignette: EUR 7,70
2-Monats-Vignette: EUR 22,20
Jahresvignette: EUR 73,80
Für Motorräder:
10-Tages-Vignette: EUR 4,40
2-Monats-Vignette: EUR 11,10
Jahresvignette: EUR 29,50 ~

Vignetten-Farbpalette seit 1997
1997: rot, 1998: zitronengelb, 1999: blau, 2000: grün, 2001: orange, 2002: violett, 2003: safrangelb, 2004: rubinrot, 2005: mintgrün, 2006: goldgelb, 2007: türkisblau, 2008: korallenrot
Weitere Informationen unter
     
Informationen: http://www.asfinag.at    
     
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