Fekter: Anregungen werden in den Entwurf eingearbeitet  

erstellt am
27. 01. 09

Entwurf zur Neuregelung des Humanitären Aufenthalts Zuwanderung in die Armut und in die Obdachlosigkeit verhindern, Missbrauch vermeiden
Wien (bmi) - Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Juni 2008 wurde die Neuregelung des Humanitären Aufenthaltes notwendig und im Regierungsprogramm vereinbart. Die Wortfolge "von Amts wegen" wurde als verfassungswidrig aufgehoben und damit klargestellt, dass ein Antragsrecht eingeräumt werden muss. "Die Verfahren führen derzeit bereits die Landeshauptleute. Es ist jedoch ein Zustimmungsrecht des Bundesministers für Inneres vorgesehen", stellt Innenministerin Dr. Maria Fekter klar. Wenn bis 31.3. 2009 keine Neuregelung des humanitären Aufenthalts erfolgt, trete die vom VfGH aufgehobene Wortfolge "von Amts wegen" außer Kraft. Damit würden Anträge auf einen humanitären Aufenthalt zulässig und die Landeshauptleute müssten in all diesen Fällen inhaltliche Prüfungen durchführen. Dies könnte zur Folge haben, dass in allen Fällen - auch jenen, die bereits im Asylverfahren behandelt wurden - ein massiver Verwaltungsmehraufwand bei den Ländern entstehen würde. "Es wäre mit einer Vielzahl von Ketten- und Mehrfachanträgen zu rechnen und würde zu massiven Auswirkungen auf den geordneten Vollzug des Fremdenwesens durch die Länder führen", so Fekter.

Daher wird der humanitäre Aufenthalt neu geregelt. "Es soll zu keinen neuerlichen, zusätzlichen Verfahren und Instanzenzügen kommen, die wiederum zur Verlängerung des Aufenthaltes und zu einer Verzögerung der Verfahren führen", betonte die Innenministerin. "Künftig müssen etwaige humanitäre Gründe bereits im jeweiligen Verfahren angegeben werden und werden direkt in diesem mitgeprüft." Dazu werden jene Prüfkriterien, die der VfGH festgelegt hat explizit in den jeweiligen Gesetzen verankert. Bei Vorliegen eines Aufenthalts- oder Rückkehrverbotes ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels jedenfalls ausgeschlossen.

"Bei sogenannten 'Altfällen' wird eine eigene Regelung vorgesehen, da in den überwiegenden Fällen die Verfahren (negativ) abgeschlossen sind. Kriterien sollen Selbsterhaltungsfähigkeit, sowie Unterkunft, Krankenversicherung und Unbescholtenheit sein. Für die Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit ist das Vorhandensein einer Patenschaft zu berücksichtigen. Wenn Unterhalt, Unterkunft oder Krankenversicherung nicht vorliegen, können diese Mängel durch die Übernahme einer Patenschaft ersetzt werden. Damit sollen Kosten, die der Gebietskörperschaft und dem Steuerzahler entstehen könnten, vermieden werden", betonte Fekter. "Wesentlich ist es, dass eine Zuwanderung in die Armut und in die Obdachlosigkeit verhindert wird."

Der Entwurf zur Neuregelung des Humanitären Aufenthaltes wurde am 10.12.2008 in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist endete am 9.1.2009. Über 60 Stellungnahmen sind zu diesem Entwurf eingegangen.

Die Stellungnahmen waren zum Teil äußerst positiv. So etwa begrüßt der Menschenrechtsbeirat generell das Vorhaben des Innenministeriums. Besonders hervorgehoben wird dabei:

  • die ausdrückliche Festschreibung des Kriterienkataloges sowie das Antragsrecht
  • die Erweiterung der Möglichkeit der Inlandsantragstellung
  • Niederlassungsbewilligungen für Fälle, in denen eine Ausweisung aufgrund Art. 8 EMRK rechtskräftig für unzulässig erklärt wurde
  • die Schaffung einer Aufenthaltsbewilligung "Opfer"
  • die Idee einer quotenfreien Neiderlassungsbewilligung aus humanitären Gründen

Zudem wurde bei der Landeshauptleute-Konferenz vergangene Woche über diesen Entwurf diskutiert und die Anregungen und Wünsche der Länder aufgenommen. Die Anregungen der Länder waren dabei uneinheitlich. Einige wollen das Zustimmungsrecht des Innenministeriums beibehalten, andere haben Probleme mit der derzeitig vorgesehenen Regelung hinsichtlich der Patenschaften. Der vorgesehene Beirat wird von den Landeshauptleuten abgelehnt, da keine Einmischung in organisatorische Strukturen von Seiten des Bundes gewünscht wird.

"Wenn in einem Gesetzwerdungsprozess eine breite Diskussion stattfindet, so werte ich das nicht als negativ, sondern als nützlich und als einen normalen demokratischen Vorgang", so die Innenministerin.

Von Seiten des Innenministeriums werden die Anregungen und Wünsche aus dem Begutachtungsverfahren und aus der Landeshauptleute-Konferenz derzeit eingearbeitet. Der ursprünglich vorgesehene Beirat in den Ländern wird in einem überarbeiteten Entwurf nicht mehr beinhaltet sein. - Die juristischen Möglichkeiten der Beibehaltung eines Zustimmungsrechts des Innenministeriums in erster Instanz werden geprüft. - Die Entscheidung durch die Bezirksverwaltungsbehörden soll nach wie vor vorgesehen werden. - Der Stichtag für Altfälle soll auf den 1. Mai 2004 geändert werden, da ab diesem Zeitpunkt den Asylbehörden die Kompetenz für Ausweisungsentscheidungen übertragen und daher der Art. 8 EMRK in diesen Verfahren berücksichtigt wurde. - Das Modell der Patenschaften wird ergänzt um Missbrauch zu verhindern. Insbesondere darf eine Patenschaft nicht mit gesetzwidrigen Bedingungen verknüpft werden. Strafbestimmungen können dies sicherstellen. Nebenabreden sind unzulässig und nichtig.

"Die Patenschaften werden keinesfalls, wie von manchen Seiten fälschlich behauptet, auf karitative Organisationen abgewälzt", stellte Fekter klar. Im Gegenteil: Es sollen keine Steuergelder für Patenschaften verwendet werden. Patenschaften sollen einer Zuwanderung in die Armut und einer Belastung für den Sozialstaat entgegenwirken.

"Wir werden uns intensiv mit den Vorschlägen und Anregungen auseinandersetzen und weitere Gespräche mit den Ländern und den Landeshauptleuten über die Neuregelung des humanitären Aufenthaltes führen. Es ist unser gemeinsames Interesse, dass durch eine Neuregelung keine Antragsflut und damit zusätzliche Verfahren und Verzögerungen eintreten", so die Innenministerin.

 
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