Belastungen mit Umgebungslärm auf Karten dokumentiert – Basis für Aktionspläne
zur Lärmverminderung
Wien (bmlfiw) - Seit 27.01. informiert das Lebensministerium auf einer neuen Internet-Plattform über
Lärmbelastungen in Ballungsräumen, in Regionen mit starker Verkehrsbelastung, beim Flughafen Wien-Schwechat
und bei Geländen mit großen Industriebetrieben. Die Lärmkarten dazu kommen aus den Bundesländern,
dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit. Auf diesen Karten aufbauend sollen Aktionspläne zur Verminderung und Vermeidung des Lärms
ausgearbeitet werden.
Bereits jetzt sind auf der Lärmplattform Entwürfe von Aktionsplänen der zuständigen Ministerien
und Länder zur Stellungnahme einsehbar. Die entsprechenden Fristen und Adressen findet man ebenso wie die
Karten und Aktionspläne unter der neuen Web-Adresse www.umgebungslaerm.at. Dies teilt das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.
Die Veröffentlichung der Karten entspricht einer EU-Vorgabe über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm nach der Richtlinie 2002/49/EG, die durch das Umgebungslärmschutzgesetz und landesgesetzliche
Regelungen in nationales Recht umgesetzt wurde. Das Lebensministerium kommt als Koordinierungsstelle mit der neuen
Lärmplattform seiner Berichtspflicht nach.
Die Karten zeigen die Lärmbelastung im Ballungsraum Wien, des Großflughafens Wien-Schwechat, von Gebieten
an 2.435 km Hauptverkehrsstraßen und an 604 km Haupteisenbahnstrecken. Der Ballungsraum Wien umfasst die
Gemeindegebiete von Wien, Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling.
Bei den Hauptverkehrsstraßen wurden jene Straßen gemessen, auf denen ein Verkehrsaufkommen von mehr
als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vorliegt, das entspricht etwa 16.500 Kfz pro Tag im Straßenquerschnitt.
Darüber hinaus sind Schienenwege mit mehr als 60.000 Zugfahrten pro Jahr, das sind etwa 200 pro Werktag, betroffen.
In Ballungsräumen wurden alle Straßen- und Eisenbahnstrecken und darüber hinaus auch Gelände
für industrielle Tätigkeiten mit IPPC-Anlagen gemessen, das sind Industrieanlagen, die unter die EU-Richtlinie
über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung fallen.
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission sind rund 20 Prozent der Bevölkerung in der Union,
d. h. annähernd 80 Millionen Menschen, Lärmpegeln ausgesetzt, die von Wissenschaftlern und Medizinern
als untragbar angesehen werden, die zu Schlafstörungen führen und bei denen gesundheitsschädliche
Auswirkungen zu befürchten sind. Weitere 170 Millionen Bürger leben in sogenannten „grauen Zonen“, in
denen die Lärmbelastung tagsüber zu starken Belästigungen führt.
Zu Umgebungslärm zählen unerwünschte und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die
vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie von bestimmten Industrieanlagen in Ballungsräumen ausgehen.
Ob eine Straße, eine Bahnstrecke, ein Flughafen oder ein Ballungsraum in den Geltungsbereich der Richtlinie
fällt, hängt vom jeweiligen Verkehrsaufkommen bzw. von der Anzahl der EinwohnerInnen ab. Selbstverursachter
Lärm, Wohnungslärm, Lärm in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten
in militärischen Gebieten zurückzuführen ist, ist kein Umgebungslärm. Dies teilt das Lebensministerium
abschließend mit. |